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angeblich draufgefahren

  • hey leute,


    mein Schwager hatte am Freitag als er an der Uni zu seinem Auto ging einen Zettel unter dem Scheibwischer hängen. Auf dem stand eine Telefonnummer und das er sich dort melden soll, um den angeblich durch ihn entstandenen Schaden an dem Auto des Telefonnummer-Typen zu besprechen und zu begleichen. Die Autos standen je mit dem Heck zueinander.


    Fakt ist, das mein Schwager diesem Typen nicht ans Auto gefahren ist und geschaut hat ob genug Platz zwischen beiden ist.
    Der andere Typ behauptet aber, das ihm mein Schwager rückwärts ans Heck gefahren ist, wo man auf einem Foto auch deutlich eine Beule von einer Anhängerkupplung sehen kann.
    Mein Schwager sagt, dass die Autos auf dem Foto auch näher bei einander stehen, als er es in Erinnerung hatte.


    Weil er sich ganz sicher ist, dass er dem anderen nicht ans Auto gefahren ist, sieht er logischerweise auch nicht ein die 580€ für die Reparatur zu bezahlen.
    Seine Vermutung ist, dass der andere Autobesitzer beim losfahren versehentlich den Rückwärtsgang drin hatte und somit selber den Schaden verursacht hat.


    Aber wie kann man das beweisen??
    Danke schonmal für jeden brauchbaren Tipp!

  • Nicht nur in Deutschland sondern überall auf der Welt. Wer etwas behauptet, muss es beweisen können.



    ...das stimmt nicht und gerade Du müßtest das wissen ..... wenn du in Deutschland annonym eine Anzeige wegen Schwarzarbeit bekommst z.B. dann gehen die Behörden dem nach und Du mußt beweisen das es nicht so ist ..... also Du mußt in Deutschland die Unschuld beweisen ... in USA z.B. muss Dir eine Schuld bewiesen werden ... wenn der andere Fahrer behauptet das Dein Schwager reingefahren ist dann mußt er beweisen das es nicht so war ... noch schwieriger wird es wenn er auch noch nen Zeugen benennt ..... selbst wenn es nicht so war dann sieht es schlecht aus für Deinen Schwager .....

  • Anderum stellt sich dann die Frage ..... ist der Typ, denn vieleicht in Deinen Schwager Wagen gefahren ???
    Hat nicht sogar Dein Schwager die Möglichkeit, einen Strafanzeige zu stellen Starfanzeige ..... denn als ich Deinen text das erstmal so laß, schoß mir sofort in den Kopf, das da jemand Deinen Schwager linken (abkassieren will), und das auf die Masche versucht mal druck zu machen .... denn wenn das so schlimm wäre, hätte ja dieser Gegner, auch die Polizei holhen können für einen Unfallaufnahme, anstatt sich mit einen kleinen zetel aus dem Satub zu machen, was dann schon wie Fahrerflucht gedeute werden kann.
    Ich mchte nicht wissen, wieviele Fälle dieser Art, ein eingendlicher Betrugsfall sind und in der Dunkelzone verschwinden, weil viele aus Angst mit der Polizei und Gericht ... lieber zahlen.


    Denn mir wurde und wird was schön regelmässig mein vorders Nummerschild verbeult ... und man sieht die Abdrücke einer Anhängerkugel ganz deutlich ... aber da macht niemand dann sich mal die Mühe und einen Zettel dran .. und verpisst sich lieber ...


    Ich würde ma den Speiß umdrehen .... nicht das dieser freundliche Herr / Dame gegen Deinen Schwager gerumst ist :rolleyes:

  • ...das stimmt nicht und gerade Du müßtest das wissen ..... wenn du in Deutschland annonym eine Anzeige wegen Schwarzarbeit bekommst z.B. dann gehen die Behörden dem nach und Du mußt beweisen das es nicht so ist ..... also Du mußt in Deutschland die Unschuld beweisen ... in USA z.B. muss Dir eine Schuld bewiesen werden ... wenn der andere Fahrer behauptet das Dein Schwager reingefahren ist dann mußt er beweisen das es nicht so war ... noch schwieriger wird es wenn er auch noch nen Zeugen benennt ..... selbst wenn es nicht so war dann sieht es schlecht aus für Deinen Schwager .....


    Sorry Bulldog, aber ich glaube Du bringst hier etwas durcheinander. In Deutschland zählt auch die Unschuldsvermutung, genau wie in den Staaten. Es ist und bleibt wie Zed geschrieben hat. Der Schwager muss überhaupt nichts beweisen. Sonst wären ja der Denunzierung Tür und Tor geöffnet.

  • Wie Odin oben schon sagte-


    ich würde die Anschuldigung umkehren und den Typ belangen. Dann steht Aussage gg. Aussage und es geht
    aus wie das Hornberger Schießen.
    Es wäre noch zu prüfen, ob man den anderen wg. übler Nachrede/falscher Anschuldigung dran kriegt.



    Grüße und viel Erfolg,
    Jan

    -------------------------


    Ride on. Carpe noctem.


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    Apehanger-, Thermoband- und Sissybar- freie Zone!

  • Danke für die vielen Antworten.
    Schonmal gut zu wissen, dass man seine Unschuld nicht beweisen muss, ich wüsste nämlich garnicht wie...
    Den anderen Typen wegen der Sache und der Verleumdung(?) anzuzeigen war uns auch schon in den Sinn gekommen, aber ich weiß nicht ob sich dieser Aufwand lohnen würde?!
    An dem Auto meines Schwagers ist kein Schaden entstanden.
    Aber den Schaden an dem anderen Auto wird er definitiv nicht zahlen.


