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lockerere Vorschriften bei älteren Modellen

  • hallo,


    kann man ein fixes Baujahr/alter oä. bei Motorrädern sagen, ab denen man nicht mehr an gewisse Vorschriften gebunden ist?


    mWn. gibt ja zb. die regelung bei oldtimern, dass wenn diese ab werk damals nur einen Spiegel hatten, diese nach wie vor nur einen spiegel brauchen bzw. so auch zuglassen sind...


    kann mich da jemand mal erleuchten und mein Halbwissen ordnen? :)


    lg

  • ok, 1.1.88 würde ausreichen für die modelle die mir vorschweben.


    mit "NUR" lenkerenden blinker meinst du da dass man NUR sowas wie Ochsenaugen montieren darf und nichts anderes, ne oder?


    ...und mit AU meinnnsssttt was? :)

  • Wichtiges Datum davor ist noch 7. November 1980.
    Da wurde das Messverfahren für Geräuschgrenzwerte eingeführt.
    Fahrzeuge von 66 bis Nov 80 haben somit noch das alte Messverfahren (zumindest wenn im Fahrzeugschein ein N hinter den db-angaben steht).
    Mit z.B. 80N Standgeräusch darfst beim Neuen Messverfahren heute inklusive der 5 db Toleranz somit 80 + 21 + 5 = 106 db Standgeräusch nach aktuellem Verfahren haben.


    weiteres wichtiges Datum 1.1.62. Davor braucht man keine Blinker.

  • Ebenfalls Interessant ist der 01.04.1994


    Ab dem Datum geht keine eigene Auspuffanlage. Davor ja!


    Und 1989, ab da Abgasuntersuchung.

    Einmal editiert, zuletzt von Astrion ()

  • Keine Blinkerpflicht vor Ez. 01.02.1962, es sei denn, das Rad wurde so ab Werk füür das Bestimmungsland aus´geliefert. Dach wurden auch Ausnahmegenehmigungen erstellt.
    Einige Hersteller aben erst in den 70er Blinker werkseitig für alle Märkte verbaut.

  • Carinthian


    Mit "NUR" Lenkerendenblinkern is gemeint,das man hinten keine zusätzlichen Blinker verbauen muß.
    Außerdem sind wir von Österreich...von da her kann es sein,das deine Frage in nem deutschen Forum nicht soooo ideal ist da bei uns die Gesetzeslage evtl. etwas anders aussieht.

    Glück ist wie furzen...erzwingst du es kommt nur Scheisse raus-

  • da hast schon recht, aber eine grobe Tendenz was es überhaupt geben kann und in welche Richtung diese lockereren Regelungen gehen bekomm ich ja. Damit weiß ich, wonach ich fragen muss bei unsren Graukitteln ;) sonst bekomm ich typisch österr. gern mal schwammige Formulierungen und verallgemeinerte Äußerungen.


    Danke an ALLE!

  • Alle diese Informationen und deutsche Richtlinien kannst du gleich mal vergessen, da das in Österreich keinerlei Gültigkeit hat.


    Hier schaffen es die Behörden leider nicht einmal, zwischen den Bundesländern einheitliche Gesetze/Richtlinien zu schaffen - von EU-Recht und Co. brauchen wir da gar nicht sprechen. :supersad: Vieles ist im Gesetzestext auch so schwammig definiert, dass es sehr viel Ermessungsspielraum gibt und du letztendlich der Willkür der Prüfer ausgesetzt bist. Das ist in D zwar auch nicht anders, allerdings gibt es dort unabhängige Prüfstellen an vielen Standorten und wenn es bei der einen nicht geht, gehst du halt zur anderen. In Ö gibt es je Bundesland nur eine Prüfstelle (Landesregierung) und solange das Fahrzeug angemeldet ist, darfst du es nicht einmal in einem anderen Bundesland vorführen... Gibt allerdings noch die Möglichkeit, das Fahrzeug bei diversen KFZ-Betrieben vorzuführen, wo von Zeit zu Zeit ein Prüfer der Landesregierung vor Ort ist.


    Nichts desto trotz werden natürlich auch hierzulande Sachen eingetragen, die gesetzlich theoretisch gar nicht möglich wären. Mit entsprechenden (meist gutbezahlten) Gutachten (die Legalität in allen Fällen sei mal dahingestellt) ist auch einiges möglich. Ich habe bei meiner Shovel auch meine selbstgebaute Auspuffanlage eingetragen bekommen - habe dazu aber auch beim TÜV Automotive ein Komplettgutachten inkl. Lärmmessung erstellen lassen. Das ist bei neueren Fahrzeugen z.B. nicht möglich - eine genau Jahreszahl wurde mir nicht genannt, aber ich gehe mal davon aus, dass das nur bei Fahrzeugen gemacht wird, für die es noch kein Prüfzeichen am Endtopf gab...


