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Vereinfachte Fahrzeug-Zulassungsverordnung

  • Schon gehört?:


    Am 1. März 2007 tritt die, im Bundesrat zugestimmte, vereinfachte Fahrzeug-Zulassungsverordnung in Kraft. Sie beinhaltet, entgegen der bisherigen Notwendigkeit eines Einzelgutachtens und einer neuen Betriebserlaubnis beim wiederzulassen von Fahrzeugen, die länger als 18 Monate stillgelegt waren, eine vereinfachte Vorgehensweise und damit auch eine Kostenersparnis für den Fahrzeughalter.
    Damit ist dann nach neuem Recht eine Hauptuntersuchung nur noch erforderlich, wenn diese im Abmeldezeitraum fällig war. Damit die vereinfachte Fahrzeug-Zulassungsverordnung wirksam werden kann, müssen folgende Veraussetzungen erfüllt werden:


    Wiederzulassung des Fahrzeugs erfolgt binnen von sieben Jahren, da es danach in der Regel aus dem Fahrzeugregister des Kraftfahrtbundesamtes gelöscht wird.


    Kann dann keine gültige Typ- oder Einzelgenehmigung mehr vorgelegt werden, wird ein Vollgutachten und eine neue Betreibserlaubnis nötig.

  • Hi Stephan,
    danke für die Info !


    Was ich allderdings kaum glauben kann ist die Aussage das dadurch
    eine Kostenersparnis erreicht werden kann.....


    unglaublich !!! In dieser Zeit ... alles wird teurer und ausgerechnet
    die Leute die uns ausnehmen wie Weihnachtsgänse wollen was
    billiger machen ????? Ich glaub´s erst wenn ich es getestet habe =)