Ich hab nen Scheinwerfer mit E11 Prüfzeichen, Dekra will den aber nicht weil HR50R draufsteht. Der Dekra Mann will HS haben. Ist das so richtig?
Dekra kein TÜV mit neuem Scheinwerfer
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E11 heißt nur dass das Teil ne ECE hat die in GB erteilt wurde (siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen) aber das sagt nichts über den Verwendungszweck aus.
HR dürfte, soweit ich auf die Schnelle rausgefunden hab, der Code für "Halogen Fernlicht" sein. Also vollkommen nachvollziehbar das der Prüfer das nich durchwinkt. Was du bräuchtest wäre z.B. ein Scheinwerfer mit "HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht"
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Ein bisschen Lektüre dazu: http://www.dekra.de/de/c/document_library/get_file?uuid=56ee1f34-a2d5-42eb-b7e5-35b9536937b9&groupId=10100
Falls der Link nicht geht: http://www.dekra.de/de/1471 und rechts auf "Infobroschüre"
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A - Begrenzungslicht
B - Nebellicht
C - Abblendlicht
R - Fernlicht
CR - Fern- und Abblendlicht
C/R - Fern- oder Abblendlicht
HC - Halogen Abblendlicht
HR - Halogen Fernlicht
HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht
HC/R - Halogen Fern- oder Abblendlicht
DC - Xenon Abblendlicht
DR - Xenon Fernlicht
DC/R - Bi-Xenon
/ - nicht zusammen einzuschalten -
Das ja shice.
Danke für die Antworten.Versteh ich aber trotzdem nicht, der SW hat Abblend-, Fern- und Standlicht, warum ist der dann nicht OK?
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Weil die BEzeichnung falsch ist ..... und Dein TüVer es nur wegen der NUMMER HR50R
Nich raffen will ......... was ich nur nicht kapiere .... seit wann hat ein Prüfer das geprüftIch habe schon zig verschiedene Leuchten verbaut ..... ob mit oder ohne "E" ... den war wichtig, das der Lichtkegel stimmt (Höhe / Weite / Ausrichtung), das Standlicht ging. Abblendlicht und ab und an mal das Fernlicht .
Nach einer Nummer haben die ganzen prüfer noch NIE geschaut
Wechel mal den prüfer, der ist wohl noch jung und muß Punkte sammeln -
evtl das falsche Glas aufm Scheinwerfer, die Teile gibt es auch als NUR Fern oder Abblendlicht!
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Das ja shice.
Danke für die Antworten.Versteh ich aber trotzdem nicht, der SW hat Abblend-, Fern- und Standlicht, warum ist der dann nicht OK?
wenn man zB die "Tauchermasken" Scheinwerfer nimmt, die haben nur Fern u Nebel/Stand, werden aber oft als Hauptscheinwerfer verkauft, obwohl sie NICHT dafür zugelassen sind,
maßgebend ist nun mal die Prüfnummer.... -
Weil die BEzeichnung falsch ist ..... und Dein TüVer es nur wegen der NUMMER HR50R
Nich raffen will ......... was ich nur nicht kapiere .... seit wann hat ein Prüfer das geprüftIch habe schon zig verschiedene Leuchten verbaut ..... ob mit oder ohne "E" ... den war wichtig, das der Lichtkegel stimmt (Höhe / Weite / Ausrichtung), das Standlicht ging. Abblendlicht und ab und an mal das Fernlicht .
Nach einer Nummer haben die ganzen prüfer noch NIE geschaut
Wechel mal den prüfer, der ist wohl noch jung und muß Punkte sammelnHmm....-
nach Angabe meines TÜV-Prüfers ist Standlicht nicht erforderlich. Wenn's dran iss,
musses aber funzen. -
Wer braucht schon Standlicht am Mope... tzzzz
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Hmm....-
nach Angabe meines TÜV-Prüfers ist Standlicht nicht erforderlich. Wenn's dran iss,
musses aber funzen.nö, zumindest bei mir nicht, hab standlicht, aber nichtmal ne birne in der aufnahme drin, braucht man lt. meinem tüffer nicht
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Wenn aber die Birne drin wäre und nicht angeschlossen wärs ein Mangel.... also immer Birne raus.... dann auch kein Standlicht und somit nicht erforderlich.....
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Yepp .... IHR habt Beide RECHT ..... war mal davon ausgegangen, das eine Standlichbirne vorhanden ist ......
Ansonsten ist es ja so wie Ihr es Erklärt habt ..... gibt ja so viele Arten von Hauptscheinwerfer -
E11 heißt nur dass das Teil ne ECE hat die in GB erteilt wurde...
Wenn für - oder / und in - GB zugelassen dann doch auch wohl für LINKS Fahrer.
Dann wird die Streuscheibe auch einen anderen Schliff haben...
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Wenn für - oder / und in - GB zugelassen dann doch auch wohl für LINKS Fahrer.
Dann wird die Streuscheibe auch einen anderen Schliff haben...
Darüber ob der Scheinwerfer für Links- oder Rechtsverkehr ist sagt das nichts aus. Es heißt nur das die Genehmigung in GB ausgestellt wurde. Eigentlich für die Verwendung eine komplett belanglose Information.
Ich find es nur immer witzig das Leute ankommen und sich beschweren das ein Teil beanstandet wurde obwohl es doch eine E3, E1 oder was auch immer Zulassung hätte. Aber kaum jemand will begreifen das die Zahl nach dem E nur aussagt in welchem Land die Zulassung erteilt wurde. Mehr nicht. -
Stimmt
Das "E" ist die Erlaubnis es im Europäischen verkehr zu nutzen, die Nummer das Land der Zulassung
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Darüber ob der Scheinwerfer für Links- oder Rechtsverkehr ist sagt das nichts aus. Es heißt nur das die Genehmigung in GB ausgestellt wurde. Eigentlich für die Verwendung eine komplett belanglose Information.
GUT - vielleicht hilft der folgende Link
HR50R sagt da aus, das es ein VOLLLICHT (Fernlicht?) ist...
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Da steht auch "E11 = Abblendlicht"