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Stecker am Kupplungshebel

  • Jo, Ecki .... das ist der Punkt ... der TÜV, bracht es.


    Wobei es ja noch die Lösung mit dem "selbst einklappenden Ständer" gibt, aber auch damit sollen sich schon Einige Damen und Herren auf die Nase legt haben .... deswegen ja dieses ganzen Sicherungsmüll .... den ich auch nicht mehr habe und brauche.


    Die Systeme schalten bei vielen Hersteller unterschiedlich.
    Zweiliter ... jepp so soll es sein ... das Seitenständer Relais unterbricht bei Dir die Zündung, aber nicht den Anlasser.
    Erst, wenn der Leerlauf drin ist, solltest Du auch zünden können, auch mit Seitenständer aus geklappt.

  • Beimeiner Speedi ist das so:


    Seitenständer draussen macht Zündung weg, sobald ein Gang eingelegt wird.
    Starten geht dann trotzdem wieder, WENN die Kupplung gezogen wird.


    Wenn der Kupplungsschalter fehlt (hab ich ja bei der Fusskupplung gehabt!), braucht man nix brücken.
    Es ist eben immer so, als ob die Kupplung gezogen ist.
    SPrich: Man muss aufpassen, dass der Gang auch wirklich raus ist, ansonsten kann man bei eingelegtem Gang den Motor anschmeissen, auch ohne die Kupplung gezogen zu haben.


    Aber: Nur wenn der Seitenständer eingeklappt ist. Sonst springt der Hobel nicht an. Vorwärtshoppeln tut er trotzdem...


    :)

  • In aller kürze:


    In Deutschland für den TÜV benötigt man...


    - entweder einen selbst einklappenden Seitenständer


    - oder einen mit Seitenständerschalter


    - oder ne Harley (Ausnahmegenehmigung)




    Der Kupplungsschalter ist in D keine Pflicht.




    Gruß Robin

  • Wenn der Kupplungsschalter fehlt (hab ich ja bei der Fusskupplung gehabt!), braucht man nix brücken.

    Dann ist das bei dir anders, denn bei zb. den Intruders ist das ein Schließer,
    und wenn man den abbaut müssen die Strippen irgendwo gebrückt werde.

    Wenn du glaubst alles unter Kontrolle zu haben fährst du zu langsam