Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

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Fußkupplung / Handschaltung eintragen

  • Moin, habe folgendes Problem: Ich wollte bei der nächsten HU den Umbau meines Motorrades auf Fußkupplung und Handschaltung eintragen lassen. Der Tüvver, sonst ein aufgeschlossener Mensch, ist sich aber unschlüssig, ob das so möglich ist. Hat er noch nicht gemacht oder gesehen (bei uns aufm Land eben). Das Netzt hat mich auch nicht weiter gebracht. Von "geht nicht" bis "geht doch" sowie "keine Ahnung" ist dort alles vertreten.
    Mein Anliegen daher: Hat jemand einen solchen Umbau (Eigenbau Suicide Clutch) eingetragen und könnte dieser jemand mir evtl. eine Briefkopie zur Verfügung stellen? Vielen Dank für Eure Hilfe. VG Enrico

  • Habe eben mit meinem TüV Ing telefoniert, der Umbauten SEHR aufgeschlossen ist.


    Er meinte das ein Umbau auf Handschaltung & Fußkupplung eine Verschlechterung der Fahrbarkeit (§Stvo. beide Hände am Lenker) wäre.
    Die Bikes, wo das Bauartbedingt original sei, hätten Bestandsschutz!


    Er trägt es nicht ein!

  • Hmm, danke Dir zunächst mal wegen Deiner Mühe. Echt Super!! Es scheint da echt völlig unterschiedliche Meinungen, aber keine klare Linie zu geben. Ich hatte auch schon mal Kontakt mit einer Werkstatt, die Behindertenumbauten macht. Der Typ meinte, dass eine Eintragung wohl machbar wäre. Details hat er aber nicht verraten sondern gemeint, dass ich die Karre zu ihm bringen solle. Da das aber von mir aus gesehen am anderen Ende der Welt ist, kam diese Möglichkeit dann doch nicht in Frage. Irgendwas schriftliches wollte er mir - natürlich gegen Kostenerstattung - auch nicht geben. Mist verdammter.