Hmm, kann ich verstehen... aber so glaube ich kaum, dass du grünes Licht bekommen wirst.
wenn beim TÜVler wirklich GAR NICHTS gehen sollte, überlege ich evtl. auf Stiletto Heck umzubauen... Mal schauen, wie es Donnerstag ausgeht.
Hmm, kann ich verstehen... aber so glaube ich kaum, dass du grünes Licht bekommen wirst.
wenn beim TÜVler wirklich GAR NICHTS gehen sollte, überlege ich evtl. auf Stiletto Heck umzubauen... Mal schauen, wie es Donnerstag ausgeht.
Wenn es nix wird, besorg dir ein flexibles Rücklicht. Mittlerweile gibt es die inkl. Blinker in nicht mal 6mm Höhe.
Zieh ein 2tes Blech unter den Fender laminiere das Teil rein und gut ist.
Das sollte so kostenintensiv nicht sein...Zumindest nicht im Vergleich zu einem Umbau auf Stiletto.
Denk bei der Rücklichtgeschichte auch mal an deine eigene Sicherheit
gibt leider keine andere Möglichkeit für mich, die Beleuchtung weiter hinten zu montieren.. Zumindest nicht mit dem Fender ohne Struts.
Müsste dann einen längeren Fender machen und die Beleuchtung an den Struts verbauen..würg...
Nimm die Atto und setze die in den Fender.
Wiegen nur ein paar Gramm, das geht ohne Struts.
Dazu ein Mini LED Brems-/Rücklicht auch am Fender.
Damit erreichst du zwar nicht die 350 mm von hinten,
aber...sicherer.
Ochsenaugen und Rücklicht auf dem Seitlichen, oder geht das wegen Baujahr nicht?
Genau, das wird wegen des Baujahrs nicht funktionieren. Bis 87, wenn ich mich nicht irre.
PS: RüLi auf dem Seitlichen darf doch sowieso nicht. Oder?
Rücklicht nur Mittig.
So,
nach schlaflosen Nächten und eigentlicher Entscheidung das Motorrad zu verkaufen, habe ich beschlossen es doch zu behalten und auf Stiletto Heck umzubauen bzw umbauen zu lassen.
Es wird zudem eine andere Felge eingebaut. Habe ein Angebot bekommen von 1200€ für den Heckumbau samt gepulverter Felge und Eintragungen, TÜV etc pp
Ich werd euch auf dem laufenden halten.
Welche Felgengröße kommt rein?
Warum ein Stiletto????
Lass dem mitschwinger !
Welche Felgengröße kommt rein?
Warum ein Stiletto????
Lass dem mitschwinger !
3,5" kommt rein. Ich bekomm das So, wie es momentan ist nicht eingetragen..
Stiletto kommt rein, weil es einige Probleme löst wie Heckbeleuchtung und zu kurzer Heckfender..
Warum schau dir mein Bike an da ist alles mit TÜV, Eingetragen mit allen gesetzlichen anforderungen!
Ich hab den 170er auf nem Dragstar Felgenring, der auf meine Original Nabe eingespeicht ist. Das trägt mir keiner ein, da das Dragstar Gutachten NUR für die Komplette Felge ist samt Dragstar Nabe... Zudem ist mein Heckfender zu kurz.. Keine Ahnung wie du das eingetragen bekommen hast
Du gehst hin und sagst die Kompeltte Felge ist von der Dragstar und gut rest juckt kein und fertig! Aber es gibt Trotzdem TÜV menschen die das Legal so eintragen, gibt halt solche und solche.
Heckfender muss bei der VN mindestens so kurz sein wie mitte Radnabe oder 30cm vom hintersten punkt der Maschiene da sind dann meist die 30cm zur radnabe!
zumal müssen deine Blinker stimmen dann ist das normal kein Problem. In nähe Düsseldorf wird sich bestimmt ein TÜV finden der das Einträgt. Vorallem den Umbau mit so viel Geld zu machen, lieber vorher einen TÜV suchen!
Heckfender laut deutscher Norm.................15 cm über Achse. Nach EU ist nix festgelegt.....brauchst normal garkeinen. Ermessensspielraum TÜV.
das mit den 15 cm ist mir neu, das mit ermessensache habe ich auch so gesagt bekommen und mein TÜV sagte was von 30 cm zum letzten punkt am bike also Spielraum! Das heißt es geht und es ist möglich
nach § 30, 36a StVZO Radabdeckung- für Motorräder besteht national eine Vorschrift zur Radabdeckung (150mm über Achsmitte - Lauffläche kpl. abgedeckt). - für Motorräder mit EG-Zulassung ist keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben. - eine übertriebene Radabdeckungsdemontage sollte dennoch vermieden werden. Ergibt sich aus der Veränderung eine Verkehrsgefährdung, kann die Radabdeckung möglicherweise gefordert werden.
Quelle: TÜV Hanse Nord
In der derzeitigen Custombike ist ein Interessanter Bericht darüber
Naja mir hat man gesagt dass ich da keine Chance mit habe.. Thema ist eh gegessen.
Maschine steht schon in der Werkstatt und Teile sind bestellt.
nach § 30, 36a StVZO Radabdeckung- für Motorräder besteht national eine Vorschrift zur Radabdeckung (150mm über Achsmitte - Lauffläche kpl. abgedeckt). - für Motorräder mit EG-Zulassung ist keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben. - eine übertriebene Radabdeckungsdemontage sollte dennoch vermieden werden. Ergibt sich aus der Veränderung eine Verkehrsgefährdung, kann die Radabdeckung möglicherweise gefordert werden.
Quelle: TÜV Hanse Nord
woran erkenn ich denn ob meine maschine eine EG Zulassung hat oder nicht?
An Deiner ERSTZULASSUNG .... und die EU-Regle ist FEST ab 1994 .... somit fällt Deine Bj (Erstzulassung) 1997 voll unter EU-Recht