Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

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Interessantes Urteil

  • Wollte ich Euch nicht vorenthalten:
    "Gerichtsurteil OLG Köln
    Die Veränderung von Fahrzeugteilen führt nur dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn zu erwarten ist, dass dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
    So soll die Benutzung von Reifengrößen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, im Regelfall nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen (OLG Köln, Az.: Ss 11/97 (Z), DAR 98, 27)
    Zitatende

    Das bedeutet, das z.B. auch Auspuffanlagen, Lenker, Verkleidungen/-Teile, die nicht in den Papieren eingetragen sind, auch nicht zur Erlöschung der Betriebserlaubnis führen, da sie ja keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden.
    Mit diesem Urteil wird auch den übereifrigen Polizisten, die z.B. in der Eifel Motorräder stilllegen und beschlagnahmen, weil z.B. die Auspuffanlage nicht serienmäßig oder angeblich zu laut ist, oder Anbauteile nicht in den Papieren eingetragen sind, die Begründung entzogen.
    "
    14.10.06 braunschweiger zeitung

    NIVEAU SIEHT NUR VON UNTEN AUS WIE ARROGANZ.... (Klaus Kinski)

  • das ist ja mal eine schöne Nachricht, kann ich eine Kopie von dem Artikel haben Stefan? :P

    Am gerechtesten verteilt ist der Verstand, jeder glaubt genug davon zu haben.....

  • Zitat

    Original von Tina
    das ist ja mal eine schöne Nachricht, kann ich eine Kopie von dem Artikel haben Stefan? :P



    Dir kann doch nix passieren .....oder willst jetzt den Auspuff ändern :D :D

    Das Lebenist hart , aberdie Grafik istgeil !!

  • Hi, ganz so locker würde ich das nicht betrachten. Bedenke die althergebrachte Situation mit dem zu lautenm Puffi und der alten Dame auf dem Fahrrad....


    Du überholst sie , sie erschrickt sich , kommt ins Trudeln , der Schulbus mit den 30 Kindern muss ausweichen...usw


    Sicherlich ist dieses Urteil intressant für zB offene Luffis oder ein 2cm zu breiten lenker oder eine nicht eingetragene Vorverlegte...aber ich wäre nicht allzu zuversichtlich das sich an der jetztigen Situation irgendwas ändert...



    Gruss Didi

    Lache nie über jemand der einen Schritt zurück macht......Er könnte Anlauf nehmen !

  • Das OLG Urteil wird m.E. nicht viel bringen, weil dadurch die Streckenposten nicht zu beeindrucken sind bzw. sie sich auch nicht daran halten oder richten müssen.


    Weiterhin kann man es m.E. nicht auf Auspuffanlagen usw. übertragen, wenn diese nicht den bestimmungen (Lautstärke usw. ) entsprechen.


    Eher wenn ich was am Bike habe, was auch generell eingetragen werden würde, dies aber versäumt habe.


    REDREDSON

  • ein Polizist wird sich darum gar nicht scheren,er hat die Befugniss vor Ort nach eigenem ermessen zu handeln,alles andere kommt danach,auch irgendwelche Gerichtsurteile,

  • Zitat

    Original von IceMan



    Dir kann doch nix passieren .....oder willst jetzt den Auspuff ändern :D :D


    Er ist schon länger geändert.....irgendwie is da ein dickes Loch rein gekommen :D

    Am gerechtesten verteilt ist der Verstand, jeder glaubt genug davon zu haben.....

  • Sh... auf datt Urteil. Nutzt Euch im Ernstfall erst mal nix.
    Einmal hab ich aus´m Frankenland ein Mopped mit dem Trailer abgeholt-is zwar lange her & war irre teuer, brauch ich aber nie nie mehr.
    Deshalb:
    bei großer Tour-legaaal.


    Ansonsten-hier im Küstenland & HH isses locker ;-))


    L-W

  • Kunden von mir wurde letztes Jahr auf dem weg nach Faak in Bayern das Moped auf dem Hänger stillgelegt und der Auspuff eingezogen,da ein Kennzeichen montiert war hätte er es jederzeit zum Betrieb auf der Strasse nutzen können was er aber mit dem Auspuff,dem Lenker,der Kennzeichenanbringung nicht gedurft hätte, der nette Polizist aus Bayern gab ihm aber den Tip bei nächsten mal das Kennzeichen abzuschrauben auf dem Hänger und es als abgemeldet deklarieren dann würde nichts passieren in Bayern,selbst eine Klage hat nichts gebracht,

  • Hooi,


    für die Grünkittel ist das Urteil mal totaaaaaaaaaaal egal...
    Weil, was nicht abgenommen ist...darf lt. STVZO nicht auf der Strasse gefahren werden.


