Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

Werbebanner

Es nimmt kein ende :(

  • Heute hab ich erfahren das mein Moped nicht mehr im System ist nachdem ich ja keinen Brief habe sagte die Tussi vom Amt wenn ich einen will brauch ich Tüv ;( brauch ich zum Tüv machen nicht den Brief ?( wenn nicht was heist das für mich ?? wenn ich zum Tüv geh heist das Vollabnahme so wie ein Bike das es noch nie gegeben hat 8| lacht mich jetzt bloß nicht aus ich hab keine Ahnung wie das abläuft :fie:
    vor allem was kostet der Spaß ? hat das spielchen schon einmal einer machen müssen ?


    verzweifelte Grüße aus Franken

  • Servusla,
    ich vermute die Dame will ein technisches Datenblatt mit den für den Brief notwendigen Inhalten.
    Das hat so weder was mit Abnahme noch HU zu tun. Beim TÜV brauchst nur den Schein, egal ob Abnahme oder HU. Den Brief braucht man eigentlich nur für die Zulassungsstelle, ich hab den bei der Versicherung auch immer dabei, aber denen reicht (glaube ich) auch der Schein.


    So oder so... wenn es dieses Datenblatt ist, das sie braucht, kann man das vom TÜV bekommen oder teilweise auch beim Hersteller besorgen.
    Kosten liegen so zw. 120 und an die 500€: https://www.tuev-sued.de/auto_…hrzeugen/technische_daten


    Könnte - je nach dem - beim Hersteller nen Tick günstiger ausfallen.

  • Vollabnahme gibts doch gar nicht mehr, oder? Ein Kraftfahrzeug muss nur zur gewöhnlichen Hauptuntersuchung, egal wie lange es nicht mehr zugelassen war. Das ist zumindest mein Kenntnisstand, berichtigt mich wenn das falsch sein sollte.

    Der Mensch lebt nicht vom Pils allein, es muss auch mal ein Schnäppschen sein!

  • Ne, stimmt schon. Unter normalen Umständen gibt es den früher sog. "großen TÜV" nicht mehr, egal wie lange die Maschine nicht angemeldet war.

  • Ich hab mich heute schlau gemacht ich muß auf die Polizei Verlustmeldung machen für den Brief mit dem Formular geh ich zu meiner Werkstatt die mir Tüv macht das erledigt alles der Tüv Prüfer vor Ort :allesgut: dermacht das auch mit dem Datenblatt

  • Normalerweise machste dann ne "Eidesstattliche Erklärung" auf dem Straßenverkehrsamt , daß Du den Brief verklüngelt hast , wenn Du den nich grad als gestohlen melden willst gibt das von der Polizei wahrscheinlich Mecker, weil Du denen die Zeit stiehlst. ;)


    P.S. sag aber auf alle Fälle , das Du den hattest aber nicht mehr wiederfinden kannst , blos nicht sagen den hat der Vorbesitzer verklüngelt , sonst darf der die Erklärung abgeben , das entspricht doch der Wahrheit , oder ? :rolleyes: ;)

  • Die Verlustanzeige macht die Polizeidienststelle auch und das kostet nichts, in Bayern zahlst da bei der Zulassungsstelle 25-30€ für die eidesstattliche Erklärung.
    Wahrscheinlich im Endeffekt dafür, dass die das an die Polizei weiterleiten. :rolleyes:


    Das hört sich doch gut an, Spookey - vor allem günstiger als die Variante über das Formular. :thumbup:

  • Hier im Cux-Land brauchte das Amt mal eine Notariell beglaubigte Eidesstattliche Erklärung,
    dass die Kiste mein Eigentum ist. Wird wohl nicht einheitlich gehandhabt.

    Wenn du glaubst alles unter Kontrolle zu haben fährst du zu langsam

  • Echt zum Notar??? Wahnsinn
    Hier in Köln kannste das auch beim Ordnungsamt machen.
    Und Vollabnahme brauchste brauchste (zumindest bei Autos) wenn die Kiste 8 Jahre NICHT angemeldet war.
    Haben unseren einser vor 5 Jahren abnehmen lassen denke nicht das sich da was geändert hat.

  • Solange nachgewiesen werden kann, dass das Fahrzeug bereits schon mal in Deutschland zugelassen war - am besten halt mit alten Papieren - braucht man keine Vollabnahme mehr - selbst wenn das Ding seit 1960 in der Garage steht!


    Den Nachweis muss man spätestens selber bringen wenn nach einigen Jahren ( endgültig Abgemeldete sind noch 5 Jahre erfasst - vorübergehend stillgelegte aber länger) abgemeldete Fahrzeuge aus dem Zentralen Fahrzeugregister gelöscht werden. Da hilft dann auch kein Datenblatt vom Hersteller mehr weil es um den Nachweis der Zulassung geht und nicht um Daten für den Tüv ;) - da bleibt es dann nach wie vor nur die Vollabnahme wie sie auch immernoch für importe & co nötig ist.


    WENN man alte Papiere hat ,oder noch Ersatzpapiere vom Amt bekommt (weil das Fahrzeug da noch nicht gelöscht ist), - braucht man keine Vollabnahme! Kann man natürlich trotzdem machen - ist aber rausgeworfenes Geld .


    Wenn man KEINE Papiere mehr hat und das Ding auch nimmer im Zentralregister erfasst ist - dann isses Pech und man muss halt die Vollanahme machen so wie alle anderen die noch nicht in D zugelassen waren.


    Gruß, Pit



  • das heißt dann quasi, das alle Eintragungen neu gemacht werden müssen/dürfen ?(

  • Wenn Du keine Fahrzeugpapiere mehr hast und auch keine alten Tüvberichte - auch die würden bei einem Amt helfen (wenn sie nicht ganz bockig sind).


    Der Text lautet: Wer nachweisen kann dass das Fahrzeug bereits in D zugelassen war bla bla bla . Alte Papiere beweisen das natürlich zweifelsfrei - alles andere braucht etwas das Wohlwollen der/des Sachbearbeiters .


    Eintragungen bleiben aus alten Briefen eigentlich erhalten - ausser Dinge die nicht in Bestandsschutz fallen und auch so gelöscht worden wären.


    Wenn das Fahrzeug keine Papiere mehr hat , damit auch nix über ehemalige Eintragungen an Tüvunterlagen vorhanden ist , und bereits auch nimmer im Zentralregister erfasst ist - dann isses ein jungfräuliches Altfahrzeug und hat natürlich auch keine einzige Eintragung mehr. Dann ist alles auf 0 .


    Gruß, Pit

  • Eintragungen hatte sie keine war Orginalzustand bis auf Lenker,Riser und die Tröten sind von der Tante Louise :D und was ich gehört habe wird die Vollabnahme wie HU gehandhabt zumindest beim Motorrad.