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seitl. Kennzeichenhalter

  • hi,


    heute kam mein kennzeichenhalter. Da fiel mir ein:
    wie ist es eigentlich möglich, das einige die Rückleuchte auch seitlich anbringen??? würde ich nämlich auch gerne so machen!


    Laut TÜV muß das Rücklicht nämlich mittig angebracht sein...wer von euch weiß wie ich da drumherum komme ?(

  • §53 StVZO Schlußleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler



    (5) Vorgeschriebene Schlußleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler müssen am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein. usw....


    Seitlich am Kennzeichen wäre doch das äußerste Ende des Fahrzeuges ;) . Allerdings bin ich mir andererseits sicher, dass der Rückstrahler in der Mitte angebracht sein muss ...


    Na ja, war ein Versuch :(

  • nach EG-Recht 93/92EWG heist es: "Die Schluß- / Bremsleuchten und der Rückstrahler müssen nach EG-Recht mittig angebracht werden. Die Kennzeichenleuchte muß so angebracht werden, daß die Beleuchtung des Kennzeichens sichergestellt ist."


    Danach nur noch Winkel und Anbauhöhen, etc.

  • hi
    ich glaub das hängt mit der zulassung zusammen, ob nach eg-recht oder noch nach deutschem recht!?ist bei der hinterrad abdeckung auch so ähnlich, nach eg-recht kannst du es viel kürzer haben als nach dem deutschen recht.bin mir aber auch nicht 100% sicher,also für den fall das ich hier müll verzapf, sorry!


    gruss

  • Bei meiner Intruder hatte ich das Rücklicht am Heck, die Beleuchtung und das :box: Katzenauge am seitlichen Kennzeichenhalter.


    So wollte das auch der TÜV, und es sah garnicht so scheisse aus.... ;)

  • Also ich habe das Rücklich am seitlichen Kennzeichenhalter.
    Ich habe keine Ahnung was der Gesetzgeber vorschreib, ist mir eigentlich auch wurscht 8)


    Habe von meinem Dealer eine Schreiben für ne Einzelabnahme und ne Tüv-Schein mit ner Eintragung bekommen und jetzt scheint das Ding an meiner Kiste akzeptiert zu sein. Bist jetzt gab es noch keine Beanstandungen :))

    * Lebe Deinen Traum und träume nicht Dein Leben *

  • dann knalle ich also einfach mal alles an den halter und dann werde ich ja schon sehen, ob sie mir das eintragen oder nicht...jo, so mach ich´s!!

  • da gibts glaub ich ein kleines mißverständnis:


    seitliche kennzeichenhalter sind nicht verboten, d.h, sie dürfen angebaut werden.


    Den TÜV braucht man nur, weil die beleuchtungseinrichtung geändert wird (außermittig). das hört sich bescheuert an, aber die regelungswut in good old germany...


    wäre die kennzeichenbeleuchtung nicht pflicht, dann könnten wir uns alle seitliche kennzeichens anbasteln und keiner könnte was sagen, solange die nicht über die breiteste stelle des moppeds herausragen (meistens der lenker)


    Aber: aus meinem bekanntenkreis hat jeder sein seitliches kannzeichen mit den rücklichtern eingetragen bekommen (vielleicht liegts an Hamburg)
    ich selbst hab keins, weil ich mir das sowieso gleich abfahren würde, weil ichs vergesse und irgendwo hängenbleibe ;)

  • Nach meinen netten Erfahrungen mit Frankfurter TÜV-prüfern :box: :rocket: weiss ich mittlerweile:


    Der Prüfer kann es akzeptieren, muss aber nicht.
    Egal, ob ein TÜV-Gutachten vorhanden ist oder nicht.

  • hay
    motorräder die nach eg abgenommen sind
    muss die radabdeckung ausreichend sein
    wer weis was das genau bedeutet
    und wie lang sie sein muss
    ermessensache des prüfers
    nach BRD muss die radabdeckung 15cm von radnaben mitte senkrecht nach oben betragen
    ist aber immer ermessensache des prüfers
    wie er das sieht


    beleuchtung
    rücklicht muss mittig sitzen
    brems und kennzeichen beleuchtung
    können seitlich sitzen
    ist aber wieder ermessenssache


    es gibt kein einheitlichen tüv in deutschland
    was in NRW eingetragen wird muss in bayern nicht sein