steht in der stvzo, bauartgenehmigung für scheinwerfer erst ab bj 54
Projekt Triumph Tiger
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steht in der stvzo, bauartgenehmigung für scheinwerfer erst ab bj 54
Korrekt...ne Prüfschlage wird wohl schon drauf sein....Der Scheinwerfer rockt.
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Hammerteil
Hoffentlich bekommste das durch...
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Zitat
steht in der stvzo, bauartgenehmigung für scheinwerfer erst ab bj 54
Also ich habe mir jetzt mal die für die Zulassung wichtigen § 22a, 49a, 50 und 51 reingepfiffen und nirgends ist erwähnt das eine Bauartgenehmigung erst ab 54 nötig wäre. Das Tüv Buch von Illg sieht auch keine Ausnahmen vor. Das Wellenzeichen gibt es eigentlich schon solange es Scheinwerfer gibt (in Deutschland) und ist das mindeste was auf den Glas drauf sein sollte. Wenn ihr so sicher seit, werdet ihr die Quellenangabe nennen können. Wäre nicht uninteressant, da ich hier noch ne Funzel ohne Prüfzeichen rumfliegen habe die meiner bisherigen Erkenntnis nicht eingetragen werden konnte.
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Hast Recht mit den fundierten Daten....STVZO ist ab 1.1.1954 eine Bauartgenehmigung für die Beleuchtung, auch bei Motorrädern vorgeschrieben...siehe auch den Bericht in der aktuellen Bikerbravo Seite 86-91
Entgegen dazu stehts an anders im offiziellen Gesetzestext drin http://www.stvzo.de/stvzo/B4.htm#49a....Ich meine, den Scheinwerfer schon mal an nem sehr alten Fahrrad gesehen zu haben...
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Davon ab das ich da immer noch nix von gelesen habe das vor 1954 keine Bauartprüfung vorgeschrieben ist, steht in der aktuellen Bikers News (was ja wohl als Biker Bravo teilweise bezeichnet wird) ein Bericht über ein Mofa Rennen. Du meinst den Bericht in der Custombike.
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Na ich meinte schon die Custombike und speziell die genannten Seiten.
Mir war immer der 1.1.54 bezüglich Beleuchtungsvorschrift im Hinterkopf...habe beruflich sehr viel mit Fahrzeugen zu tun, jedoch selten eben mit Fahrzeugen pre 54...die umgebaut werden, fernab dem Serientrimm -
panzer, du hast schon recht, einen wortlaut finde ich auch nicht.
tüv süd sagt auch, dass die scheinwerfer gekennzeichnet sein müssen,
der adac bringt auf seiner seite aber diese auflistung.letzt endlich ist es vom graukittel abhängig denke ich.
in diesem fall ist es mir aber egal, für die abnahme hab ich noch
einige bates hier liegen. -
Gut Illegal können wir alle. Es wäre halt spannend rauszukriegen aus welche Quelle sich der ADAC und die Custombike bezieht wenn da schon in der StVZO scheinbar nix drüber steht. Tüv gibt es immer irgendwie, die Frage ist was nachher die Polizei dazu sagt. Zumal dein Scheinwerfer nun ja auch sehr auffällig ist.
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Eigentlich schon traurig was hierzulande alles mit Prüfnummer versehen sein muss. Mein Gott, es ist ne Lampe, und wenn die Licht macht, was der Prüfer Vorort ja dann prüfen kann...
Btw. sehr schönes Bike Lothar
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also freunde der teilemärkte, die alten teile immer schön genau anschauen,
unter dem chrom verbirgt sich eine dünne kupferschicht, unter vernickelten
und meist ganz alten teilen, ist sehr oft massives messing drunter (klugscheissmodus aus ).nach 3 std. händischem schleifen, ich wollte den scheinwerfer nicht glasperlen,
sondern einige schleifriefen haben, hier das resultat, nachdem der scheinwerfer 2 tage lag
ist er schon ein wenig gedunkelt und matt geworden.[Blockierte Grafik: http://up.picr.de/24193857bo.jpg]
hab dann der patina mit säure einen kleinen schubs gegeben der rest kommt von selbst
[Blockierte Grafik: http://up.picr.de/24193874kv.jpg]
[Blockierte Grafik: http://up.picr.de/24193889dw.jpg]
[Blockierte Grafik: http://up.picr.de/24193892no.jpg]
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Sehr schick kann ich da nur sagen!
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Ne sehr schöne Lampe hast da.
p.s. Hab hier noch alte (10 Jahre) Vorschriften für Oldtimer liegen , da steht das auch so drin : § 22aStVo vor 1.1.1954 keine BAG Pflicht für lichttechnische Einrichtungen ( hab´s nochmal gegoogelt ist wohl so weiterhin gültig ) (war mir nicht sicher ,war zwar vom TÜV aber es ist die Tabelle, wo auch der Lärm vor 1964 noch keine Rolle spielte )
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http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__22a.html
So dann liess dir mal den §22a durch und auch den §50 auf den verwiesen wird. Du kannst ja die Stelle wo das steht mal ankreuzen. Ich bin zu doof das da irgendwie rauszulesen. -
Da kannste nichts ankreuzen, weils einfach nicht drinsteht. Macht ja bei einer Fassung von 2012 auch keinen Sinn, weil sich der Gesetzestext auf Fahrzeuge bezieht, die zu diesem Zeitpunkt zugelassen wurden und werden. Das heißt für mich, dass man in die StVZO von 54 schauen müsste.
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Das wirst du im Gesetz nicht finden, Panzer. Dazu brauchst du ne Gesetzeskommentierung vom Kirschbaumverlag. Die Jungs haben aber recht. Glaub mir.
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Da kannste nichts ankreuzen, weils einfach nicht drinsteht. Macht ja bei einer Fassung von 2012 auch keinen Sinn, weil sich der Gesetzestext auf Fahrzeuge bezieht, die zu diesem Zeitpunkt zugelassen wurden und werden. Das heißt für mich, dass man in die StVZO von 54 schauen müsste
Falsch. Das hat mit der Fassung des Gesetzes nichts zu tun.
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Da mußt Du einfach mal die "Übergangsregelungen für Oltimer" durchforsten z.B. beim ADAC, da hab ich eben sicherheitshalber nochmal nachgesehen , da meine Übergangsreglungsliste vom TÜV ja , zumindest in Teilen , nicht ganz richtig sein kann. (Der §22a ist der , in dem das damals geregelt war).
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Also gut, wenn ich das google finde ich Zuhauf Hinweise das das so ist. Aber es muß doch echt höchstamtlich irgendwo zu lesen sein können, so für die Öffentlichkeit. Ich habe ebend eh keinen Hocker der vor Bj 54 ist, aber es interessiert mich doch.