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Geblitzt worden,anfechten oder nicht ?

  • Moin Mädelz


    Nu ist's auch mir,dem immer besonnenem Kradisten mal passiert.21 Km/h nach Abzug der Toleranz innerorts zu schnell :facepalm: Schickes Bild,jedoch nur von vorn.Wenn ich Tante Google richtig benutzt habe kommen auf mich 80,- €uronen und ein Punkt zu.Bisher bin ich Punktefrei.
    Ich will jetzt mal nich über meine eigene Dummheit jammern.Bin trotzdem am Überlegen ob ich das anfechte oder wie ein Mann einfach unter "shit happens" verbuche.
    Wie seht Ihr das ?


    Achso: Männer müssen rasen :D

    Achtung !!! Arbeitsschutzhandschuhe schützen nicht vor Arbeit

  • Im Normalfall sagen "so what...."!


    Mein Rechtsanwalt sagte mit als ich ihn wegen nem Blitzer brauchte "immer Einspruch einlegen. 87% aller Messungen sind anfechtbar und werden auch dann eingestellt".


    Es kommt halt darauf an ob stationär, Blitzersäule (gibt es auch das immer noch das welche rein rauschen, was ich Dir nicht zutraue) oder Laserpistole.


    Laserpistole werden nach seiner Aussage zu 100% eingestellt da die Technik immer noch nicht in soweit verbessert wurde das es nicht mehr möglich wäre stehende Objekte zu blitzen.


    Bei Ampeln wo Kontaktschleifen verwendet werden sind Deutschlandweit 72% aller "Blitzerampeln" (Rotverstoß) schadhaft da schon kleinste Risse im Asphalt bzw Bitumen Feuchtigkeit eindringen lassen und so die Messpunkte beeinflussen können.


    Mein RA meinte auch das es immer ratsam wäre schon allein dadurch das wenn man es abstreitet (ist nicht strafbar sondern Eigenschutz) und den Wiederspruch zum spätesten Termin zurück sendet das man evtl Chancen hat das alles sich auf 3 Monate hinauszögert und es dann eh auf Eis gelegt wird.


    In meinem Fall hat es sich gelohnt da sie es einstellten. Der Grund war das sie die Messung 30Meter vor Ortsende machten und es keine Gefahrenstelle ist. Glück gehabt in zweifacher Hinsicht da mich der Anwalt auch nichts kostete ausser ein Abendessen.


    Soooo, meiner Meinung nach würde ich an Deiner Stelle zahlen und es für gut sein lassen. Du bist kein notorischer Raser wo laufend was kommt also was soll es.....


    Wenn Einspruch dann nur mit Anwalt. Soweit steigen wir doch garnicht durch was man machen kann, wo es Fehler im System gibt, usw, usw....
    Aber, lohnen sich die Kosten im Vergleich????????

  • Ich selber denke das der Kosten/Nutzen-Vergleich mich zum zahlen animiert.240,- € Selbstbeteiligung in der Rechtsschutzversicherung.Mich wurmt nur ein wenig der Punkt.Mein erster überhaupt.Ach was solls...drauf geschissen.

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  • Ich kenne jemand der hat es durch. Bild nur von vorn aber die Mutti im Blitzerauto hat grad mal nicht geschlafen und mein KZ notiert.
    Post-Einspruch-Post-wieder Einspruch usw.
    Bis zur Übergabe an den Staatsanwalt, mit den Ergebnis Verfahren wurde eingestellt.
    Wenn die kein KZ haben ist es schwierig nachzuweisen das es 100%ig du warst.
    Achso ich hatte Glück das wegen Personaleinsparung nur noch einer im Auto sitzt, also Aussage gegen Aussage :thumbsup:

    Wenn Du willst, dass es gut wird, dann mach es selbst.

    Einmal editiert, zuletzt von Eckie ()

  • Das is halt auch ein Punkt, die Perso-anzahl bei Kontrollen und ob es Polizei oder ne Gemeinde war wo blitzte... (hatte mein RA damals auch erwähnt)

  • Alex, ich sag Mal so: stimmt die Messung, dann nimm es wie ein Kerl und Zahl den Deckel. Shit Happens.
    Falls nicht, anfechten.
    Falls du allerdings zahlst, halte dieses jahr die füsse still. Jetzt könnte dich noch so nen vergehen zum Fußgänger machen.

  • Hm,Ollen ehrlich.Was gibt es da anzufechten?.Du bist zu schnell gewesen und hast dich erwischen lassen.Du hast vorher gewusst was dir bevorsteht wenn du geblitzt wirst.Ist wie alles im Leben,man muß halt mit den Konseqenzen seines Handels leben und dazu stehen.Ich möchte mal deine Reaktion sehen,wenn der Typ neulich deine Karre geklaut hätte,erwischt worden wäre und bei seiner Bestrafung das Urteil angefochten hätte.

  • Dir muss halt klar sein, dass Du die nächsten zwei jahre auf Bewährung fährst. Wirst Du noch einmal im Punktebereich geblitzt, droht ein Fahrverbot.


    Abgesehen davon hast Du uns nicht mitgeteilt, ob und wie gut Du auf dem Foto erkennbar bist. Das wäre mein erster Ansatzpunkt. Wenn Du aber mit Jethelm und ohne Halstuch deine Visage präsentiert hast, wird's ein juristischer Spaß, die Messung anzufechten.

  • Oh,das is nu krass.Ich kann das garnich anfechten weil meine Hackfresse da jeder erkennt.Ich dachte ich darf nen paar Punkte sammeln :facepalm:


    [Blockierte Grafik: http://up.picr.de/21409359ez.jpg]


    Du darfst Punkte sammeln. Aber nicht wegen Raserei. Und ja, sollte dich die Polizei zum Abgleich des Fotos zum Besuch bitten, hast Du die Arschkarte. :D :P


    Die Messung, das Messergebnis und das Messverfahren sowie den Aufbau und die Anordnung der Messgeräte darfst Du trotzdem anfechten. Auch dabei werden genügend Fehler gemacht. Gibt ja auch noch andere Sachen zu beachten. Wo war das Geschwindigkeitsbegrenzungsschild, wurde das Schild wiederholt, war es gut sichtbar etc.

  • Naja,drauf geschissen und en Ei drüber.Da ich kein pathologischer Raser bin und keinen Bock habe mir ein Fahrtenbuch auf's Auge drücken zulassen................ ;)

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  • Naja,drauf geschissen und en Ei drüber.Da ich kein pathologischer Raser bin und keinen Bock habe mir ein Fahrtenbuch auf's Auge drücken zulassen................ ;)


    Grundregel, da ich meistens auch immer zu schnell bin: nie mehr als 20 km/h. Dann flattern kleine Bußgeldbescheide ohne Punkte ins Haus. Die werden anstandslos bezahlt, da verdient. Basta.

  • Dir muss halt klar sein, dass Du die nächsten zwei jahre auf Bewährung fährst. Wirst Du noch einmal im Punktebereich geblitzt, droht ein Fahrverbot.


    Laut meinem aus ziemlich aktuellem Anlass 8) erworbenen Halbwissen dauert die "Bewährung" nur ein Jahr und kommt nur bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 26 km/h zum Tragen.


  • Das Punkte erst nach 2,5 Jahren verjähren, ist klar, ich meinte aber etwas anderes.
    Wenn man innerhalb eines Jahres mit mehr als 26 km/h Überschreitung geblitzt wird, droht ein Fahrverbot von einem Monat, welches ansonsten erst bei einer Überschreitung >31 km/h ausgesprochen würde.