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Wertgutachten???

  • Habs mal hier rein gesetzt....ich hoffe es paßt,wenn nicht verstzen.


    So nun zum Thema: Was nützt ein Wertgutachten eigentlich und wozu braucht man evtl. eins. Wir hatten gerade das Thema beim Garagenbier und unsere Meinung war "sinnloses Geld". Beim Verkauf ? nutzlos....bei nem Unfall...nutzlos,weil nicht jede Versicherung das Gutachten anerkennt, bei Diebstahl?????....wahrscheinlich auch das leidige Problem mit der versicherung.
    Vieleicht kennt sich hier wer aus und kann Licht ins Dunkel bringen!!!


    Gruß Enno

  • Hi , das Gutachten MUSS von einem VEREIDIGTEM SACHVERSTÄNDIGEN kommen , mit genauer


    Legende über Teilewerte , Umbaukosten , am besten mit Rechnung , ansonsten wird geschätzt


    und gegebenenfalls Mehrwertsteuer abgezogen , alter der Teile , Sonderanfertigungen usw. ...


    Wenn das alles im GA steht . Du musst das Bike aber dementsprechend als " Custombike "


    versichert haben um den GA-Wert bei Diebstahl/Unfall zu bekommen und da ist wieder das


    Alter des GA zu berücksichtigen , also nix 5 Jahre altes GA und den Wert bekommen ;) .



    Gruß von der Alb

    Es gibt immer was zu tun,
    BAUEN WIR'S UM

  • Genau so sieht das aus.



    Ich habe mein amtliches Wertgutachten bei meiner Versicherung eingereicht,
    und bekomme dadurch bei Diebstahl den da drin errechneten
    Wiederbeschaffungswert wieder, ganz einfach.

    Wenn du glaubst alles unter Kontrolle zu haben fährst du zu langsam

  • So in der Größenordnung hat's auch jeweils bei meinen Bikes gekostet.Knapp 200 Euro.
    Und wenn's für die Versicherung sein soll, möglichst den Gutachter engagieren, der von der Vers.Gesellschaft vorgeschlagen wird.
    Dann können die später in einem möglichen Schadensfall nicht behaupten, es wäre ein "Gefälligkeitsgutachten",.....

    NIVEAU SIEHT NUR VON UNTEN AUS WIE ARROGANZ.... (Klaus Kinski)

  • @ Tool:


    Abzug der Mwst. wird immer wieder versucht von den Versicherern, ist
    aber laut Urteil (.....) nicht rechtmäßig.


    Mein RA hat 2x Mwst. mit Erfolg und Begründung nachgefordert.
    Kann nur allen (auch u. gerade Privatpersonen!) raten, das auch zu tun.
    .

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    Ride on. Carpe noctem.


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    Apehanger-, Thermoband- und Sissybar- freie Zone!

  • Bei mir war heute auch der Gutachter da wegen meiner shovel. Ich hab für meine Sporty vor 2 Jahren auch eins machen lassen. Meine Versicherung will das ich so ein Gutachten vorlege sonst versichern die den Wert, den vergleichbare Modelle des Baujahrs am Markt kosten. Im Falle meine Sporty wären das dann 5000 Euro aber das spiegelt ja nicht den wirklichen Wert wieder.
    Mein Gutachten hab ich wie auch das heute direkt beim TÜV machen lassen. Kosten waren 190€

  • Danke Jungs. Damit kann ich was anfangen und werd das wohl in nächster Zeit mal in Angriff nehmen. Ich schreib dann wie es ablief.
    Nochmal vielen Dank für die sehr kongreten Infos, zeigt wiedermal wie hoch unser Forum im Kurs steht :thumbsup: Fachleute................!!!!!!!!!!!! :D


    Gruß Enno

  • Der Begriff Wertgutachten ist irreführend und sagt nicht wirklich was aus. Angebot und Nachfrage bestimmen den Wert erheblich. Besser ist eine "Ermittlung der Wiederaufbaukosten" oder "Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes". Dies muss nicht unbedingt von einem vereidigten Sachverständigen erstellt werden. Pferdefuss hier: Kommt das Bike weg oder wird bei einem Unfall völligst zerstört und der Versicherer verweigert die Zahlung, dann musss man vor Gericht ziehen. Und dort gilt es nachzuweisen, wieviel Geld man in die Hand nehmen muss um sich die gleiche Karre vor die Tür zu stellen, die dort vorher stand.


