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Ok Mal ne`n Helmthread :-)

  • Also nachdem uns ja nun die Polente am We kontrolliert hat,wurde bei uns allen die fehlende E Kennzeichnung im Helm bemängelt.Mir war bisher immer so,das alle Dinger die Motorradhelme sind OK sind und keine Kennzeichnung brauchen.Die Schergen meinten,das eine E Kennzeichnung vorhanden sein muß,war mir vorher nicht bekannt.Ist das wirklich so?.Den Kollegen vor uns habense ne Knolle gegeben,weil der so ne`n Skihelm hatte,mit E Kennung für Skihelme :D uns habense dann gnädigerweise so verwarnt.Ich meine die Typen haben bei meiner Perle bemängelt,das sie keine Reifenbindung eingetragen hat.Also so ganz technisch versiert waren die dann wohl doch nicht.

  • Ja so ist mir auch immer gewesen.Aber die haben behauptet es müßte eine E Kennung drin sein.Ich will ja nicht meckern,die hätten uns richtig den Tag versauen können und haben es mit einen 15 € Ticket quasi für alle Karren und Leute gutsein lassen.O-Ton,dann schmeißt ihr alle für das Mädchen zusammen.War echt OK und wer noch besoffen um 11 Uhr vom Treffen losfährt,den ist echt nicht zu helfen.

  • Ich weiß nur das die Versicherungen doof machen wenn du keinen ECE-Helm trägst und dir bei einem Unfall mal was passieren würde.

    was die unfallversicherung angeht kann ich das nicht bestätigen - zumindest nicht bei meiner gesellschaft. hab wegen meinem stahlhelm extra in der schadenabteilung nachgefragt 8)

    Heirate auf jeden Fall! Wenn du eine gute Frau bekommst, wirst du glücklich. Wenn du eine schlechte Frau bekommst, wirst du Philosoph.


    Sokrates - um 469 vChr - 399 vChr

  • was die unfallversicherung angeht kann ich das nicht bestätigen - zumindest nicht bei meiner gesellschaft. hab wegen meinem stahlhelm extra in der schadenabteilung nachgefragt 8)

    Irgendwo habe ich mal gelesen das es ne Teilschuld gibt...Link finde ich nicht mehr.
    Bei der Versicherung selbst habe ich noch nicht gefragt. Hab demnächste eh nen Termin, hoffe ich vergesse es nicht.

  • was die unfallversicherung angeht kann ich das nicht bestätigen - zumindest nicht bei meiner gesellschaft. hab wegen meinem stahlhelm extra in der schadenabteilung nachgefragt 8)

    Hattest du denn schon mal einen Schadensfall bzw. haben die dir schriftlich was gegeben?
    Ist ja schon passiert, dass Versicherungen am Telefon "kein Problem" gesagt haben und wenn's dann wirklich um die Kohlen geht will da keiner was von wissen ...


    Gruß,
    Yoschi

    Never argue with idiots. They drag you down to their level and then beat you with experience.

  • sooooooo ihr gebt ja keine ruhe :D
    also ich hab grad noch mal mit unserer schadenabteilung telefoniert, die AGBs durchforstet und meine mittagspause geopfert :D
    bei einer ordnungswidrigkeit ist die versicherung voll leistungspflichtig, bei einer straftat ist sie leistungsfrei. falscher helm = maximal ne ordnungswidrigkeit = VOLL versichert.
    bei den meisten anderen gesellschaften sieht das ähnlich aus. wer sicher sein will -> anrufen und fragen.


    so. :rolleyes:

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    Sokrates - um 469 vChr - 399 vChr

  • "Diese liegt zum Beispiel bei
    Bauarbeiter-, Feuerwehr-, Radfahr-, Stahlhelmen der Bundeswehr und
    Braincaps nicht vor", so Kuschefski.


    wie gut, dass meiner noch von der wehrmacht is :D:D:D


    muss jeder für sich selber wissen. ich frage mich halt immer wer wirklich sicherer unterwegs is. nen rennsemmelfahrer der zwar vollschutz hat aber mit 300 über die bahn bläßt oder nen chopperfahrer der gemütlich ohne großen schutz die landstraße entlangtuckert....

