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gutachten breite gabelbrücke fs-shopper nötig trotz Eintragung?

  • Hallo allerseits.
    ich habe bei mir an der karre breitere Gabelbrücken dran.
    diese sind auch eingetragen im fahrzeugschein. Leider ist das Gutachten zu den teilen weg.
    und zu allem Überfluss gibt es die firma fs-choppers nicht mehr.


    Meine frage nun? Brauche ich das Gutachten überhaupt jemals wieder (tüv oder so) wenn die dinger eingetragen sind?
    oder reicht in jedem fall die Eintragung aus?


    Gruß Markus

    Es gibt viele schöne Farben für Motorräder, wichtig ist nur das es schwarz ist. :thumbup:

  • ja es sind natürlich die dran die eingetragen sind.
    ich dachte halt man braucht das Gutachten zum tüv nochmal oder falls man zb mal was kombinieren will was an den Gabelbrücken befestigt ist.
    andere riser zb oder so sowas.. gewundert hätte es mich nicht bei unserem Bürokraten jungle in Deutschland. :D


    Bin ich beruhigt.
    Danke dir.



    Gruß Markus

    Es gibt viele schöne Farben für Motorräder, wichtig ist nur das es schwarz ist. :thumbup:

  • was eingetragen ist, ist eingetragen ob mit Gutachten vorhanden oder nicht. ;)

    Jein..... was eingetragen ist, kann auch schneller wieder ausgetragen werden als einem lieb ist, so ist die Rechtslage....leider.


    Das ist zwar nicht die Regel, für den Prüfer aber durchaus machbar :grumble:
    Wenn Du Dein Gewissen bezüglich der Brücke beruhigen möchtest, könntest Du bei Langeweile mal schauen ob es noch irgendwo so ein Gutachten in Kopie zu bekommen ist...


    Achtung Achtung!!! Das ist kein Horrorszenario!!!!


    Cheers


    Wusel

    ..kommt noch...


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  • gibt ja Bestandschutz ;)
    war bei meiner Bullenramme am Pick up auch so...war paar Jahre abgemeldet und dann hab ich da wieder TÜV drauf gemacht.
    Die sind ja nun auch verboten, jedenfalls, wenn sie aus Stahrohr sind, glaub


  • Das musste mir mal erklären warum ?(

    Wenn Du willst, dass es gut wird, dann mach es selbst.

  • Beispiel PKW als "Oldtimer".
    Für diesen Eintrag (H-Kennzeichen) muss das Fahrzeug in einem "erhaltenswerten" Zustand sein.
    Meinen verbeulten Caddy (übrigens gerade zum Verkauf ;) )könnte ich sicherlich beim dem ein- oder anderem Prüfer als Oldie abnehmen/umschreiben lassen.
    Bei der nächsten HU kann der zuständige Prüfer einfach so das ganze widerrufen, da für den "erhaltenswerten" Zustand eine Zustandsnote von (meines Wissens)2 - 3 vonnöten ist.
    Ist der jetzt zuständige Prüfer der Meinung das dem NICHT so wäre, ist das H-Kennzeichen futsch. Ganz einfach.
    Ein Eintrag im Klassenbuch...äääh Fzg-Brief bedeutet nicht mehr das dieser auch für die Ewigkeit wäre. Allerdings ist der Nachweis in so einem Fall möglicher Weise einklagenswert. In dem H-Kennzeichen Fall müßte man sich also einen Gutachter suchen, der den erforderlichen Zustand "quittiert".


    Wie ich schon sagte: Kein Horrorszenario und auch nicht die Regel, aber durchaus im Bereich des möglichen.
    :tüv: rules....


    Wusel

    ..kommt noch...


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  • Das sind doch zwei verschiedene Paar Schuhe, Du Pfeife. :P


    Natürlich legt der Prüfer den Status eines "rollenden Kulturguts" anhand eines Benotungssystems fest....................
    Bekommst Du heute das Zertifikat und lässt das Fahrzeug die nächsten zwei Jahre verrotten und bastelst da noch nicht zeitgemäße Teile dran, ist der Status im Arsch und das war es dann mit einem H-Kennzeichen.


    Hier geht es aber um die Eintragung eines nicht serienmäßigen Bauteils.


