Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

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Versicherungsschaden

  • So nun hat so ein Idiot meiner Freundin die Vorfahrt genommen.Karre so einige Blessuren,so komisch eingeschlagen das die Karre auf irgendwas am Auto getrümmert ist was genau auf den Halter des Standrohres oben an der Gabelbrücke gedrückt hat das die Gabelbrücke gebrochen ist.Lenker gerade,Gabelbrücke durchgebrochen...... ;( Meiner Perle gehts einigermaßen,perverse Prellungen und Schnittwunden aber halbwegs davongekommen.So jetzt habense die Karre auf den Hof von der Abschleppbude geschafft und dort kann man auch einen Gutachter hinkommen lassen.Also kommt der Typ Morgen und macht ein Gutachten.Was passiert dann?.Ich will natürlich den Ofen selbst reparieren mit Gebrauchtteilen.Steht dann in dem Gutachten Summe X und die wird dann mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet oder muß ich einen Kostenvoranschlag von einer Fachwerkstatt machen lassen?.Bezahlt die Versicherung nur eine Rechnung oder kann ich mein Fahrzeug auch selber reparieren?.Sorry ist vieleicht ne doofe Frage,aber ich habe mit sowas noch nie zu tun gehabt.

  • Ich gehe mal davon aus dass das Moped nich finanziert ist.Dann sollte es möglich sein sich die Schadenssumme auszahlen zu lassen und selbst zu reparieren.

    Achtung !!! Arbeitsschutzhandschuhe schützen nicht vor Arbeit

  • Ich hatte vor Jahren mal nen Schaden am Auto nach einem Gutachten selber repariert, ich glaube ich habe 75% von dem Gutachten bekommen, ich kann mich aber auch täuschen un es war weniger. Ob es immer noch so ist weis ich nicht. Auf jeden Fall einen freien Gutachter oder einen von deiner Versicherung nehmen, nicht den des Gegners.



    Gruß aus Kiel


    North

  • Hab ich schon durch, bei mir hat die Versicherung 19% abgezogen


    da sie vorsteuerabzugsberechtigt sind


    rest wurde ausgezahlt.


    Kann aber von der Versicherung abhängen.

    Wenn Du willst, dass es gut wird, dann mach es selbst.

  • Beim Auszahlen wird die MwSt. abgezogen. Gruss.



    NEIN!!!


    Es gibt da Grundsatzurteile, die die Forderung nach MwSt. stützen. Übergib die Sache einem RA, der holt dir
    die MwSt. rein und noch mehr- vor allem traut sich die gegnerische Versicherung dann nicht, sich querzu-
    stellen!

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    Ride on. Carpe noctem.


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    Apehanger-, Thermoband- und Sissybar- freie Zone!

  • Ich kann Dir nur dringend raten, das Ganze von einem Anwalt (zahlt die gegnerische Versicherung !!) abwickeln zu lassen !!! :!: Schmerzensgeld usw. nicht vergessen :!: ;)

  • .....Anwalt einschalten!


    Kostet dich doch nix, wenn die Schuldfrage eindeutig ist.


    Ich habe mir bereits zwei mal die Gutachtensumme auszahlen lassen und die Autos dann unrepariert verkauft.
    Abstriche habe ich keine hinnehmen müssen!

  • ja panzer, geh zu einem verkehrsanwalt!!!
    ist zwar immer umständlich, aber das bringts.


    und deine kleine soll unbediingt zum arzt. (wenn sie nicht schon da war)
    14 tage krankschreibung bringen im schnitt 3000.
    das schmezensgeld bekommst nur wenns ein anwalt macht.
    das ganze wird zu 90% ohne gericht über die bühne gehen.


    und was das geld angeht, die versicherung kann dir nur die Mwst vom lohn abziehen.
    die zu verwendenden teile muss sie voll bezahlen, egal ob du gebrauchte teile nimmst.
    und das du gebrauchte teile nehmen willst, muss ja keiner wissen.
    immer schön sagen: ich muss das alles neu kaufen.
    geh zu menne und mach nen deal ;)