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    Sokrates - um 469 vChr - 399 vChr

  • Also nachdem uns ja nun die Polente am We kontrolliert hat,wurde bei uns allen die fehlende E Kennzeichnung im Helm bemängelt.Mir war bisher immer so,das alle Dinger die Motorradhelme sind OK sind und keine Kennzeichnung brauchen.Die Schergen meinten,das eine E Kennzeichnung vorhanden sein muß,war mir vorher nicht bekannt.Ist das wirklich so?.Den Kollegen vor uns habense ne Knolle gegeben,weil der so ne`n Skihelm hatte,mit E Kennung für Skihelme :D uns habense dann gnädigerweise so verwarnt.Ich meine die Typen haben bei meiner Perle bemängelt,das sie keine Reifenbindung eingetragen hat.Also so ganz technisch versiert waren die dann wohl doch nicht.



    was soll denn das nun wieder?


    Neue Gründe fürn Ticket?

  • So...ich habe nun auch mit meiner Versicherung telefoniert.
    Mein Vertreter hat sich extra schlau gemacht und mich eben gerade zurück gerufen.


    Wegen Fahrlässigkeit können 30-80% der Leistungen gestrichen werden falls Verletzungen am Kopf sein sollten.
    Wäre wohl das gleiche wie wenn das Fahrzeug nicht verkehrstauglich ist.


    Er konnte sich nicht vorstellen das es bei anderen Versicherungen anders ist.

  • So...ich habe nun auch mit meiner Versicherung telefoniert.
    Mein Vertreter hat sich extra schlau gemacht und mich eben gerade zurück gerufen.


    Wegen Fahrlässigkeit können 30-80% der Leistungen gestrichen werden falls Verletzungen am Kopf sein sollten.
    Wäre wohl das gleiche wie wenn das Fahrzeug nicht verkehrstauglich ist.


    Er konnte sich nicht vorstellen das es bei anderen Versicherungen anders ist.

    Was hast du ihn dem gefragt?
    Ob du mit Stahlhelm fahren darfst oder ob du nur "richtige Motorradhelme mit ECE" fahren darfst?

  • Korrekt. Es gibt in Deutschland (noch) keine ECE-Pflicht, im Gegensatz zu manchen unserer Nachbarländer. Was aber ein geeigneter Schutzhelm ist, kann durchaus im Ermessen des kontrollierenden Beamten liegen.


    Richtig. § 21a Absatz 2 StVO.


    http://dejure.org/gesetze/StVO/21a.html


    Der Helm muss "geeignet" sein. Auf ECE kommt es (in Deutschland) nicht an. Als ungeeignet gelten gegenwärtig Braincaps, Wehrmachtshelme, Bauhelme, Skihelme und Ähnliches. Ein normaler Motorradhelm ohne ECE fällt nicht drunter. Halbschalenhelme wie z.B. von Davida sind umstritten. Die Polizei kann mutmaßliche Verstöße gegen § 21a II StVO ahnden. Die Entscheidung, ob der jeweilige Helm tatsächlich geeignet oder ungeeignet im Sinne des Gesetzes sind, trifft dann im Zweifel das Gericht. Da die Geldbuße jedoch nur gering ist, kommen die wenigsten Verstöße vor Gericht, so dass immer noch viel Unklarheit herrscht, welche Helmsorten als ungeeignet gelten.


  • Was hast du ihn dem gefragt?
    Ob du mit Stahlhelm fahren darfst oder ob du nur "richtige Motorradhelme mit ECE" fahren darfst?

    Es ging um Helme mit ECE.
    Wie gesagt, falls du ein Kopfverletzung erleidest und falls der Unfall bzw der Helm gepfüft wird...kann es sein das 30-80% gestrichen werden.

  • Es ging um Helme mit ECE.
    Wie gesagt, falls du ein Kopfverletzung erleidest und falls der Unfall bzw der Helm gepfüft wird...kann es sein das 30-80% gestrichen werden.

    meinst du mit "30-80% streichen" die leistungen die man in der unfallversicherung zu erwarten hat ? wenn das bei deiner versicherung stimmt find ich die leistungsunterschiede von manchen versicherern echt bedenklich...........ich hab des bei mir in der berufsschule damals auch nur so gelernt und gekannt das die unfallversicherung auch bei grober fahrlässigkeit voll leistet - lediglich bei straftaten nicht.
    oder dachte dein vertreter vielleicht das es um schmerzensgeldzahlungen von kfz-haftpflicht oder privathaftpflicht geht ? das is dann ne andere scheibe brot.

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    Sokrates - um 469 vChr - 399 vChr