Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

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Kennzeichenbeleuchtung im Kennzeichen zulässig

  • Die dürfen nicht durchbohrt werden.
    Die werden vollflächig geklebt.
    Habe meins bei Delta-Parts im Wilden Osten gekauft.


    Habe mich dazu entschieden, da ich einen gebogenen Halter am Bike habe und die Ausleuchtung damit
    komplett gewährleistet ist. Das freut die Sheriffs.


    Die Jungs biegen den Radius nach Vorlage und bringen auch die Klebemimik an.
    Desweiteren wird das Kennzeichen dort eingestanzt.

  • Die Antwort ist ganz simpel. Man muss einfach nur mal ins Gesetz gucken.


    http://dejure.org/gesetze/StVG/22.html




    Die Verdeckung eines Kennzeichens ist strafbar.


    Streitig ist, ob JEDE (auch noch so kleine) Kennzeichenverdeckung strafbar ist oder ob die Verdeckung zu einer Beeinträchtigung der Erkennbarkeit des Kennzeichens führen muss. Im Zweifel ersteres.


    Ob sich bei dir in der Region ein Prüfer oder Polizist dafür interessiert, steht auf einem anderen Blatt und wird dir hier keiner beantworten können.

  • Wow, hab ich noch nie gesehen. Hat das jemand bereits im Einsatz?

    Japp, mein Nachbar. Im Moment hat er aber grad gar kein Kennzeichen, weil das Ding die Grätsche gemacht hat :rofl:


    Zum Thema 'was auf's Kennzeichen pappen'...ich hatte vor langer Zeit an meiner Diesel-Dose auf dem vorderen Kennzeichen einen Smiley, wo später dann das ASU-Bapperl hin musste. Sorgte in jeder Kontrolle immer für allgemeine Belustigung... :D

    How am i driving? Call 1-800-kiss-my-ass

    Einmal editiert, zuletzt von Rüssel ()

  • Net nur Gucken, auch lesen... :chinese:


    Man beachte den ersten Satz: "Wer in rechtswidriger Absicht...."


    Das trifft hier ja nicht zu...


    Falsch.


    Ist aber ein verständlicher Irrtum und für Laien leicht missverständlich.


    Der Begriff "rechtswidrige Absicht" ist unglücklich gewählt, da Absichten als solche niemals rechtswidrig sind. Die Absicht einer Kennzeichenverdeckung liegt hier vor. Hinsichtlich der Rechtswidrigkeit genügt schon bedingter Vorsatz. Das bedeutet, es reicht aus, dass die Rechtswidrigkeit für möglich erachtet wird.

  • Naja, ist halt auslegungssache... ich denke sollte so in Ordnung gehen, wenn meine weiter oben genannten Punkte beachtet werden.
    Sonst wären diese blauen und weißen Schraubenkappen, wie man Sie in diesen Befestigungssets vom Schilderpräger findet, ja auch illegal.
    In Summe verdecken diese 4 Kappen ja mehr vom Kennzeichen als diese kleine Lampe...


    Und in einem Gesetzestext etwas zu "ersetzen" ist halt nicht drinne, sonst würden jedem von uns da noch ganz andere "Ersetzungsvorschläge" einfallen...


    Unter rechtswidrig verstehe ich, mit Vorsatz und voller Absicht ein Kennzeichen so zu manipulieren, dass es nicht oder nur erschwert erkannt werden kann.
    Das ist hier aber nicht gegeben.


    Für uns ist ja Punkt 3 interessant:


    "3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem
    Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert,
    beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,"


    Es wird verändert, ja... sei es durch Bohrlöcher, Schraubenkappen oder eben dieses Lämpchen, aber es wird ja nicht in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt, oder? Und darum gehts doch...

    "Atheism is a non-prophet-organization!"

  • Defektes kennzeichen ist nichtgut - hoffendlich haste Garantie


    Verdecken tu ich das Kennzeichen auch "rein theoretisch gesehen" mit den Befestigungsschrauben samt weisser und blauen Kappen, aber so kleinlich wird wohl keiner sein. Derzeit nütze ich die alte Bohrung der Befestigungsschraube für die Kennzeichenbeleuchtung

  • Kumpel und ich haben jeweils eine solch LED auf nem gebogenen Kennzeichen(Halteplatte im Radius) mittig gerichtet...passt für unsere TÜVer
    Zwei weiter Kumpel bauen diese LED gerade an ihren KZH an...Ausleuchtung ist entscheidend.


    Seh ich auch so, Kennzeichen muss voll lesbar sein und das sieht ja auf deinem Foto auch so aus...und mach dir weniger gedanken...Wie wir weiter oben an der Aufkleber-Geschichte sehen, findet die Forstwacht eh was, wenn Sie was suchen um die einen zu pinnen 8)

    Scheiss Party hier...sobald ich meine Hose gefunden habe, gehe ich!


  • Nein. Schon wieder falsch.



    Kann es sein, dass du nur am raten bist?



    Es ist so, wie oben geschrieben. Der Begriff "rechtswidrige Absicht" ist auslegungsfähig und für den Laien nicht vernünftig zu verstehen. Gemeint ist damit gerade nicht, dass derjenige die Verdeckung seines Kennzeichens aus rechtswidrigen Motiven heraus beabsichtigt. Vielmehr reicht es für die Erfüllung des Tatbestandes aus, dass derjenige Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der Handlung hat, sich damit abfindet und trotzdem das Kennzeichen verdeckt.


    Der Tatbestand ist hier erfüllt. Ob man es bei der geringen Beeinträchtigung ahndet, ist eine andere Sache.

