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Betriebsbedingte Kündigung, vielleicht kennt sich einer aus!?

  • Ahoi, letztes Jahr wurde ich nach Sozialplan entlassen , war dann jetzt ein Jahr bei ner anderen Firma beschäftigt.mein alter Arbeitgeber durfte jetzt ein Jahr niemanden einstellen weil eine auffanggesellschaft mit im Spiel war. Diese lief aber Ende April aus, so das sie jetzt ab 1.5 wieder einstellen dürfen. So, nun rief mich letzte Woche meine alte Firma an und machte mir ein Angebot wiederzukommen , das Angebot ist Super nur meine Jahre der Betriebszugehörigkeit sind weg, ich fange dann bei Null an! Ist das rechtens? Muss man mir meine Jahre nicht wiedergeben? Ich meine bei der nächsten Kündigungswelle bin ich wieder der erste.

  • soweit mir bekannt muß er dich zumindest sofort fest anstellen, also ohne Probezeit oder Zeitverträge, somit hast du die volle Kündigungsfrist ..... ausserdem wurde wegen Sozialplan gekündigt und jetzt ein tolles angebot ??? wie lange soll es dauern bis der Karren wieder im Dreck steht ... ich würde den neuen job behalten wenn Geld und Arbeitszeit stimmt .......

  • Wenn du das letzte mal nach Sozialplan der erste warst mit Dienstjahren,


    wirst du beim nächsten mal auch der erste sein ob mit oder ohne Dienstjahre.


    Beim Sozialplan gehört das Lebensalter auch dazu Haus aber nicht

    Wenn Du willst, dass es gut wird, dann mach es selbst.

  • Also, es gab letztes Jahr Altersgruppen, 20-30,30-40,40-50,50-....ich hatte das Pech das ich mit meinen 32 Jahren am Anfang der 30 er Gruppe stand und gegen die Leute in meiner grp die ihre Ausbildung da gemacht hatten keine change hatte da ich vorher Zeitsoldat war und nur 8 Jahre in der Firma. Faktor war 1 Jahr Betriebszugehörigkeit = 2,2 Punkte im Sozialplan. 1kind 10 Punkte, Heirat 5 Punkte. Meine Frau und Kind brachte mir damals nichts weil der Faktor so hoch war. So, es musste damals Personal abgebaut werden weil sonst der Investor nicht unterschrieben hätte! Jetzt ist der Investor da, die Firma hat wieder Geld, wie lange es gut geht weiß niemand! Nur falls es wieder zur Kündigung kommen sollte stehe ich mit meinen alten 8 Jahren Betriebszugehörigkeit besser da, allein schon wenn es um Höhe der Abfindung geht! Unbefristet ohne Probezeit werde ich eingestellt.

  • also hast du beim ersten mal eine abfindung bekommen ???? dann sind die jahre abgegolten ... sonst würdest du ja zweimal, im falle einer erneuten Kündigung, für die selbe zeit ne abfindung bekommen ...... aber wie schon gesagt wenn bei der neuen firma das Geld und arbeitsklima stimmt dann würd ich auf das angebot scheißen oder ganz hoch pokern ...offensichtlich wollen die dich ja wieder haben

  • Wir werden dir hier aber nicht weiterhelfen können sowas muß man selber entscheiden.


    Das einzige was du tun kannst nochmal über die anerkennung der Dienstjahre verhandeln.

    Wenn Du willst, dass es gut wird, dann mach es selbst.

  • Ahoi, letztes Jahr wurde ich nach Sozialplan entlassen , war dann jetzt ein Jahr bei ner anderen Firma beschäftigt.mein alter Arbeitgeber durfte jetzt ein Jahr niemanden einstellen weil eine auffanggesellschaft mit im Spiel war. Diese lief aber Ende April aus, so das sie jetzt ab 1.5 wieder einstellen dürfen. So, nun rief mich letzte Woche meine alte Firma an und machte mir ein Angebot wiederzukommen , das Angebot ist Super nur meine Jahre der Betriebszugehörigkeit sind weg, ich fange dann bei Null an! Ist das rechtens? Muss man mir meine Jahre nicht wiedergeben? Ich meine bei der nächsten Kündigungswelle bin ich wieder der erste.


