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Eintragung im Schein Frage!!!

  • Moin, ich brauch mal ne Info


    Wenn bei einem KFZ/KRAD eine Änderung abgenommen wird, steht Diese im Schein... soviel ist klar.


    Gibt es denn darüber hinaus noch einen Eintrag in eine Datenbank und wenn ja wo kann ich da infos erfragen?


    Ich hab hier ne Karre stehen, die hat nen Umbau eingetragen, dazu hab ich auch Kopien vom TÜV Typen etc


    nur ist das im entwerteten Schein nicht vermerkt. Der Vorbesitzer versichert mir aber das es eingetragen ist und


    hier liegt auch n Schriftstück was das bestätigt.

  • Es gibt zwei Möglichkeiten:


    Die erste:
    An- oder Umbauten die zwar vom TÜV, DEKRA oder wer weiss noch in Augenschein genommen werden müssen und Dir nur die ordnungsgemäße Montage bescheinigen müssen.
    Hier reicht das Mitführen der Bescheinigung der jeweiligen Prüfstelle und es muß demnach nicht eingetragen werden.
    Das kann dann je nach Umbau schon mal ne ganze Mappe sein..........


    Die zweite:
    Eintragungspflichtige An- oder Umbauten.
    Hier sollte der Weg, nachdem Du es bei einer Prüfstelle hast bescheinigen lassen, zügig zum Strassenverkehrsamt führen und in die Zulassung übernommen werden.


    Aber wenn Du doch die Prüfbescheinigungen hast, gilt nur noch zu überprüfen, ob eintragunspflichtig oder eben nicht.

    Alle Menschen werden als Unikat geboren, doch die meisten sterben als Kopie.

  • Es gibt zwei Möglichkeiten:


    Eintragungspflichtige An- oder Umbauten.
    Hier sollte der Weg, nachdem Du es bei einer Prüfstelle hast bescheinigen lassen, zügig zum Strassenverkehrsamt führen und in die Zulassung übernommen werden.


    Muss nicht.... wenn du das Eintragungsprotokoll hast reicht es wenn bei der nächsten Ummeldung dies im Brief und Fahrzeugschein nachgetragen wird. Bis dahin hast du die Bescheinigung mitzuführen. Steht auch ausdrücklich auf dem Abnahmeprotokoll....

    "Lass mich ich kann das!.....Oh, Kaputt."

  • aales was jemals für das fahrzeug eingetragen wurde ist in der Datenbank abrufbar, .................... mit Prüfdatum & Tüvernamen ........... muß ja nachvollziehbar sein!

  • Muss nicht.... wenn du das Eintragungsprotokoll hast reicht es wenn bei der nächsten Ummeldung dies im Brief und Fahrzeugschein nachgetragen wird. Bis dahin hast du die Bescheinigung mitzuführen. Steht auch ausdrücklich auf dem Abnahmeprotokoll....


    Sicher?!? Zu mir hieß es, ich müsse sofort zum Landratsamt um die änderungen eintragen zu lassen...

  • Sicher?!? Zu mir hieß es, ich müsse sofort zum Landratsamt um die änderungen eintragen zu lassen...


    In aller Regel steht im Gutachten drin, welche Vorgehensweise einzuhalten ist ... entweder sofort zum Amt oder bei der naechsten Gelegenheit - kommt auf die "Sicherheitsrelevanz" des angebauten Teils an ...


    Greetz
    Breaker

    Es würde mir nicht im Traum einfallen, einem Klub beizutreten, der bereit wäre, jemanden wie mich als Mitglied aufzunehmen...


    Groucho Marx

  • aales was jemals für das fahrzeug eingetragen wurde ist in der Datenbank abrufbar, .................... mit Prüfdatum & Tüvernamen ........... muß ja nachvollziehbar sein!


    Yepp ..... als ich ein paar Fehler in meinen Schein / Brief enddeckte, konnte ich beim Verkehrsamt eine Reklamation gelten machen, weil das alte Verkehrsamt in den Briefen völligen Schwachsinn geschrieben hatten.
    Dabei wurden die Papiere eingescannt (das wir nur noch so gemacht), und in einer riesiegen Datenbank abgespeichert (erzählte der freundliche Herr vom Verkehrsamt), somit sind alle Änderungen nachvollziehbar.