  • War am letzten Samstag beim TÜV in Leonberg. Der TÜV-Prüfer meine nur:


    "NEE ist so nicht ok"


    War aber ein Supernetter TÜV Prüfer - hat noch an meinem Auto die Nebelscheinwerfer nachgestellt.
    Somit muss ich mir wohl ein Halteblech auslasern lassen und so die Lampe befestigen.


    Wichtig ist hier wohl das es keine scharfen kanten hat oder?

  • Nein...es muss scharfe Kanten haben...für scharfes Licht...damit scharfe Umrisse da sind...macht die Bullizei auch scharf...


    Scharfer Thread übrigens...


    Sach ma Olle...gehts noch? Wer viel fragt...so auch beim TÜV...

  • Ich habe die gleiche Kennzeichennleuchte verbaut, allerdings habe ich die Leuchte oben rechts in die Ecke geschraubt. Mein Kennzeichen ist mit 4 Schrauben an der Platte verschraubt, eine Schraube ist halt das Kennzeichenlicht.
    Grundsätzlich sehe ich da kein Problem, hat bisher auch noch nie jemand was gesagt. Ob nu ne Schraube zur Befestigung des KZ durch das blaue E geht oder eine Schraube die Leuchtet, sollte wohl Latte sein.
    Was Aixla widerfahren ist, ist wohl auf einen extremen Minderwertigkeitskomplex des Beamten zurück zu führen. Korinthenkacker gibts in allen Bereichen, das heisst nicht das das bemängelte auch grundsätzlich verboten ist. Meine Meinung. ;)

    Der Mensch lebt nicht vom Pils allein, es muss auch mal ein Schnäppschen sein!

  • Das Kennzeichen nicht geboht werden dürfen ist Blödsinn...mal abgesehen son den selbstleuchtenden LED Schildern.
    Wie viele Fahrzeuge würden ohne Kennzeichen ansonsten dar stehen.
    Wenn nun an Stelle einer Schraube ne LED Befeichtungsschrauben drin steckt...ist das den Straßenwächtern und TÜVers so was von Bockwurst.
    Habe mehrfach schon durchbohrte Siegel, Plaketten gesehen...Tüver hat dann ne neue Plakette über die flache Schraube geklebt...oder daneben...wenn es nicht anders geht
    geometrische Ablesbarkeit, gute Ausleuchtung und E-Kennung auf dem Leuchtmittel...dann langt das allemal


    Ein Kennzeichen habe ich geschraubt, eins mit Kupfernieten befestigt und auf dem abgerundeten Kzk mit Sikaflex angeklebt.


    Ist das nur hier im bekoppten Deutschland in einigen Regionen so engstirnig?
    Irgendwann sollten Eure sachverständigen und Mehlmützen auch mal fünfe gerade sein lasen und über den Tellerrad schauen..was die Nachbarländer/Landkreise machen.
    Und viele gehen da auch noch mit wie brave Schafe vor dem Schlachthof. :monster:

  • Öko .... locker bleiben, Großer ..... Du siehst doch, das die Jungs im Süden echt anders Ticken als wir hier im Norden :facepalm:
    Hier kräht kein Hahn wie man das Kuchenblech und Co befestigt .... Hauptsache es ist dran und fest ... und wird beleuchtet ...
    Noch nie hat hier Irgendwer von den Mehlmützen oder Graukittel die Befestigung hinterfragt .... und es muß ausreichend beleuchtet sein.

  • im Badischen ticken sie auch lockerer......


    vor de letzten Tüv-Termin mit der VZ den Prüfer gefragt ob ich alles weg und anderes wieder anbauen soll (Kettenschutz, Achsspitzen usw) ... Antwort: Quatsch komm einfach vorbei


    Vollabnahme mit der XS: Prüfer: Für was hast Gutachten? Ich: Stahlflex und Lenker.... Prüfer: Ok, tragen wir ein... Ich: Und was ist mit offenen Luftfilter, seitlichem Kennzeichenhalter und Rahmenkürzung? Prüfer: Darf nur der Chef, der ist aber nicht da. Ich: Und jetzt? Prüfer: Plakette mach ich dir drauf.....


    Mit der Shovel: Prüfer.. mach ma Licht und Blinker... ok geht.... bremst sie?... Ich: jupp... Prüfer läuft davon ... holt Plakette und klebt....


    auch die Mehlmützen.......


    Gespräch mit dem Videomotorradbullen: Wenn einer mit dem Bike überholt und mal kurzzeiteig 140 oder 150ig drauf hat aber nach dem überholen wieder mit 110 weiterfährt machen wir überhaupt nichts.......

    "Lass mich ich kann das!.....Oh, Kaputt."

    Einmal editiert, zuletzt von Menzi58 ()

  • Hier ist es bei unserem TÜVler ähnlich wie bei Menzi. Mein Kumpel wollte mit dem Lenker- und Heckumbau extra bis nach dem TÜV warten, fuhr dann dorthin.


    Zur Silvertail ohne Dämpfer sagte er nur, dass die gut klingt, auf den defekten Zusatzscheinwerfer hat er nur hingewiesen.


    Uhrzeit der Abnahme eine halbe Stunde zurückdatiert ("die Silvertail haste doch nach der Abnahme wieder draufgeschraubt? Nur falls die Dich anhalten und Dir ans Bein pinkeln wollen...") und zum Heckfender, den wir umbauen wollen meinte er nur, wenn der fest ist, ist es ihm egal. Lenker hätte er halt eingetragen (Fehling Dragbar 970mm)


    Also alles entspannt.