    Das Gutachten eines "gewöhnlichen" Sachverständigen gilt hier aber nur als qualifizierter Parteivortrag. Das Gericht bestellt in den allermeisten Fällen einen eigenen Sachverständigen, der anhand der vorliegenden Daten den Wiederbeschaffungswert ermittelt. Dieser SV ist dann in der Regel öffentlich bestellt und vereidigt. Deshalb ist es wichtig, immer Bilder zu machen. Am Besten bei jeder Ausfahrt. Ihr seid in der Beweispflicht, das sich das Fahrzeug immer noch in dem Zustand befand in dem der Gutachter es vorgefunden hatte. Insbesondere bei Diebstahl ist das immens wichtig. Kommt das Bike also 6 Monate nach dem letzten Foto weg, gibts schon Abzug bzw. der Gutachter muss nach den aktuellsten Bildern den Wiederbeschaffungswert ermitteln. Versicherer argumentieren ihren Abzug dann damit, das vom letzten Foto bis zum Abhandenkommen 6 Monate vergingen und bestreiten mit Nichtwissen das das Bike in dem Zustand war in dem ihr es behauptet.


    Lasst ihr ein Gutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigtem Sachverständigen der Handwerksakmmer erstellen so hat das Gutachten im Falle einer Klage von vorneherein einen ganz anderen Stellenwert als das des "gewöhlichen" Sachverständigen. Das Guatchten des ö.b.u.v. Sachverständigen hat vor Gericht Beweiskraft, der Richter kann davon ausgehen das es sich nicht um ein Gefälligkeitsgutachten handelt sondern um eines das objektiv erstellt wurde. Der Sachverständige muss sich auf den geleisteten Eid berufen. Macht er nachweislich falsche Angaben im Gutachten oder würfelt Fantasiepreise aus, kann und wird man ihm richtig an die Karre fahren und die Bestellkörperschaft wird sich den Kameraden zur Brust nehmen. Schlimmstenfalls entzieht man ihm den Titel.


    Der Preis für das Gutachten ist frei verhandelbar, die (vereidigten) Kollegen die ich kenne richten sich nach dem Justiz Vergütungs und Entschädigungsgesetz. Dies ist zwar nicht verbindlich, dennoch sagen sich die Kollegen, das der Kurs angemessen ist. Honorargruppe 8 KFZ Schäden und Bewertung beläuft sich seit August 13 auf 100 € die Stunde brutto. Der ö.b.u.v. Sachverständige hat einen gesetzlichen Anspruch auf Vorkasse, dieser wird aber in der Regel nicht fällig. Dies hat den Hintergrund, das der SV auf seine Neutralität und Objektivität hin vereidigt ist. Ermittelt der SV einen Wiederbeschaffungswert der fernab von den Vorstellungen des Auftragebers ist sinkt die Zahlungsbereitschaft dessselben in der Regel schlagartig auf 0. Damit der SV nicht seiner Kohle nachrennen muss hat er Anspruch auf Vorkasse.


    Gutachten für Custmbikes liegen so zwischen 200 und 300 Euro, je nach Aufwand. Je detailiierter die Aufstelung der aufgewendeten Parts und Preise ist, desto leichter hats der Gutachter, desto schneller ist er fertig und desto billiger wird es. Der öbuv SV ist gezwungen, nach Stunden abzurechnen. Das hält ihn davon ab, ein Gutachten höher auszustellen als es ist um ein höheres Honorar zu erzielen.


    weitere Infos gibts auf meiner Homepage www.gutachter-berg.de

    Ach wat, die paar Indianer....
    Gemeral Custer 1876