  • Anwalt ist klar und schon Termin gemacht.Ich will halt die Kiste da Freitag wegholen,Wochenende die Gabel ausbauen,checken und in der Bucht nach Teilen fischen gehen.Doof wäre dann halt wenn ich das Gefährt dann noch irgendwohin schleppen müsste.Ich habe nur gedacht,wenn ich mich um den ganzen Rotz kümmere,Teile besorge und alles selber repariere möchte ich das natürlich irgendwie auch honoriert haben.Nicht das nachher die Versicherung irgendwelche Belege und Rechnungen haben will.Dann würde ich das Dingen eher bei Yamaha vor die Tür stellen und sagen macht mal und schickt die Rechnung an die Versicherung.Wobei die wenn die da echt ne neue Gabel reinzimmern würden mit allen anderen Teilen eh einen wirtschaftlichen Totalschaden von machen würden.Wie ist das eigentlich wenn der Gutachter einen Totalschaden von machen würde.Muß man den die Karre der Versicherung abtreten und bekommt einen Wiederbeschaffungswert oder wenn man das Moped behalten will irgendwie einen Wertausgleich?.Ihr seht schon,echt noch nie mit dem Thema beschäftigen müssen.Ist auch gut so.

  • Zitat

    geh zu menne und mach nen deal

    Ne,der schmeisst mich raus.Meine Perle fährt ne xv1100undjetztkeinspruchsonstgibtswasandieglocke. :D Ja der Anwalt ist auf Verkehrsrecht spezalisiert und wurde ihr empfohlen.Arbeiten kann die eh nicht,hat mit ihren Oberkörper an dem Auto wahrscheinlich mehr im Arsch gemacht als die XV.

  • Der Gutachter schätzt den Schaden. Ob Du das Fahrzeug dann reparieren läßt oder nich, oder ob Du es selber machst, ist Deine Entscheidung. Kohle gibts Bar von der Versicherung.

    :P Schleift die Hand auf dem Asphalt, wird der Fahrer meist nicht alt! :P

  • jep, nachdem der gutachter da war, kannst du dir die kohle ausbezahlen lassen, egal ob du selbst reparierst oder machen lässt.
    der rest ist anwaltssache, gute besserung deiner perle

    freiheit ist, die freiheit zu haben, sich frei zu nehmen!

  • 14 tage krankschreibung bringen im schnitt 3000.


    Hast Du da irgendwelche seriöse Quellen? Z. B. Versicherungsunterlagen oder Gerichtsstatistiken oder was weiß ich. Daß bei "leichten" Verletzungen zur Verinfachung die Zeit der Arbeitsunfähigkeit zugrunde gelegt wird, habe ich auch schon gehört und gelesen, aber da muß es ja irgendwelche Zahlen geben. Bei mir sind es inzwischen knapp 8 Wochen und angedroht sind von den Ärzten 3 bis 6 Monate.



    Gruß Michael

    Do-it-yourself - selbst entworfen und gebaut ist doppelt so schön!

  • Habe das ganze 2006 durchgemacht!
    Moped frisch umgebaut, kein Wertgutachten, Schaden wurde auf 5100 Euro begutachtet!
    Bekommen habe ich den Zeitwert unter Berücksichtigung der Opfergrenze minus Restwert!


    Die 3000 € Schmerzensgeld für 2 Wochen krank halte ich eher für extrem Unrealistisch!


    ich hatte das meinem Anwalt, der auch ein Kumpel ist, übergeben, lag ne Woche im Krankenhaus und hatte 8 Wochen Arbeitsausfall und habe gerademal 2000€ schmerzensgeld bekommen! Es gibt da Schmerzensgeldsätze in Deutschland, und wenn du nicht komatös bist, sind die echt fürn Arsch, nicht wie in USA

  • Habe meinen BMW nach dem Totalschaden behalten dürfen, Versicherungssumme wurde ausbezahlt. Anschließend hab ich den Haufen für fünfzehnhundert Schleifen an nen Bastler verkauft. Musste der Versicherung nix abtreten.

  • Wenn das Bike Totalschaden ist wirde ein Restwert vom Gutachter angesetzt. Auch schreibt der Gutachter 3 Verwerter an was sie für den überbliebenen Rest bezahlen. Wenn du die Kiste dann selbst reparieren willst wird das höchste Gebot der Verwerter angesetzt welches dann vom Schadenswert abgerechnet wird...


    habs grad bei meinem BMW durch... :-(

    "Lass mich ich kann das!.....Oh, Kaputt."


  • Hast Du da irgendwelche seriöse Quellen? Z. B. Versicherungsunterlagen oder Gerichtsstatistiken oder was weiß ich. Daß bei "leichten" Verletzungen zur Verinfachung die Zeit der Arbeitsunfähigkeit zugrunde gelegt wird, habe ich auch schon gehört und gelesen, aber da muß es ja irgendwelche Zahlen geben. Bei mir sind es inzwischen knapp 8 Wochen und angedroht sind von den Ärzten 3 bis 6 Monate.



    Gruß Michael


    eigene erfahrung ;)