Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

Werbebanner

TÜV Richtlinien hinteren Blinker

  • Servus Gemeinde,


    kennt sich jemand mit den Richtlinien für die hinteren Blinker aus? habe mir die Paragraphen angeschaut und weiß wie hoch oder niedrieg die maximal sein dürfen und in welchem Abstand die zueinander sein müssen. Aber ich finde nix wo diese genau montiert sein müssen. Der Grund warum ich frage ist auf dem Bild zu erkennen. Meine Blinker Rücklicht kombi ist unter dem Sattel verbaut. Aus allen Blickwinkeln sehr gut zu erkennen. Spricht da was gegen. Mir erzählte Jemand die dürfen nur maximal auf Höhe der Steckachse angebracht sein also circa 30cm von Ende des Bikes. Finde da aber nix genaueres drüber. Hat da wer erfahrung?


    [Blockierte Grafik: http://plott-tex.de/VT600/vt80.jpg]

  • Moin, doch da gibt's auch eine (hab' ich aber leider grad nicht parat), wird aber oft nicht angewendet so lange die Sichtbarkeitswinkel eingehalten werden. So wie's bei Dir aussieht sehe ich kein Problem damit.


    Hab meine in eigenem Interesse noch ein bisschen nach unten versetzt, da ich öfter ne längere Jacke anhabe und die nicht verdecken wollte.

  • Dachte es wären 35 cm... :hmm:


    Aber...wie dem auch sein...


    Da ist er Meilen weit von weg.


    Und auch wenn er sich auf STVZO bezieht kommt das blöde Agument...
    "Und wenn Ihre Jacke darüber...."

  • Oder es kommt die Argumentation, dass man sich entweder an die StVZO oder die EG Vorschriften halten muss und sich nicht aus beidem nur die Rosinen rauspicken kann. :tüv:


    Weil nach StVZO ja nur ein Bremslicht dran sein darf. basie1


    Gruß Philix

  • :hmm: :hmm: :hmm:
    ob der dir nen frischen Tüvstempel klebt & einträgt (obwohl die Blinkerposition nicht passt) interresiert bei ner Bullenkontrolle niemand,
    falls bemerkt gibts ein Ticket :kuh

  • Deshalb soll der die auch eintragen , hab die Ochsenaugen nur vorne bei den VTs auch "ohne weitere Auflagen"eingetragen bekommen , hat noch keiner wegen gemeckert , sind allerdings auch seit 23 Jahren eingetragen , wobei das ja keinen Bestandsschutz hat. ;)

  • Jungs ihr habt absolut Recht.



    hier die neue Infos vom Graukittel zum Thema Blinker Rücklicht Thema...


    Es gibt lt. Prüfer 2 Möglichkeiten zu prüfen. Die EG richtlinien die besagen das die Blinker maximal 30cm vom Fahrzeugende nach vorne Wandern dürfen oder die Prüfung nach STVO wo diesbezüglich nur höhen und breitenangaben angegeben sind. Klingt ja erst mal super. Dachte ok dann machen wir das doch nach STVO :-) Ja kacke am Schuh. Jetzt kommt es allerdings. Sobald man hinten mehr wie ein Rücklicht hat (Blinker Rücklicht kombi) ist nur noch die Anwendung nach EG richtlinien möglich da die STVO ein einzelnens Rücklicht Mittig vorgibt. Was noch weiter einher geht das das Motorrad (in dem Falle meine VT600) dann vorne auch über eine AbblendLichtkontrolleuchte und Standlich verfügen muss. Also werde ich das wohl noch nachrüsten müssen.


    Hatte jetzt nur vergessen zu fragen ob der vermissten und geforderte Reflektor genaue Vorschriften hat oder ob ich den unter den Seitlichen kennzeichenhalter packen kann. Gibts da auch wieder einen Unterschied zwischen STVO und EG?


