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TÜV Richtlinien nach Baujahr

  • Hallo Freunde,


    kennt ihr eine Aufstellung in welcher die TÜV richtlinien nach BJ stehen?


    Man sieht immer wieder Anzeigen "Harley mit Bj XXXX , keine Blinker notwendig" etc. / oder "110db eingetragen" usw.


    Danke & Gruß

  • Folgendes konnte ich dann doch finden. Vllt kann jemand ergänzen und die Grenzwerte hinzufügen?


    Baujahr und Erstzulassung


    Das Baujahr eines Motorrads gibt an, wann es vom Werk hergestellt wurde. Die Erstzulassung
    gibt dagegen an, wann es zum ersten mal für den Verkehr zugelassen
    wurde. War es ein Vorjahresmodell, weichen die Angaben voneinander ab.
    Dies kann eine Falle beim Gebrauchtkauf sein, wenn man auf ein
    bestimmtes Baujahr fixiert ist. Im Laufe der Produktion werden oft
    Änderungen an den Motorrädern vorgenommen. Diese lassen sich
    normalerweise am Baujahr erkennen.


    Beispiele:



    • Die Honda NTV 650
      hatte in den Baujahr 1988 bis 1992 einen Stummellenker, in den
      Baujahren 1993 bis 1997 einen Rohrlenker. Kaufe ich ein Modell mit
      Erstzulassung 1993, kann es sein, dass es trotzdem den Stummellenker
      hat, weil es schon ein Jahr beim Händler stand und Baujahr 1992 ist.


    StVZO und Erstzulassung


    Die StVZO für Motorräder wurde im Laufe der Jahre verändert. Insbesondere hinsichtlich Lärm- und Abgasverhalten,
    aber auch hinsichtlich der Platzierung von Blinkern und Spiegeln. Dabei
    gilt Bestandsschutz, bereits zugelassene Fahrzeuge bleiben also legal.
    So gelten für ältere Motorräder andere Regeln als für neuere. Die machen
    alte Baujahre für manche interessant. Es gilt stets das Datum, das im
    Fahrzeugbrief eingetragen ist. Dies ist das Datum der Erstzulassung.
    Der Fahrzeugbrief gehört zum Rahmen, da beide mit einer Rahmennummer
    gekennzeichnet sind. Alle anderen Teile spielen für die StVZO keine
    Rolle bei der Betrachtung des Baujahrs. Daher sind alte Rahmen mit Brief
    bestimmter Typen oft noch deutlich mehr als ihr Material Wert. Mitunter
    wird ein alter Rahmen komplett mit moderner Technik ausgestattet, nur
    um bestimmte Eigenheiten der alten StVZO auszunutzen.


    Einige relevanten Änderungen an der StVZO sind:



    • 14.09.1953 Erstmalige Festsetzung eines Geräuschgrenzwertes
    • 21.05.1956 Herabsetzung des Geräuschgrenzwertes
    • 01.01.1957 Abermals Herabsetzung des Geräuschgrenzwertes
    • 01.07.1958 Größere Kennzeichen, anderes Messverfahren bzgl. Lärmemission
    • 01.01.1962 Blinker sind Vorschrift, ein Paar reicht (z.B. Lenkerendblinker)
    • 13.09.1966 Strengere Lärmvorschriften, Messung in dB statt Phon
    • 01.01.1983 Strengere Lärmvorschriften, anderes Messverfahren
      bzgl. Lärmemission, Bremsleuchte darf nicht mehr gelb sein sondern muss
      rot sein
    • 01.01.1987 Zwei Blinkerpaare sind Vorschrift
    • 01.01.1988 Bremsleuchte ist Vorschrift
    • 01.01.1989 AU ist Pflicht bei der TÜV-Abnahme
    • 01.01.1990

      • Strengere Lärmvorschriften, anderes Messverfahren bzgl. Lärmemission: 82 dB
      • rechter Rückspiegel ist Pflicht ab Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h
      • Rückspiegel je 60 cm²


    • 01.10.1995 Strengere Lärmvorschriften: 80 dB
    • 01.01.1998 Rückspiegel je 68 cm²
    • 01.01.2007 Strengere Abgasvorschriften (Euro 3), die ohne geregelten Katalysator kaum zu schaffen sind; dadurch hat sich Einspritzung in der Großserie durchgesetzt und Vergaser verdrängt - Ausnahmen nur für Kleinserien


    Ausnahmen vom Bestandsschutz


    Seit 01.04.2006 müssen alle Motorräder im Rahmen der Hauptuntersuchung zur AU, die nach dem 01.01.1989 zugelassen wurden, obwohl sie das zuvor nicht mussten.