    Ist es einmal eingetragen ( das Gutachten kann als Grundlage der Eintragung dienen ), bleibt es auch eingetragen und Du kannst das Gutachten zu Deinen Papieren heften.

    Alle Menschen werden als Unikat geboren, doch die meisten sterben als Kopie.

    Einmal editiert, zuletzt von kriegnix ()

  • Für ein H Kennzeichen gibt es Anforderungen wenn ich die nachträglich ändere
    ist es wohl klar wenn die Voraussetzung nicht mehr gegeben sind das hinfällig ist.
    Ist aber ein anderes Thema

    Wenn Du willst, dass es gut wird, dann mach es selbst.

  • Da hat Wusel mal verdammt Recht, das bei jeder Hauptuntersuchung auch die Rechtmäßigkeit der Umbauten mit überprüft werden sollten, lauf Vorgabe der übergeordneten Organisationen.
    Fs Brücken sind relativ oft bei Intruder und LS650 verbaut worden.
    Ein Gutachen zusammen mit der Anbauabnahme ist nicht nur beim Fahrzeugverkauf hilfreich.

  • ich denke, es geht um Gabelbrücken die im FZ eingetragen sind, aber wo keine Papiere mehr vorliegen...Was hat das denne mit H-Kennzeichen zu tun?
    Was in den Papieren drinne steht ist bindend für die Typen vom Tüv und auch für die Zulassungsstelle. Und selbst wenn die Staatsbüddel dich anhalten musste nicht extra noch ne EG ABE oder so Kram dabei haben, da es ja eh im KFZ brief eingetragen ist.

  • Für ein H Kennzeichen gibt es Anforderungen wenn ich die nachträglich ändere
    ist es wohl klar wenn die Voraussetzung nicht mehr gegeben sind das hinfällig ist.
    Ist aber ein anderes Thema


    Da ich das wohl genau so vor habe mit paar Motorrädern...werde ich mal die Woche meine Sachverständigen genau fragen.


    Habe mal ein FS Gutachtengesuch im Trudenforum geschrieben.



  • vielen dank.. das hilft mir extrem weiter... :danke:

    Es gibt viele schöne Farben für Motorräder, wichtig ist nur das es schwarz ist. :thumbup:

  • "Das sind doch zwei verschiedene Paar Schuhe, Du Pfeife. :P " Selber!! :D :D



    "Für ein H Kennzeichen gibt es Anforderungen..." Wie für jeden anderen Eintrag auch. Beißt euch mal nich' amH-Kennzeichen fest, das war nur ein Beispiel....



    "...ich denke, es geht um Gabelbrücken die im FZ eingetragen sind, aber wo
    keine Papiere mehr vorliegen...Was hat das denne mit H-Kennzeichen zu
    tun?....
    " Erstmal nix, siehe oben...



    "Und selbst wenn die Staatsbüddel dich anhalten musste nicht extra noch
    ne EG ABE oder so Kram dabei haben, da es ja eh im KFZ brief eingetragen
    ist.
    "...das ist richtig, aber bei "genauer" Überprüfung eines Kfz-Sachverständigen und/oder TÜV Prüfers kann das eben auch mal, wenn der Nachweis der Eintragung nicht erbracht wird (hier: Gutachten der Gabelbrücke), wieder ausgetragen werden.


    ICH HOFFE ICH HABE UNRECHT (Das ich das zu sagen nochmal erleben durfte... :P )


    Läuft..!!!



    Wusel

    ..kommt noch...


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  • @ wusel: Was meinst Du denn mit "Nachweis der Eintragung nicht erbracht"? Vonwegen Gutachten. Ich kenne noch Zeiten, da wurde das Gutachten nach der Eintragung eingezogen. Wie soll man da was nachweisen, wenn man das Ding nicht vorher kopiert hat? Andererseits wäre es hilfreich eins zu haben , wenn man das Teil weiterverkaufen möchte. Bei nem ganzen Bike gibt man in der Regel die Papiere ja mit. :D

  • Gibt ja auch Experten, die einFahrwerk vom TÜVer abnehmen lassen, jedoch es versäumen, in der vorgegeben Zeit es in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen.
    Dann ist nicht nur die Anbauabnahme unwirksam, fahren ohne BE und Teilebegleitpapiere wohl möglich auch abgelaufen....


    Richtig was gekonnt.