    @ thor... die Ochsenaugengeschichte gillt nur für Mopped vor EZ 88. Hatte ich bereits heute nachgefragt ob das geht da diese bei mir auch eingtragen sind. Natürlich bekommt man die Dinger immer irgendwo durch den TÜV und ne plakette gestempelt wenn es aber wirklich wasserfest sein soll stehn wir dumm da :-)




    Den eigentlichen Umbau bis auf die Beleuchtung sagt er wird er problemlos durchwinken, nachdem ich dem die Bilderdoku gezeigt habe.

  • Das weiß ich , sind von 90 und 94 und explizit so eingetragen "ohne weitere Auflagen "bzw. "ohne Blinker hinten" , mein TÜV ist der Meinung , das es für die Sichtbarkeit scheißegal is , wie alt die Karre ist , zumal die Eintragungen bei beiden vor der Baujahrfestlegung erfolgten , bei nem anderen Tüv hätte das wohl aber keinen Bestandsschutz , solange ich den hab und die Rennleitung auch nich meckert , isses gut so. ;)


    Als die bei der 94er eingetragen wurden , galt nur die Lenkerbreite , die 90er war eine Woche zu spät , damals war noch ende 89 Schluß , er hat´es trotzdem so eingetragen weil se ein 89er Baujahr is. Ist bei beiden seit 22 Jahren so eingetragen ohne das irgendwer gemeckert hätte.

  • Hatte jetzt nur vergessen zu fragen ob der vermissten und geforderte Reflektor genaue Vorschriften hat oder ob ich den unter den Seitlichen kennzeichenhalter packen kann. Gibts da auch wieder einen Unterschied zwischen STVO und EG?


    Nein, da gibt es keine Unterschied. 1 oder 2 Stück, und dann müssen die symetrisch zur Längsachse deines Motorrads sein. Also nur einer unter dem seitlichen Kennzeichen wäre streng genommen nicht ausreichend. :dash:


    Wobei ich die Dinger eh überflüssig finde, seit unsere Kennzeichen reflektierend sind. Früher hatte das ja noch irgendwo seine Berechtigung.


    Gruß Philix

  • Hallo Leute

    Sorry wenn ich hier mit Chopper-untypischen Fragen aufkreuze. Habe eine R 1200 R mit verkürztem Heck. Hat der Vorbesitzer drangebastelt, hätte ich nicht getan, werde es aber ums Verrecken nicht rückgängig machen wollen. Da ich öfter längere Touren fahre, habe ich mir Koffer zugelegt (Givi). Leider verdecken diese ein wenig die hinteren Blinker, sodass diese seitlich nicht mehr im vorgeschriebenen 80°-Winkel sichtbar sind.


    Und jetzt kommt ihr ins Spiel: in den vorherigen Threads habe ich gelesen, man müsse sich irgendwo zwischen EU-Recht und STVO entscheiden. Da könnte ich, glaube ich zumindest, ja mal ganz geschmeidig auf die EU-Regelung gehen und mir die Blinker in die Koffer integrieren (und z.B. mit einem Mikro- oder Reedschalter dann bei montierten Koffern an Stelle der Originalen Blinker aktivieren. Das ist meines Wissens überall in der EU zulässig, außer natürlich bei uns in D. Givi hat die zugelassenen Beleuchtungseinrichtungen im Programm. Die müsste ich mir dann zwar z.B. in Italien bestellen da sie in D nicht lieferbar sind, was mir aber eigentlich egal wäre.


    Wenn ich nun meine Richtlinie wählen kann, würde ich da letztlich doch argumentieren, dass ich EU-Bürger bin und EU-Recht über dem Nationalen Recht steht. Faktisch bringt mir das ja sogar eine höhere Sichtbarkeit und somit einen Sicherheitsgewinn im Straßenverkehr, was auch der Rennleitung im Prinzip Recht sein sollte.


    Habe ich da evtl. einen Denkfehler?

  • Ich weiß jetzt nicht wo das Problem liegt?? Solange die Blinker E Nummer haben und die Einbauwinkel erfüllt sind, sollte der Sache doch nichts im Wege stehen.

    Würde mir darüber gar keinen Kopf machen. Um ganz sicher zu gehen und dein Gewissen zu beruhigen, kannst du doch direkt beim TÜV vorbei fahren und fragen. :)