    Aber...sollte nach einem Verkehrsunfall das Bike zum Gutachter/Sachverständigen gehen und dieser stellt fest, dass bautechnische Änderungen vorgenommen wurden, die keiner Abnahme nach §19(3) oder §21 STVZO (augenscheinliche Erläschung der ABE...) zugänglich gemacht wurden...dieses der Versicherung mitteilt und diese aufgrund von "Erlöschung der Allgemeinen Betriebserlaubnis" des gesamten Fahrzeuges keinen Cent zahlt...
    Sofern durch die Änderungen dann "kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet werden sein sollte..." hätte man nach dem o.g. Urteil ganz gute Karten...


    Gruß,
    Rooster

  • Hier noch ein Kommentar zu obigem Urteil.
    Befürchte twar auch, daß der HARDCORE-Policer sich davon nicht einschüchtern lässt aber einen Versuch wäre es we´rt:


    BESCHLAGNAHME VON MOTORRÄDERN - WANN ERLAUBT ?




    Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG.

    Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen
    Ermächtigungsgrund- lage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Falle zuläßt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechen- den Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.

    Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt, ein Fahrzeug sicherzustellen, wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind.

    Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen, abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.

    Bei allen anderen vermeintlichen Mängel - dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen - kann die Polizei lediglich einen Mängelberich nach § 17 StVZO RZ 4 aus- stellen, der in einer angemessenen Zeit (1-2 Wochen) zu überprüfen ist.

    Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeifachhandbuch sagt hierzu:

    "Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht (§ 49 StVZO),so ist der Führer des KFZ auf Weisung der
    Polizei verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt ..." . Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim einzelnen Motorradfahrer. Ein Umweg von maximal 6 km zur nächsten Meßstelle wird die Ausnahme sein.

    Ein von einem amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 oder § 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat ( man besitzt gültige Fahrzeugpapiere ), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen schein- heiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlag- nahmt und eingezogen werden.

    Wurde das Motorrad bereits eingezogen, empfehlen wir zu prüfen, ob dies rechtmäßig geschehen ist und die Polizei nach § 1000 BGB ein Zurückbe- haltungsrecht hat. Ist dies nicht der Fall, haftet die Polizei nach § 02
    BGB wegen unerlaubter Handlung.Bei wiederholter, maßlos übertriebender Überprüfung von Fahrer und Fahrzeug kann man nach §1004 BGB zum Schutz seiner Persönlichkeit auf Beseitigung dieser zunehmenden Störung klagen.

    Zu einer "normalen" Fahrzeugkontrolle ist die Polizei allerdings jederzeit berechtigt. Deshalb verhaltet Euch gegenüber Eurem Freund und Helfer höflich und zuvorkommend. Sollte der Polizeibeamte jedoch unverhältnis- mäßig überzogene Schritte unternehmen wollen, wie Sicherstellung des Motorrades, versucht sofort Euren Rechtsanwalt telefonisch zu erreichen. Bemüht Euch um ZEUGEN und macht PHOTOS vom Bike - schreibt die KILOMETERZAHL auf. Jeder ungerechtfertigte Schritt des Polizisten wird zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde führen.

    NIVEAU SIEHT NUR VON UNTEN AUS WIE ARROGANZ.... (Klaus Kinski)

  • Zitat

    ... auf dem weg nach Faak in Bayern das Moped auf dem Hänger stillgelegt....


    ja -was sagt uns das ?Willste auf'n Treffen fahren , wäre es doch tatsächlich besser mit'm Mopped zu fahren und nicht auf den letzten 2 KM
    den Trailer zu verstecken ,die sind doch alle so" harte Burschen und Mädelz"
    ..................
    gruss
    PETER

    Wer nachdenkt,sieht mehr - wer mehr sieht , kann mehr
    wer mehr kann, kann irgendwann nicht mehr...

  • @ HG


    diesen Bericht kenn ich ,doch wird zunehmend die Dummheit der meisten Biker ausgenutzt indem sie Belege unterschreiben müssen (für die Beschlagnahme,"auf eigenen Wunsch ,Einverständnis-Erklärung zur Beschlagnahme etc.)
    Je mehr der " Beschuldigte" redet ,reitet er sich immer tiefer in den Bockmist -den er sich auch noch im Nachhinein vorhalten lassen muss ( Aussage des Beschuldigten ),
    Gedächtnis-Protokoll,Zeugen wie folgt : Kollege Polizist ......eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus etc.( aber - es sind nicht alle so )
    u.s.w.
    gruss
    PETER

    Wer nachdenkt,sieht mehr - wer mehr sieht , kann mehr
    wer mehr kann, kann irgendwann nicht mehr...

  • [quote]Original von Redredson


    Weiterhin kann man es m.E. nicht auf Auspuffanlagen usw. übertragen, wenn diese nicht den bestimmungen (Lautstärke usw. ) entsprechen.



    Stimmt, aber auch da gibt es mittlerweile segenbringende Urteile, deren Richter offensichtlich anerkennen, dass es auch am Moped Verschleiß geben kann:


    http://www.pkwchannel.de/urteile-5,10853.html