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Blinker Kennung 12

  • Hallo,
    Es gibt ja viele Blinker mit der Kennung 12 - d.h. nur für hinten. Aber warum gibtrs das so ? Wen ein Blinker hinten gut Blinkt warum geht er dann für vorne nicht X( - kann das jemand erklären? -Schaut da über haupt jemand danach?

  • Hi hi ..... schon mal was von Ochsenaugen gehört oder gelesen .... oder Lenkernenden Blinker


    diese müssen nach EG Norm zwei Gläser haben ..... nach Vorne 11 und nach Hinten 12
    Das hat was mit dem Abstrahlwinkle zu tun, damit man Dich sieht
    Als EG-Zulassungstreiber hast Du es eh schwer nur mit Lenkerenden zu fahren, weil die EG sagt das Krafträder immer Blinker für hinten und vorne haben müssen.
    Wir, die noch alte nach StVo, vor 1988 zugelassenen Krafträder haben .... können noch mit NUR Lenkerendenblinker fahren, aber dann auch nur, wenn es:
    a) alte Hella Bilnker mit "Wellen" (gab es vor dem E-kenzeichen)
    b) oder Ochsenaugen mit 11 und 12, aber nur wenn sie weit genung auseinander stehen und nicht durch den Fahrer verdeckt werden können

  • Aber ich kann putzi schon verstehen. Warum sollen blinker (keine lenkerenden) für hinten nicht auch vorne gehen???
    Gibbet Blinker, die ausschließlich e12 sind? Und wenn, warum darf man die nicht vorne verbauen? Kombinlinker ist klar, aber normale?

  • Frage mich das doch nicht was den politischen Kasper in Brüssel so alles einfällt :patsch
    Es scheint den EU-Deppen darum zu gehen, das 12 ausschließlich in der Abstrahlung (Winkelbreite) für hinten gedacht ist.
    Aber ..... Du (2litros) und Putzi .... habt im grundgedanken RECHT ..... warum eigentlich nicht.
    Ich sag es mal aus meinen gefühl und Empfinden ..... wer kontrolliert denn mal wirklich (wenn es nicht zu extrem ist, z.B. Ochsenaugen) die Nummern auf den Blinkergläser ..... solange hinten wie vorne das gelbe Licht blinkt .... ;)

  • ach muß dat gelb? ich hab hinten immer rot gehabt :whistling:
    Aber dass es da e11 und e12 gibt war mir auch neu. Müsste ich ja glatt mal nachschauen, was auf meinen Gläsern drauf steht :chinese:

    How am i driving? Call 1-800-kiss-my-ass

    Einmal editiert, zuletzt von Rüssel ()

  • Hi hi ..... schon mal was von Ochsenaugen gehört oder gelesen .... oder Lenkernenden Blinker


    diese müssen nach EG Norm zwei Gläser haben ..... nach Vorne 11 und nach Hinten 12


    Das ist so nicht ganz richtig :whistling: .
    Wenn Dei Fahrzeug Baujahr-bedingt mit nur Lenkerendenblinker fahren darf, dann hast Du recht.
    Musst Du aber auch hinten Blinker haben (das sind wohl die meisten von uns), dann müsste man sehr streng genommen (:!:) das Glas das nach hinten abstrahlt schwärzen/ abkleben/ irgendwie verdunkeln.
    Ich hatte da mit dem TÜV eine Diskussion... sehr friedlich und er sagte auch das dies nicht umgestezt wird, aber streng genommen... :facepalm:


    Micha


    „Das beste Essen ist immer noch das Trinken.“

  • ..... wer kontrolliert denn mal wirklich (wenn es nicht zu extrem ist, z.B. Ochsenaugen) die Nummern auf den Blinkergläser ..... solange hinten wie vorne das gelbe Licht blinkt .... ;)

    Der TÜV guck da recht gezielt nach. War bei mir bisher bie jeder Prüfung so. Die wissen genau das diese Pico Blinker nur für hinten geprüft sind und wenn du die Teile vorne verbaust darfste gleich wieder ohne Plakette heim fahren. Zitat meiner letzten TÜV Prüfung bei der GTÜ "Oh gut, die Blinker sind für vorn und hinten zugelassen. Da achten viele nicht drauf"


    Warum das jetzt so einen Unterschied macht im Abstrahlverhalten kann ich allerdings auch nich sagen :pillepalle:

  • Noch was zu den Bezeichnungen, da wissen einige anscheinend nicht richtig bescheid - das 11 oder 12 hat nichts mit dem "E" zu tun.Die Zahl hinter dem "E" gibt an in welchem Land der Blinker geprüft/zugelassen wurde - das "11" oder/und "12" steht zusätzlich drauf - eben "11" für zugelassen vorne und "12" für zugelassen hinten oder "11" und "12" für zugelassen vorne und hinten.

  • Wenn Dei Fahrzeug Baujahr-bedingt mit nur Lenkerendenblinker fahren darf, dann hast Du recht.
    Musst Du aber auch hinten Blinker haben (das sind wohl die meisten von uns), dann müsste man sehr streng genommen (:!:) das Glas das nach hinten abstrahlt schwärzen/ abkleben/ irgendwie verdunkeln.
    Ich hatte da mit dem TÜV eine Diskussion... sehr friedlich und er sagte auch das dies nicht umgestezt wird, aber streng genommen... :facepalm:

    Ich schrieb ja Bj. bedingt ..... ich darf mit nur lenkerenden Blinker fahren ^^
    Aber Du hast RECHT beim "streng genommen"


    Der TÜV guck da recht gezielt nach. War bei mir bisher bie jeder Prüfung so. Die wissen genau das diese Pico Blinker nur für hinten geprüft sind und wenn du die Teile vorne verbaust darfste gleich wieder ohne Plakette heim fahren. Zitat meiner letzten TÜV Prüfung bei der GTÜ "Oh gut, die Blinker sind für vorn und hinten zugelassen. Da achten viele nicht drauf"

    Okay ... dann hatte ich einfach die letzten Jahre Glück, oder die Prüfer keinen Bock, jedesmal die 2 einhalb Seiten von Eintragungen zu lesen.
    Hier Oben hat es noch nie einen gejuckt ....


    eben "11" für zugelassen vorne und "12" für zugelassen hinten oder "11" und "12" für zugelassen vorne und hinten.

    Genau so ist es ..... und wie Du schon richtig formuliertest ... es hat NICHTS mit dem " E"davor zu tun


    Scheinwerfer und Heckleuchten
    Ort der Zulassung


    E1 Deutschland
    E2 Frankreich
    E3 Italien
    E4 Niederlande
    E5 Schweden
    E6 Belgien
    E7 Ungarn
    E8 Tschechien
    E9 Spanien
    E10 ehemaliges Jugoslavien
    E11 Grossbritannien
    E12 Österreich
    E13 Luxemburg
    E14 Schweiz


    kopiert aus: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=36403