Hallo zusammen,
hat von euch jemand den Artikel in der ADAC Motorwelt 12/2016 auf der Seite 12 "Altes muss raus" gelesen. Wie ist der Artikel zu verstehen ? Habe ein Motorrad Baujahr 1985, welches seit 2010 abgemeldet ist und dieses Jahr ( 2016 ) neu instandgesetzt wurde und neuen TÜV bekommen hat. Muss die Maschine dieses Jahr noch angemeldet werden um sie 2017 fahren zu dürfen.
Wie wird das bei einem Verkauf von solchen Maschinen gehandhabt, da sie dann ja vom alten Besitzer abgemeldet werden und der neue Besitzer sie ja neu anmelden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Rany