    Manche Sachen werden hierzulande aber auf jeden Fall nicht so gehandhabt, wie in D. In D ist es z.B. sehr üblich, dass Umbauten eingetragen werden, wenn ein Fahrzeugschein eines KFZ vorgelegt wird, bei dem das auch eingetragen wurde. Das wird in Ö mal sicherlich nicht gemacht.
    Auch können in D alte Bikes z.B. aus den USA importiert, als historisches KFZ angemeldet und danach umgebaut werden (weiß alllerdings nicht genau, wie das vonstatten geht). In Ö ist es nicht möglich, ein altes KFZ zu importieren und dann nach Wunsch umzubauen - man kann das KFZ dann nur als historisch erhaltungswürdiges KFZ zulassen und darf dann auch keine Umbauten mehr vornehmen, die es zum Herstellungszeitpunkt nicht auch schon gab. Eine Änderung von historischer auf normale Zulassung ist dann auch nicht mehr möglich.


    Kurz zusammengefasst: Ö ist nicht D :whistling:

    ---Bis dass der TÜV uns scheidet---

    Einmal editiert, zuletzt von skateman ()

  • gut, dann kann ich den Gedanken "wenns in D geht dann ja wohl auch bei uns, weil die sind in der Regel strenger" gepflegt in die Tonne kloppen.


    Wollte eigentlich schon mit ein paar konkreteren Fragen bei unsrer Landesregierung nachfühlen was erlaubt ist bzw. ob Datum xy so noch richtig ist - eben um den Graukittel mehr oder weniger auf einer konkreten Aussage festzunageln. Hab nämlich keine Lust ein älteres Gefährt zu erstehen und dann kann ichs erst wieder nicht so machen wie ich möchte bzw. ich mir das dachte...


    Hatte beim letzten Mal TÜV nämlich das Problem, dass Umbauten nicht eingetragen wurden, obwohl 1zu1 die selben Teile wie beim Vorgänger-Krat, bei dems eingetragen wurde, verwendet wurden.


    Stichwort Willkür der Graukittel :tüv: wozu dann zuvor hinfahren, wenns dann nach dem Umbau erst wieder nicht eingetragen wird...


    Manchmal könntest echt Kotzen, auf der einen Seite alles über regulieren und auf der anderen Seite kennt sich kein Schwanz mehr damit aus...bin schon fast der Einstellung, dass ich ohne Eintragung fahre, geht ja bei vielen gut oder dass ich die aktuelle Mopete eben verkaufe und was neues aufbaue...vl. diesmal mit Segen der Graukittel...

  • Kann mich skateman nur anschließen, hatte zweieinhalb Monate Spaß :crazy: um meine Shovel auf die Straße zu bringen...


    Sie wurde schlussendlich mit allen Eintragungen die sie aus Deutschland mitbrachte einzelgenehmigt (keine historische Zulassung :!: ). Es geht sehr viel, aber man braucht dazu Geduld, viel Geduld... :S :tüv:

  • wenns mir schon nicht soviel hilft wie ursprünglich erhofft, dann zumindest einem deutschen der danach sucht. von denen gibt's bekanntlich doch ein paar...von daher :heuldoch


    Prima Statement...und nicht rümlich so für die angebotene Hilfe zu bedanken. :ot: hat nicht mit heulen zu tun...das ist Anstand was man von seinem Gegenüber erwarten kann.

  • ja gibt es und ist ein halber Roman ...... aber als Faustformel (Datum) ... 01.01.1988 .... alles was vor diesen Datum zugelassen wurde, hat ein paar Freiheiten


    z.B. ein Spiegel, NUR Lenkerenden Blinker, keine AU u.s.w.


    vor 1.1.1989 ... oder bis 31.12.1988 hat lange gedauert, bis ich mir das merken konnte weil ich in Suchen immer EZl bis 1998 angeben. ;)

  • Alles Gut.


    Wie geschrieben...ändere die Überschrifft und fasse im Nachgang alle wesentlichen Vorschriften für Fahrzeuge im Ösiland zusammen....so hilft es anderen Landsgenossen.