Hab ich letztens in der News gelesen, dass ab Januar 2017 Auspuffanlagen mit manuell oder über Bowdenzug verstellbare und Anlagen mit abschraubbaren DB Eatern nicht mehr zulässig sind? Gibt's da bestandschutz oder gilt das dann für Neufahrzeuge oder für neue Zubehöranlagen mit diesen Kriterien, oder wie oda was? ?( ?( Dann muss ich ja noch die Falcon eintragen lassen...