    STECKE ja selber in dieser scheiße ....... und habe mich durch die Berge des Arbeitsschutzgestz gewühlt.


    Also ein klares Ding, Deine Jahre sind WE, weil Du gekündigt warst ..... und in einen neuen Unternehmen
    Du beginnst bei NULL

  • ich würd mich da von nem Rechtsanwalt beraten lassen -
    von jemandem ,der NUR Arbeitsrecht macht -
    mit dem hab ich z.B. supergute Erfahrung gemacht :
    http://www.arbeitsrecht-mannheim.de/


    Ansonsten ,abwägen,mitm neuen AG reden ,-du hättest ein besseres Angebot bekommen,
    evt. ist da ein neues Angebot von jetzigen drin ....
    Pokerrunde ist angesagt .... :)

    Wer nachdenkt,sieht mehr - wer mehr sieht , kann mehr
    wer mehr kann, kann irgendwann nicht mehr...

  • moin Leute,


    hab mir die Beiträge durchgelesen und folgende Punkte heraus gearbeitet:


    -> Betriebsbedingte Kündigung


    -> Auffanggesellschaft - Berührungspunkte zu dir?


    -> Thema Betriebszugehörigkeit mitnehmen - (Abfindung)


    -> Sozialplan


    -> Möglichkeit einer befristeten Anstellung


    -> evtl neuer Sozialplan - wieder erster der geht?


    -> Abfindung



    ich koche jetzt erst mal was leckeres, hab noch nichts gegessen danach arbeite ich die Punkte mal durch und schreibe was dazu. Grundsätzlich sind hier schon richtige Aussagen getroffen worden allerdings sind diese nicht im vollem Umfang korrekt. Wie groß ist denn deine ex Firma 5 Mitarbeiter oder 500?


    in der zwischen zeit könntest du mal ein paar Angaben zu deinem aktuellen Beschäftigungsverhältnis machen... Befristung?, Betriebszugehörigkeit?, Betriebsgröße? Sozialleistungen?



    greetz herrweller

    Der Klügere gibt solange nach, bis er der Dumme ist!

  • Der neue Job ist im allgemeine besser aber ich habe dort ein befristetes Verhältnis , eine Verlängerung wäre jetz im Mai fällig, würde ich auch bekommen für'n halbes Jahr. Entfristet wird zur zeit niemand weil wenige Aufträge vorhanden sind. Habe meinen neuen Arbeitgeber erzählt das ich ein Angebot bekommen habe, sie würden mich gern halten und entfristen nur die Wirtschaftslage lässt es nicht zu! Entfristet wird in meiner jetzigen Firma niemand . Meine alte Firma ist eine GmbH mit ca800 Mitarbeitern.

  • Der neue Job ist im allgemeine besser aber ich habe dort ein befristetes Verhältnis , eine Verlängerung wäre jetz im Mai fällig, würde ich auch bekommen für'n halbes Jahr. Entfristet wird zur zeit niemand weil wenige Aufträge vorhanden sind. Habe meinen neuen Arbeitgeber erzählt das ich ein Angebot bekommen habe, sie würden mich gern halten und entfristen nur die Wirtschaftslage lässt es nicht zu! Entfristet wird in meiner jetzigen Firma niemand . Meine alte Firma ist eine GmbH mit ca800 Mitarbeitern.


    ah ok das ist ja nicht unwichtig zu wissen... ob in deinem Fall eine Befristung vorliegt können wir im Anschluss auch noch mal nachsehen

    Der Klügere gibt solange nach, bis er der Dumme ist!