  • Yepp ..... als ich ein paar Fehler in meinen Schein / Brief enddeckte, konnte ich beim Verkehrsamt eine Reklamation gelten machen, weil das alte Verkehrsamt in den Briefen völligen Schwachsinn geschrieben hatten.
    Dabei wurden die Papiere eingescannt (das wir nur noch so gemacht), und in einer riesiegen Datenbank abgespeichert (erzählte der freundliche Herr vom Verkehrsamt), somit sind alle Änderungen nachvollziehbar.


    Es kommt leider immernoch dann darauf an, was für ein Typ im Amt vor dir sitzt. Wenn der kein Bock hat, hast du die Arschkarte. Dann geh nochmal an einem anderen Termin hin. Ich hab das auch zweimal so gemacht und siehe da, es war kein Problem mehr und eine Sache von ein paar Minuten. Das alles gespeichert ist, kann ich somit Master of Mattschwarz und Odin 666 nur bestätigen.

  • Wenn nichts in den Schein eingetragen wurde, ist auch nichts eingetragen worden. Klingt nach nem tollen Wortspiel, ist aber so.


    Ich denke doch eher, dass Umbauten ABGENOMMEN wurden, dieser aber vor der Abmeldung nicht mehr EINGETRAGEn wurden, oder?
    Ist grundsätzlich auch nicht schlimm, dann machste das beim Anmelden mit.
    Kriegst dann ja eh nen neuen "Schein".


    Oder gehts um den Verkauf deiner roten Kröte?


    Was ist denn das für ein "Schriftstück" welches belegt, dass die
    abgenommenen Änderungen eingetragen wurden? Normalerweise ist das ja nur
    an den Eintragungen im Schein nachzuvollziehen...



    Chrischan

  • Ich habe aktuell einen ähnlichen Fall.
    Mein Bike hatte bei Übergabe noch den alten Fzg-Brief in dem schon etliche Eintragungen drin standen.Bei An/Ummeldung auf mich bekam ich dann die neue Zulassungsbescheinigungen Teil 1u2.Da wurden aber einige Eintragungen nicht mit in Teil1 reingeschrieben/übernommen was ich aber erst später bemerkte (Schwinge, Gabelbrücke).
    Heute war ich wegen Eintragungen am Auto beim Dekramenschen und schilderte ihm den Fall.Er meinte dass das ein Versäumnis der Zulassungsstelle ist, es aber i.d.R schwer ist denen das begreiflich zu machen.Er sagte aber dass es keine Probleme geben sollte, solange ich den Originalbrief immer dabei habe-auch wenn dieser entwertet wurde.Mitunter wird das aber auch Bundesland abhängig unterschiedlich gehandhabt.Hab auch schon gehört dass im Norden selbst in die Zulassungsbescheinbescheinigung Teil1 (alter Fzg-Schein) nix mehr eingetragen wird und alle Eintragungen nur an zentraler Stelle gespeichert werden.Keine Ahnung wie das dann bei Polozeikontrollen läuft wenn man vor Ort quasi garkeine Abnahmen von Umbaumassnahmen nachweisen kann.

  • Ganz einfach, die Polizei, sieht Deine ganzen Daten, beim abgleich mit dem Zentraregister.
    Denn es gibt ja schon Laserblitzer die das Nummerschild erkennen und lesen, und sofort mit dem Zentralregister abgleicht, ob das Fahrzeug gestohlen, die Steuer nicht bezahlt u.s.w.

  • Ja, das ist wie mit den Reifengrößen auch bei Autos.


    Die Reifen, die ab Werk auf meinem Ducato drauf sind, stehen weder in Brief noch in Schein (resp. Zulassungsbesch. Teil 1 und 2).
    Es sind nur noch die Reifengrößen eingetragen, die bei der z.B. EG Zulassungsgenehmigung aufgezogen / eingetragen wurden und alle, die später eine Zulassung vom Hersteller bekommen haben, werden "einfach" nicht mehr aufgeführt.
    Ich darf 3 verschiedene Rad-Reifen-kombis fahren. Wie gesagt, die, die drauf ist, steht nicht in den Papieren.


    Die Polizei kann also bei einer Kontrolle nur noch schätzen, hat EXPLIZITE Ahnung, oder aber muss irgendwo im Zentralregister nachfragen.


    Als ich meine AT Reifen auf den DUC gezogen habe, bin ich vorher zum TÜV und hab mir von denen anhand meiner EG-Zulassungs-Nummer aus dem Brief eine Liste der ohne Änderung zugelassenen Rad-Reifen-Kobis ausdrucken lassen. Und siehe da: Die, die ich haben wollte standen schon drin, also brauchte ich nix eintragen lassen.


    Schweifen wir ab?


    Egal.



    Chrischan