Gibt es, TÜV-technisch gesehen, eine Vorschrift, wie die Riserläge bei bestimmten Lenkern sein muß bzw. sein darf?
Gruß Zabbe
Gibt es, TÜV-technisch gesehen, eine Vorschrift, wie die Riserläge bei bestimmten Lenkern sein muß bzw. sein darf?
Gruß Zabbe
Hi, meines Erachtens ergibt sich das doch aus der Bauweise. Will ich nen Ape nimm ich in der Regel etwas kürzere. Verbaue ich ne Dragbar und habe kurze Arme nehme ich etwas höhere gekröpfte. usw...
Was haste denn vor ?
Gruss Didi
Klasse Antwort... 100% an der Fragestellung vorbei
PS: Nein, ich kenne die richtige Antwort nicht
bauvorschriften lt stvzo gibt es nicht über höhe usw...nur müßen sie tüv geprüft sein, eg be od tüv gutachten haben-normalerweise.
ZitatOriginal von MEausK
Klasse Antwort... 100% an der Fragestellung vorbei
PS: Nein, ich kenne die richtige Antwort nicht
Prozentual gesehen bist du nicht wirklich näher dran.
Zumindest hat er bei mir was zum nachdenken
Gruss didi
ich will auf die Sporty einen anderen Lenker bauen. Dort ist jetzt ein Drag-Bar mit etwas über 95cm Breite drauf. Meine Frau kann mit dem Lenker nicht gut fahren. Um nicht auch noch die Riser zu wechseln sollten die nach Möglichkeit gleich dran bleiben.
Hi Zabbe
Die Riserlänge spielt keine Rolle.
Wichtig ist, dass der Lenker bei Volleinschlag nirgends aneckt und alle Kabel und Züge lang genug sind.
Die einzige Einschränkung, die ich mir vorstellen könnte, wäre eine Kombination von bestimmten Risern zu deinem Lenker. Das müßte dann aber in dem Gutachten des Lenkers stehen. Ansonsten sind es nur Materialgutachten. Da könntest du alles mit allem kombinieren.
Ich habe bei mir z.b. ein Dragbar (98cm) mit 10" Risern.
Ging ohne Probleme über'n TÜV...
Gruß
wilde1
Ich danke Euch.
Da wird´s ja klappen.