  • Ganz wichtig vorweg ich bin weder Anwalt noch vergleichbarer Berater und meine Aussagen ersetzen keine Rechtsberatung. Aber ich beschäftige mich mit der Thematik aus Arbeitgebersicht, wenn aus dem was ich schreibe oder sage deiner Meinung nach ein Berechtigter Anspruch gegenüber anderen entsteht musst du das selbst prüfen lassen und einklagen.


    so zum Thema du hast damals eine Betriebsbedingte bekommen und davon gehe ich aus, diese war korrekt gelaufen. Bei ner GmbH mit ca 800 Mitarbeitern gibt es ja vielleicht sogar einen Betriebsrat der die ganze Sache dann auch zugelassen hat.



    Das Thema Auffanggesellschaft berührt dich nicht da du da ja nicht drin warst oder bist.



    Abfindungszahlungen sind für den Regelfall nicht vorgesehen, diese sind
    bestimmt aufgrund der Betriebsbedingten und als Teil des Sozialplanes
    gezahlt worden.


    Da es ne Betriebsbedingte Kündigung ist findet §1a KschG Anwendung, da steht bei Betriebsbedingter Kündigung bekommst du eine Abfindung wenn du auf das Arbeitsgericht verzichtest, Frist zur Klageeinreichung 3 Wochen.
    (0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr Betriebszugehörigkeit wobei dann bei mehr als 6 Monaten auf das volle Jahr aufgerundet wird Bsp. 7Jahre und 6 Monate = 8 Jahre x 0,5 Monatsverdienste, darf aber auch mehr sein) somit ist diese Frage beantwortet.



    für das Thema Betriebszugehörigkeit hab ich mal was kopiert weil das im Moment nicht ganz so direkt greift oder von Belang ist da du diese erst brauchst wenn du wieder gefeuert werden solltest... Wenn die Betriebszugehörigkeit wichtig für das Thema Gehalt ist wegen einem Tarifvertrag wo solche Regeln drinne stehen schaue ich aber zur Sicherheit gerne noch mal nach, aber da kann dir auch die Gewerkschaft oder der Betriebsrat was zu sagen wenn du drin bist. Tarifverträge finden eh nur Anwendung wenn dein Arbeitgeber in einem Arbeitgeberverband ist oder ein Tarifvertrag für deine Branche für allgemein Verbindlich erklärt worden ist.


    das hab ich mal kopiert:


    Hin und wieder kommt es vor, dass Arbeitnehmer ihre Beschäftigung für
    einige Zeit unterbrechen, indem sie etwa für ein paar Wochen aus dem
    Betrieb ausscheiden und dann doch wieder ein Arbeitsverhältnis dort
    aufnehmen. Eine solche Unterbrechung des Arbeitsvertrags bedeutet nicht
    generell eine Unterbrechung der Betriebszugehörigkeit. Die
    Vorbeschäftigungen sind im Rahmen der Berechnung der
    Betriebszugehörigkeit zu berücksichtigen, wenn


    * zwischen den beiden Arbeitsverhältnissen ein enger sachlicher Zusammenhang (selbe Aufgabe, selbe Stelle oder darauf Aufbauend) bestand,
    * zwischen den beiden Arbeitsverhältnissen ein enger zeitlicher Zusammenhang bestand und
    * die Unterbrechung verhältnismäßig kurz war.


    Uneins
    sind sich die Gerichte bei der Frage, wann von einer kurzen
    Unterbrechung auszugehen ist. In der Regel werden Unterbrechungen bis zu
    sechs Monaten toleriert. Ist die Unterbrechung zu lang, werden die
    Beschäftigungsverhältnisse bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit
    nicht addiert, sondern zählen getrennt. Arbeitnehmer sollten relevante
    Unterbrechungen wegen der daraus resultierenden Nachteile unbedingt
    vermeiden.



    Probezeit und Kündigungsschutz - es ist schon mal schön das dein Arbeitgeber auf eine Probezeit verzichten will aber vergesst bitte nicht das die Probezeit nur besagt das dein Chef dich schneller aber nicht leichter freisetzen kann als ohne Probezeit.


