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Bestimmungen Rücklicht/ Bremslicht Einbauort

  • Ich würde mein Rücklicht gerne nicht wie bisher auf dem Heckfender sondern in Höhe des Einzelsitzes verbauen. Also auf die Länge des Bikes bezogen im hinteren Drittel und eben nicht am Ende des Bikes. Ich habe bisher jedoch keine Bestimmung gefunden die die Lage des Rücklichtes in Bezug auf die Position in der Länge regelt . Alle Bestimmungen beziehen sich auf die Höhe über der Fahrbahn. kann mir da jemand weiterhelfen?
    Danke schon mal Grüße Köpi

  • :good: aber auch da steht lleider nicht drin was die längsachse betrifft.... Meine leuchten hinten sind auch ziemlich weit vorne und mir hat ml ein sehr netter inscheniör gesagt, dass das zu weit wäre. Höchstens hinterradmitte.... Ob das jetzt mit daran liegt, dass ich kein mittiges rüli hab oder allgemein, weiss ich leider auch nicht.... Ansonsten, mach..... Wenn jemand mault, bastel dir einen halter, schiebs für die Vorführung nach hinten und gut.....

  • Meines Erachtens nach steht da nichts davon, wie weit vorn es sein darf oder wie weit hinten es sein muss. Hauptsache die Funzel wird vom nachfolgenden Verkehr erkannt.

  • Meines Erachtens nach steht da nichts davon, wie weit vorn es sein darf oder wie weit hinten es sein muss. Hauptsache die Funzel wird vom nachfolgenden Verkehr erkannt.


    Ne ne ... dem ist leider nicht so .... wir leben in Deutschland, und da gibt es selbst für das Klopapier noch §§ :embarrassed:
    Und seit dem die EG auch mitmischen darf, ist es noch lustiger ... hier ist mal ein LINK, mit ein paar sich erklärenden Bilder und §§ :facepalm:


    http://www.hamsters-motorrad.de/anbauten.htm


    Vielleicht hilft es ...


    Hier ist noch was:
    §52 und §52a mal lesen
    http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm

  • Hi Odin,


    den Link hatte Ratte schon eingestellt. Da steht aber auch nichts weiter drin, als dass die Unterkante min 250mm und die Oberkante max 1500mm über dem Boden sein darf. Nichts davon, in welcher Position zur Fahrzeuglängsachse das Teil zwingend stehen muss.


    Der zweite Link führt mich bei § 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten und § 52a Rückfahrscheinwerfer bringen einen bei dem Thema auch nicht wirklich weiter. :hmm:
    Es ging doch um Rück- und Bremslicht. Aber selbst im § 53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler, der das Thema behandelt, konnte ich das so nicht herauslesen. Ich glaube ja auch, dass die Schnarchnasen sich das nicht nehmen lassen, das zu regeln. Aber ich würde es gerne lesen.

  • UPS ... da muß Ratte´s Link echt übersehen haben :facepalm:


    Aber es Stimmt .... in allen Vorschriften steht immer nur die Höhe, weil die §§-Züchter davon ausgehen (NOCH) das niemand auf so eine Idee kommt, das man eine RÜCKBELEUCHTUNG weiter nach Vorne versetzen möchte, weil es ja in Ihren Gesetzesverständnis eine RÜCKLEUCHTE ist :D

  • Naja. Die meisten Fahrräder haben inzwischen die Rückleuchten im hinteren Drittel.
    Hier ist mal eine Info vom TÜV Süd (im unteren Drittel :D )
    Also gibt es da nix, in welchem Drittel des Motorrades die Bremsleuchte sitzt muss. Wahrscheinlich noch eine Nasenfaktorentscheidung von den Graukitteln.

  • So isses, ich hab irgendwann mal einen Hinweis gefunden, was den Abstand der Rückleuchten von der Hinterkante des Bikes angeht, aber auch nach nochmaligem suchen nichts mehr gefunden und dieses Maß war bei der Abnahme und einer Kontrolle bisher kein Thema. Hab meine unter der Sitzschale.

  • Ich meine mich dunkel an einen winkel erinnern zu können, in dem due Beleuchtung sichtbar sein muss..... Waren das 80grad? Wie gesagt, ich weiss es nicht sicher, aber sowas hab ich mal gelesen.....

  • Das mit den Winkeln kann schon sein. Aber diese werden auch eingehalten, selbst wenn das Rücklicht auf dem Lenker sitzt. Natürlich nur, wenn es nicht durch Anbauteile, wie z.B. Fahrer verdeckt wird. :grin:

  • Ja, aber wenn du die leuchten zu weit vorne verbaust, ist spätestens am bock schluss mit gucken.... Zu mindest bei mir..... Dafür hab ich auf jeder seite 90grad sichtbarkeit..... Halt nur pro seite.... :crylaugh: sobald ich azf der anderen seite vom fender stehe is essig mit gucken :golly: aber mir it das relativ latte, man kann die lampen sehen wenn nötig.... Mir reicht das und deshalb hab ih ja auh auf jeder seite ein rRücklicht..... :grin:

  • schön dass ich euch auch ratlos sehe.
    Danke dass ihr euch so mit dem scheiß Paragrafenzeug auseinandersetzt. Ich glaube ich habe jetzt was gefunden STvO § 53 Absatz 5. wenn ich den Text richtig verstehe heißt das das Rücklichtso weit wie möglich hinten angebracht sein muss. Lest ihr das auch so raus?
    Gruß Koepi

  • Du meinst diesen Text :
    (5) Vorgeschriebene Schlussleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler
    müssen am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Ist dies wegen der Bauart des
    Fahrzeugs nicht möglich, und beträgt der Abstand des äußersten Endes des Fahrzeugs von
    den zur Längsachse des Fahrzeugs senkrecht liegenden Ebenen, an denen sich die
    Schlussleuchten, die Bremsleuchten oder die Rückstrahler befinden, mehr als 1000 mm, so
    muss je eine der genannten Einrichtungen zusätzlich möglichst weit hinten und möglichst
    in der nach den Absätzen 1, 2 und 4 vorgeschriebenen Höhe etwa in der Mittellinie der
    Fahrzeugspur angebracht sein.


    JA dann hast Du Recht ....

  • :fie: :crazy: :pillepalle: und dann wundern die sich wenn man schön baut? Alter vadder das versteht doch kin normaler Mensch!!! :sniper: :rocket: