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Probleme mit Versicherung / Hilfe!!!

  • Mein neuet Bike aus dem gelobten Land besitzt kein Lenkerschloss.


    Aber eine Ausnahmegenehmigung, das ich trotzdem damit fahren darf. ;)


    Die Ausnahmegenehmigung beinhaltet, das ich eine entsprechende Schutzeinrichtung mitführen muss.
    Das ist ja auch kein Problem, sowat gibbet bei Tante Louise.


    Aber jetze kommts:
    Ich muss mit Zulassung der Zulassungstelle eine Erklärung des Versicherers vorlegen, die besagt das der
    volle Versicherungsschutz trotz Abweichung von den Vorschriften der deutschen StVZO übernommen wird.


    Dachte das ist kein Problem, da ja so gut wie alle Bikes aus den Staaten (außer latürnich HD) wie BigDog,
    BigBear, OCC, UniversalChoppers und wie sie heißen, alle kein Lenkerschloss besitzen.


    Mittlerweile sind 9 angesprochene Versicherungen von der Deckungszusage abgesprungen!
    Selbst Allianz-Siekerwall und Bike-Secure, eigentlich Custom-Bike Spezialversicherer, wollen nicht.
    Bike Secure will gegen eine horrende Summe nur versichern, wenn ich ein GPS-System verbaue.


    Donnerstag wollte ich den Hobel eigentlich anmelden.
    Das ist dann wohl gehimmelt. :evil:



    Oder weis von Euch jemand Rat?????????????????????


    Das ist doch alles ein ausgemachter Schwachsinn. Wer schließt sein Bike überhaupt mit dem Lenkerschloss ab ???

  • Wer schließt sein Bike überhaupt mit dem Lenkradschloss ab ???


    Ich nicht, meine Mopeds besitzen allesamt keine Lenkräder... ;P


    Nö, im ernst, meine Shovel stammt ursprünglich aus Deutschland und hat eine Zubehör Gabelbrücke verbaut, auch ohne Möglichkeit zum Abschließen. In den Papieren war ein Eintrag dass ein entsprechendes Schloss mitzuführen sei.


    Ich hatte selbst bedenken dass es bei uns in Österreich im Rahmen der Typisierung auch Probleme dadurch geben könnte und habe von einer alten Originalbrücke den entsprechenden Teil herausgetrennt, umgeschweißt und an die Gabelbrücke gebaut. Klingt aufregend, war aber kein großes Problem und ist sehr dezent. Muss dazu noch anmerken das sie einen Originalrahmen hat wo das abschließen möglich ist.


    Auf Nachfrage nach dem Typisieren wegen der Sache teilte man mir mit, dass darauf gar nicht geachtet wurde...


    Fazit :tüv: :tüv: :tüv:

  • Sorry, muss natürlich Lenkerschloss heißen.
    Hab das mal fix geändert. ;)


    Das die Versicherungen aber darauf so allergisch reagieren, das hätte ich nicht gedacht.
    Muss doch eigentlich "täglich Brot" für diese Bande sein, oder???

  • Etliche Versicherungen haben generell Probleme mit dem Namen Harley, wegen teilweise sehr teuren Moppeds und allgemeiner höherer Diebstalrate. Wenn dann da noch kein Lenkerschloss drann iss, könnte ich mir vorstellen, das Die im Kreis springen. ( Sagt meine Verwandschaft, ist im Versicherungsgewerbe tätig ).
    Bestätigt, hat sich das auch wieder, da ein Kollege von mir sich eine neue Harley für umme 25 Scheine gegönnt hat.
    Versicherung mit Vollkasko wa nicht so einfach, Er musste richtig suchen, um eine Versicherung für den Hobel zu bekommen.

    :P Schleift die Hand auf dem Asphalt, wird der Fahrer meist nicht alt! :P

  • :wc


    Habe mit meiner Kiste auch schon alles probiert, im bezug auf Versicherung - explizit Teilkasko! Haftpflicht macht jeder, aaaaaber bei der TK gehts los!
    Habe auch damals unzählige online Verträge abgeschlossen - die aber alle kurz drauf wieder gekündigt wurden.
    Wenn du was findest - lass mich nicht dumm sterben 8)


    Ich hab nicht nur kein Lenkerschloss - ich hab auch noch Bj 1957

    Mit Titan im Rücken geht`s auch 8)dachte ich :cursing:
    Es ist nicht wichtig hier viel zu Posten, sondern das man sich in der realen Welt in die Augen sehen kann!
    Die Harleyschrauber in Augsburg
    www.cmsp.de
    RIP Nick 25_01_2013

  • Bei meinen alten Britbikes...steht in der Zulassung...Diebstahlsicherung mittels losem Vorhängeschloss...
    Was bei neueren Karren auch mal n besseres Bremsscheibenschloss sein kann...da die Bauart es nicht anders vorsieht...sprich mal mit dem Baurat und dann mit dem Chef deiner Zulassungstelle....wird schon


    13/14°AME, Fischer Gabelbrücken hatten auch mal in der unteren Brücke ein Schloß drin....

  • Was ich nicht verstehe, Peter, ist die Anforderung der Behörde.


    Die Behörde interessiert sich doch nur für die Haftpflichtversicherung. Und beim Abschluss der Haftpflichtversicherung spielt eine erhöhte Diebstahlsgefahr doch keine Rolle.


    Der Behörde wird es doch wohl egal sein, welche Angaben du beim freiwilligen Abschluss einer zusätzlichen Kaskoversicherung tätigst. Hier wäre nur die Frage, ob du beim Abschluss nach den Versicherungsbestimmungen des jeweiligen Versicherers verpflichtet bist, diese Angabe zu machen, um in einem Schadensfall Versicherungsschutz zu haben.

  • Was ich nicht verstehe, Peter, ist die Anforderung der Behörde.


    Die Behörde interessiert sich doch nur für die Haftpflichtversicherung. Und beim Abschluss der Haftpflichtversicherung spielt eine erhöhte Diebstahlsgefahr doch keine Rolle.


    Der Behörde wird es doch wohl egal sein, welche Angaben du beim freiwilligen Abschluss einer zusätzlichen Kaskoversicherung tätigst. Hier wäre nur die Frage, ob du beim Abschluss nach den Versicherungsbestimmungen des jeweiligen Versicherers verpflichtet bist, diese Angabe zu machen, um in einem Schadensfall Versicherungsschutz zu haben.


    Genau die gleichen Gedanken hab ich mir auch gemacht, Toby.
    Die Zulassungsstelle interessiert sowas doch eigentlich ' nen Dreck?
    Hat noch nie einen dort interessiert bei meinen Bikes... ?(


    Und zum Thema Versicherung allgemein:
    Vollkasko ist preislich ohnehin der Supergau.
    Für mich ist ohnehin die TK ( wegen Diebstahl!!) das Wichtigste.
    Und da hab ' ich Supererfahrungen mit der Allianz.
    Alle meine Bikes dort mit Neuwertentschädigung im Falle eines Diebstahls.
    Und wirklich kleine Prämien...


    Allerdings hab ich auch noch jede Menge weiterer Versicherungen dort.

    NIVEAU SIEHT NUR VON UNTEN AUS WIE ARROGANZ.... (Klaus Kinski)

  • Yepp Tobi, genau das ist es was mich so nervt.
    Wie kann eine Behörde einen Nachweis für eine "Kann-Versicherung" verlangen?


    Aber genauso steht es in der Ausnahmegenehmigung!


    Sämtliche Versicherungen haben sofort Deckungszusage gegeben und ich habe auch jeweils die Nummer für die Zulassung erhalten.
    Wenn ich dann aber um einen Zweizeiler bat (das die Versicherung zwar ohne Lenkerschloss, dafür aber mit elektronischem
    Bremsscheibenschloß in einem möglichen Schadensfall haftet) um die Behördenauflage zu erfüllen, winken alle ab und sagen mir "nein danke". :facepalm:


    Bei meiner Fatboy habe ich übrings nur knappe 300 Euronen für die Vollkasko und Haftpflicht bezahlt. (Ergo)
    Aber auch die haben für das neue Bike abgewunken.


    Bin mittlerweile soweit, nur noch Haftpflicht abzuschließen.
    Entweder steht mein Bike in der abgeschlossenen Bikegarage, oder ich sitze mit dem Hintern drauf. X(

  • 1. hast du schon mit der Zulassungsstelle gesprochen oder hast du dich von der eigenartigen "Zusatzerklärungsklausel" (wo steht die überhaupt?) vorweg ins Bockshorn jagen lassen?
    normalerweise trampelt man doch mit TÜV-Bericht und Haftpflichtnachweis zur Zulassung und gut is?
    2. wo hast du sonst deine Versicherungen? kannst du die nicht mit sanfter Erwähnung eventueler Kündigungen zum Nachdenken bewegen?
    3. ja mach halt erst nur Haftpflicht und in einem Monat Teilkasko.

  • ich versteh da auch noch nicht!
    Wenn ich etwas zulasse, hol ich mir ne Nummer von der Versicherung, geh zur zulassungstelle, die gucken ob das Ding TÜV hat, tippen alles in ihren Rechner, völlig egal ob da eingetragen ist das ich mit Suppenschüssel aufm Kopp fahren darf und ich geh wieder!

  • Wenn alles so einfach wäre...


    Also, das Bike hat Ankunft in Deutschland deutsche Papiere erhalten.
    Das war irgenzwo im kalten Osten unserer schönen Republik.
    Der Dekra-Prüfer hat alles abgenickt, aber nicht das fehlende Lenkerschloß.


    Deshalb steht nun in den Erstausstellungspapieren.
    Ich zitiere wörtlich:


    Abw. v. StVZO: §38a o. hinreich. wirksame Sicherung gg. unbefugte Benutzung.
    Diebstahlsicherung als loses Zubehör mitzuführen.
    erford. *Ausnahmegenehmigung am .......... durch ............ erteilt.
    Az. .................. Die Ausnahmegenehmigung ist mitzuführen.*



    In der Ausnahmegenehmigung steht nun.
    Ich zitiere wortwörtlich:
    Die Ausnahmegenehmigung wird nur unter der Bedingung erteilt, dass jederzeit ausreichender Versicherungsschutz
    im Sinne § 23 FZV vorliegt.
    Dieses ist nur der Fall, wenn neben dem Bestehen der nach dem Pflichtversicherungsgesetz vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung
    der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle eine Erklärung des Haftpflichtversicherers vorliegt, wonach der volle Versicherungschutz
    trotz Abweichung von den Vorschriften der StVZO übernommen wird.
    Bei Versicherungswechsel ist unaufgefordert die Erklärung des neuen Versicherungsgebers vorzulegen.
    Diese Ausnahmegenehmigung ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.


    So, jetzt Ihr.

  • musste bei mir auch ein lenkerschloß nachrüsten, da ich durch meinen umbau das originale nicht mehr nutzen konnte.


    die bilder zeigen die erste version, wo das schloss allerdings bei der prüfung gebrochen ist.


    nachher hab ich mir eins von einer BMW R25/3 besorgt, weil das um einiges länger ist und hab den zapfen 4mm in die gabelbrücke eintauchen lassen, wodurch es für den prüfer mehr als ausreichend war, was die sicherheit anginge. zusätzlich habe ich die nut von dem schloß bei der neuen version verdeckt (das foto der offenen version dient aber besser der erklärung).


    befestigung auf der gabelbrücke hab ich mit einer m8 feingewindestange gemacht.


    ob sowas bei dir möglich ist und ob du bereit bist ein gewinde und eine ausbuchtung in deine gabelbrücke zu machen um die zulassung zu bekommen, weiß ich natürlich nicht.


    bei bedarf schick ich dir noch fotos, wie es jetzt aussieht