    In der vereinbarten Probezeit darf er dich mit einer Frist von 14 Tagen zum 15. oder Monatsende ohne Angabe von Gründen Kündigen (das kennen ja die meisten) aber auch ohne vereinbarte Probezeit kann er dich ohne Angabe von Gründen innerhalb der ersten 6 Monate mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende problemlos abschieben denn der gesetzliche Kündigungsschutz findet erst nach 6 Monaten Anwendung.


    Das Thema Befristete Tätigkeit (ich weiß das es für den neuen Vertrag kein Vorhaben einer Befristung gibt, aber es kam ja hier zur Sprache)Eine Befristung liegt vor wenn der Arbeitsvertrag auf bestimmte Zeit geschlossen wird. Es gibt zuerst einmal keine zeitliche Grenze für die Befristete Tätigkeit (spätestens jetzt werden einige Aufschreien: "aber das geht doch nur zwei Jahre" die Aussage ist richtig und falsch zugleich, ich erkläre es)


    Es werden drei Arten der Befristung unterschieden:


    1. Zeitbefristung - heißt du bekommst einen Vertrag in dem steht drin das du bis zum 30.04.2014 befristet Beschäftigt wirst. So ein Vertrag darf auf bis zu 2 Jahre ausgelegt sein und maximal in 4 Zeitabschnitte innerhalb von 2 Jahren aufgeteilt werden (Bsp. Vertrag vom 01.05.2013 befristet bis zum 30.04.2014 wird verlängert bis zum 31.10.2014 und dann nochmal bis zum 30.04.2015. Das ist ok da nicht länger als 2 Jahre und nicht mehr als 4 Zeitabschnitte, in dem Fallbeispiel sind es sogar nur 3 Zeitabschnitte.) Auch hier gibt es sonderregelungen auf die gehen wir aber extra ein wenn wir deinen aktuell Befristeten Job anschauen (auch was das Thema Kündigung einer befristeten Tätigkeit angeht das geht nämlich nicht einfach so §15 Absatz III TzBfG). Die Zeitbefristung kann wie jede andere Befristung auch aus den verschiedensten Gründen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergehen manchmal sogar ohne das es den beiden Vertragsparteien bewusst ist...


    2. Die Zweckbefristung (Sachgrund) - zum Beispiel "Herr Mettwurst Brot" wird befristet eingestellt bis zur Rückkehr des erkrankten "Herrn Spargelsalat Grünkohl" (das muss ja krank machen :P ) somit arbeitest du da so lange bis der andere Mitarbeiter wieder zurückkehrt. Das kann dann durchaus länger sein als zwei Jahre und sollte der Kamerad nicht zurück kommen besteht sogar die Möglichkeit das dein Arbeitsverhältnis von einem Befristetem in ein unbefristetes übergeht. Aber Vorsicht die Zweckbefristung kann auch einen zeitlichen Rahmen enthalten "Herr Mettwurst Brot wird befristet eingestellt bis zur Rückkehr des erkrankten Herrn Spargelsalat Grünkohl aber längstens bis Datum x" hier zählt dann was zuerst eintritt das Datum aus dem Vertrag oder die Rückkehr des anderen Mitarbeiters.


    3. Die Auflösende Bedingung - Bsp. Das Arbeitsverhältnis steht unter der auflösenden Bedingung der Rückkehr des erkrankten Arbeitnehmers - kommt der nicht wieder löst sich auch dein Vertrag nicht auf und da du wie ich oben geschrieben habe nicht mal das Recht auf eine Ordentliche Kündigung (weder du noch dein Chef). Inwieweit §15 Absatz IV greift weiß ich im Moment nicht.



