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Korruptionsvorwürfe gegen norddeutsche TÜV-Mitarbeiter

  • Hab da doch nochmal eine Frage, kann sonst nicht schlafen... ;)


    Wie ist denn das nun:


    Die betroffenen Mopeds sind ja nun sozusagen rückwirkend ohne TÜV, oder?


    Wen kann ich denn nun als Owner jetzt verklagen: Den bestechlichen TÜV oder den bestechenden Moped-Händler?


    Haben wir einen Juristen hier im Forum? :D :D :D


  • zur ersten Frage ,ja normalerweise ist eine neue Abnahme fällig


    schätze aber wenn der Händler sich abgesichert hat wirste drauf sitzen bleiben,sprich wenn er im Kaufvertrag zum beispiel den zusatz drin hat das Du das Motorrad nicht STVZO konform abgenommen hast,so wie es in unseren Verträgen drin steht,wir lassen uns Unterschreiben das der Kunde das Motorrad mit folgenden Teilen.......... die nicht der STVZO entsprechen,und nicht zugelassen sind für den Strassenverkehr,und darüber informiert wurde das er ohne Tüv rumeiert,


    deswegen krieg ich immer Pickel wenn ich den spruch höre alles Tüv.kein Problem,und alles steht vor ne V-Rod mit 360er der noch nicht mal ne DOT Kennung hat,aber jaja die Karre hat Tüv und alles Eingetragen,blablabla ,