@ wusel: Was meinst Du denn mit "Nachweis der Eintragung nicht erbracht"? Vonwegen Gutachten. Ich kenne noch Zeiten, da wurde das Gutachten nach der Eintragung eingezogen. Wie soll man da was nachweisen, wenn man das Ding nicht vorher kopiert hat? Andererseits wäre es hilfreich eins zu haben , wenn man das Teil weiterverkaufen möchte. Bei nem ganzen Bike gibt man in der Regel die Papiere ja mit.
Genau darum geht es ja:
Hast Du das Moped verkauft oder triffst einfach selbst auf einen doofen TÜVer kann er das Gutachten zur Vorlage erbitten. Ist es nicht "lieferbar", kann er also auch nicht kontrollieren ob denn dieses Bauteil auch den Vorgaben des Gutachtens entspricht nzw. ob diese Gabelbrücke für DIESES Moped überhaupt konform ist.....
Kein Nachweis der Richtigkeit des Eintrages per Vorlage des Gutachtens: "OH OH....da geht doch was nicht mit rechten Dingens vor..ääh zu", und schwupps...Eintrag weg, nach Hause schieben, kein TÜV....
Kann....muss aber nicht sein, ist in den meisten Fällen auch nicht so, aaaaaber: Die dürfen das!