    Das Thema ist sehr komplex und es gibt auch noch Ausnahmen und Sonderregelungen mit denen ich den geneigten Leser nicht langweilen will (sollte es überhaupt einer bis hier her geschafft haben :D ) wenn die wohl hier eh keine Anwendung finden. ;)



    Solltet Ihr einen Tarifvertrag haben können da auch andere Bedingungen verhandelt sein ich kann mangels Vorlage des Tarifvertrages nur auf die gesetzlichen Bestimmungen eingehen :whistling:




    Fazit: ein unbefristeter Vertrag ist einem befristeten Arbeitsvertrag aus deiner Sicht vorzuziehen. Wenn es Entgelt technische Nachteile aufgrund des Verlustes deiner Betriebszugehörigkeit gibt steht es dir ja frei einfach mehr Kohle zu verlangen ist ja ein neuer Vertrag. Kündigungsschutz haste eh nicht weil entweder der Alte Chef und 6 Monate drauf warten bis der greift (aber dann hast du den) oder aktueller Chef und der lässt deinen Vertrag wenn es doof läuft einfach auslaufen...


    Ein wichtiger Punkt ist doch auch bei wem du dich wohler fühlst, wer mehr Kohle für dich übrig hat, wer bessere Sozialleistungen drum herum bietet und wo du dich sicherer fühlst. Wenn es nen Investor gibt will der das Geld ja auch nicht versenken sondern verspricht sich Rendite...


    greetz herrweller

    Der Klügere gibt solange nach, bis er der Dumme ist!

  • Kompliment Herr Herrweller :thumbsup:


    Sie haben als Arbeitgeber ihre Hausaufgaben vorzüglich gemacht.


    Ich muß ihnen in den genannten Punkten zustimmen.


    Aus meiner persönlichen Erfahrung im Letzten Jahr ( als Weihnachtsgeschenk)
    und damit verbunden Recherche der Gesetzlichkeiten zum Arbeitskündigungsschutzgesetz.

  • Der neue Job ist im allgemeine besser aber ich habe dort ein befristetes Verhältnis , eine Verlängerung wäre jetz im Mai fällig, würde ich auch bekommen für'n halbes Jahr. Entfristet wird zur zeit niemand weil wenige Aufträge vorhanden sind. Habe meinen neuen Arbeitgeber erzählt das ich ein Angebot bekommen habe, sie würden mich gern halten und entfristen nur die Wirtschaftslage lässt es nicht zu! Entfristet wird in meiner jetzigen Firma niemand . Meine alte Firma ist eine GmbH mit ca800 Mitarbeitern.


    Hier stellt sich die Frage auf welcher Grundlage die Befristung stattgefunden hat, wenn wir das wissen können wir auch sagen wie lang und wie oft du befristet werden kannst und darfst (es gibt auch Regelungen die quasi eine monatliche Befristung [jeden Monat neu!]für bis zu 4 Jahre zulassen...) oder ob dein Chef schon längst nen unbefristeten Mettwurstbrot im Unternehmen hat. Bsp du bekommst nen befristeten Vertrag dein Chef ist zufrieden macht alles richtig und verlängert dich weil er zufrieden ist und du bist so toll das er dir mit der Verlängerung auch gleich noch 100 € mehr zahlen will... damit ist eventuell ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden aber ich will nicht alle Spielarten aufzählen will ja auch keine Verwirrung stiften :D um konkret mehr zu sagen müsste man wissen welche Befristung es war... achso habe oben glaube vergessen zu schreiben das eine zeitliche Befristung eh nur möglich ist wenn du mindestens 3 Jahre nicht bei deinem Ex Chef angestellt warst. Lässt dein befristeter Vertrag denn eine ordentliche Kündigung zu oder ist diese nicht erwähnt? Wenn der jetzige Job besser ist prüfe doch mal ob du nicht eh schon ein unbefristeter Mitarbeiter bist...



    greetz herrweller

    Der Klügere gibt solange nach, bis er der Dumme ist!


  • Bin kein Arbeitgeber bin Arbeitslos :P aber ich werde das Empfehlungsschreiben in meine Bewerbungsmappe mit aufnehmen, Herr Odin666 ;)



    :D :D :D

    Der Klügere gibt solange nach, bis er der Dumme ist!