Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

Werbebanner

Rasen jetzt erlaubt?

  • Das habe ich gerade in einem anderen Forum gefunden:


    Rasen nach Lust und Laune? Bundesverfassungsgericht hebelt Blitzer aus!




    Könnte bald ausgedient haben: Radarmessgerät der Baureihe Multanova – sowie alles andere, was im Straßenverkehr „Daten Dritter sammelt“.


    Autofahrer dürfen hoffen. Möglicher Weise könnten sämtliche Blitzer, Radarfallen und Videoüberwachungsanlagen im Straßenverkehr gegen das Grundgesetz verstoßen. Ein kaum bekanntes Urteil des Bundesverfassungsgerichts macht es möglich.


    Unter Aktenzeichen 2 BvR 941/08 hatte ein Autofahrer aus Güstrow vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Die Polizei hatte ihn von einer Autobahnbrücke aus gefilmt. Der Mann nannte das einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Niemand dürfe ihn einfach filmen. Dass er 29 km/h zu schnell war, trat in den Hintergrund.


    Und damit stehen sämtliche Blitzer, Radarfallen und Videoüberwachungsanlagen in der Öffentlichkeit auf der Kippe. Die Verfassungs-Richter entschieden, dass die „angefertigten Videoaufzeichnungen ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, nach Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes“ darstellen.


    Außerdem wurde befunden, dass ein Erlass eines Ministeriums zur Legalisierung dieser Videoaufnahmen rechtlich nicht ausreicht. Das Dresdner Amtsgericht hat auf Grundlage des neuen Urteils des Bundesverfassungsgerichts bereits zwei Bußgeldverfahren eingestellt.


    In dem einen ging es um eine Videoaufzeichnung, in dem anderen um einen Rotlichtverstoß. Zwei weitere seiner Verfahren wurden ausgesetzt.


    Jede Art von Aufzeichnungen im Straßenverkehr sind neuerdings unrechtmäßig erhobene Daten und die dürfen in der Regel vor Gericht nicht als Beweis verwendet werden.


    Nach Informationen des ADAC stellen auch die Amtsgerichte Grimma, Wurzen, Eilenburg und Torgau aktuell Verfahren ein, zumindest solche zur Video-Abstandsmessung. Alle offenen Bußgeldverfahren im Straßenverkehr können also angefochten werden. Alle bereits abgeschlossenen Verfahren können leider nicht erneut zur Vorlage gebracht werden.

  • Ja, klar.... und den ersten April habe ma auch.


    Klar werden Verfahren eingestellt.
    Allein schon wenn 1/3 eines anderen Fzg auf dem Bild z.B. zu sehen is und man Einspruch erhebt.
    Wenn man bei rot über die Ampel brettert und am Straßenbelag Schäden sind wo evtl Wasser eindringen kann und die im Belag eingearbeiteten elektrische Einrichtung nicht korrekt arbeiten könnte.
    Usw, usw.....


    Aber man glaubt doch nich wirklich das unser Vater Staat auf diese Einnahmen verzichtet.....
    Selbst wenn das so wäre mit dem Persönlichkeitsrecht, haben se in null komma nix ne neue Grundlage geschaffen!!!!!

  • Wird dann geschätzt von den Beamten, wie in Österreich, spart teure Geräte.

    "Make some shit, put some into it. It is what you build... have fun with it, that what matters" M.Van Schyndel

  • Ich finde es auch jedes Mal einen tiefen Eingriff in mein Persönlichkeitsrecht, wenn ich ungefragt mein Phantombild in der Tagesschau sehe! Kann ja nicht angehen...