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Shinko E270 Unbedenklichkeitsbescheinigung VN 800 A Classic

  • Hallo. Leider noch nicht. Hast Du vorn und hinten die E270 montiert? Eine E-Kennzeichnung besitzen die Reifen laut Importeur wohl. Zudem stellt sich mir folgenden Frage: in der Zulassungsbescheinigung ist vorn eine Tragfähigkeitsindex von 67 und hinten ein Index von 71 eingetragen. Der E270 von Shinko besitzt ein Index von 69. Darf ich den dann nur vorn fahren oder ermittelt sich die zulässige Achslast aus der zulässigen Gesamtmasse geteilt durch 2? Falls nicht, müsste ich die zulässige Achslast dann ja bei Kawasaki erfragen. Oder täusche ich mich da?


    Vielen Dank.




    so viele fragen für geschäftliche nutzung - da will man fast beratungsgebühr verlangen ... :D


    ich war so beim tüv - wenn Du Dich ein bisschen in den Freds von anderen umschaust findest Du das auch alleine



    [Blockierte Grafik: http://i5.photobucket.com/albums/y183/rotxxyyzz/VN800/140802MeinsShinko03.jpg]



    der TÜVVER wollte nix wissen von wegen Achslast oder so sondern hat die pellen anstandslos eingetragen