  • Sorry Bulldog, aber ich glaube Du bringst hier etwas durcheinander. In Deutschland zählt auch die Unschuldsvermutung, genau wie in den Staaten. Es ist und bleibt wie Zed geschrieben hat. Der Schwager muss überhaupt nichts beweisen. Sonst wären ja der Denunzierung Tür und Tor geöffnet.



    ... ja dann hab ich wohl alles geträumt ..... in meinem Fall kamen die Zollfahndung und die Gewerbeaufsicht auf Grund ener annonymen Anzeige und ich mußte glaubhaft darlegen das die Beschuldigungen nicht stimmen............. ergo mußte ich meine Unschuld beweisen oder seh ich das falsch ??????????


    Fakt ist wenn Du etwas zur Anzeige bringst, das kann auch annonym sein, dann mußt Du zunächst erstmal nichts beweisen .....vielleicht haben wir hier auch ein Verständigungsproblem .... gerade im Verkehrs- und Strafrecht da hab ich ein paar Lustige Geschichten erlebt ....


    Fakt ist wenn der Typ einen Zeugen benennt der behauptet das die Beule nicht war als der Wagen abgestellt wurde ... dann ist der Bart so oder so ab .....

  • Der Typ der Deinen Schwager anschuldigt müsste mir auf jeden Fall noch die Uhrzeit nennen wann das passiert ist,und wenn's geht nen Zeugen.Dann wüsste ich dass ich genau zu dieser Uhrzeit garnich vor Ort war sondern ganz woanders.Und das könnte mein Zeuge beschwören. :D:D:D
    Ausdiemausbumsfallera :)

    Achtung !!! Arbeitsschutzhandschuhe schützen nicht vor Arbeit

  • bulldog: Wenn du dein Fall hier öffentlich schildern willst, erkläre ich dir, was dort Sache war. Wie Freehawk schon schrieb, muss der Schwager gar nichts beweisen.


    Ihr ganzen Hobbyjuristen solltet euch besser mit schlauen Tips zurückhalten. Bis auf Freehawks Posting steht hier mal wieder nur Müll. Eine Strafanzeige wegen Verleumdung ist absoluter Schwachsinn.

  • bulldog: Wenn du dein Fall hier öffentlich schildern willst, erkläre ich dir, was dort Sache war.


    Fall 1: hab ich beschrieben mit meiner Firma Zollfahndung und Gewerbeaufsicht


    die anderen Sachen können wir gern mal bei einem Kaffee besprechen ich glaub das gehört hier nicht hin .... und es ist auch schon Jahre her ..... mal abgesehen davon das ich bisher (vermutlich meine subjektive Einschätzung zu den Vorwürfen) meine Unschuld beweisen bzw das behauptete wiederlegen mußte ..... und mein Empfinden daher ist nunmal das ich meine Unschuld beweisen mußte ... mag sein das ich das juristisch nicht richtig deute ... aber ich schrieb bereits das ich das so für mich empfunden habe.......

  • Tach,


    Verleumdung wär das ma nich. Wenn einer sich von der Unfallstelle entfernt, ohne sich bekannt zu machen, dann is das erstma ne Unfallflucht (§142 StGB)!
    Wenn dich einer einer Straftat verdächtigt, die du nicht begangen hast, dann is das wiederum auch eine Straftat, welche da heißt, Falsche Verdächtigung ;) .


    Also könntet ihr euch dann Strafanzeigen hin und herreichen ...


    Die Hand zum Gruß

  • Lutz, Deine subjektive Einschätzung ist in sofern richtig, dass es für Jemanden einfach ist, eine anonyme Anzeige durchzuführen. Und "Du" stehst dann da und musst Dich Erklären. Ich hatte das ja auch gerade und weiß genau was Du meinst. Das in meinem Fall zuständige Amt hat den Anzeigenden sicher auch nicht nach Beweisen gefragt.

  • mal abgesehen davon Stephan das Recht nichts mit Gerechtigkeit zu tun hat .....


    weil ich gerade so gut drauf bin


    Fall Nr.2: Fahrradfahrer zeigt Autofahrer an wegen Beleidigung, Bedrohung und Nötigung. Tatvorwurf lautet : Autofahrer beschimpfte den Radfahrer als Idioten, hat Ihn geschnitten und den gestreckten Mittelfinger gezeigt. Autofahrer wurde, ohne Zeugen, als Beschuldigter vorgeladen und mußte eine Aussage zu Protokoll geben ....... auch das Empfinde ich als Unschuld beweisen.


    Ergebnis: Verfahren eingestellt nach § 153 wegen Geringfügigkeit


    Meiner persönlichen Erfahrung nach kannst Du wahllos durchs deutsche Land fahren und jeden Anscheißen den Du lustig bist ohne zunächst einmal einen Beweis zu haben ..... das Verfahren wird so oder so gestartet und Du mußt dich rechtfertigen ...... sicherlich sieht es dann bei Verhandlugen wohl anders aus und dort muß man Dir die Schuld nachweisen ...... aber zunächsteinmal hast Du die Arschkarte


    und wenn wir nicht das Denunziantentum hätten würden dann wären Guttenberg, VW-Vorstände/ Betriebsräte und Co vermutlich gar nicht aufgefallen


    Ich schrieb ja vermutlich sehe ich das falsch bzw ist es meine Einschätzung

  • Sorry Bulldog, aber ich glaube Du bringst hier etwas durcheinander. In Deutschland zählt auch die Unschuldsvermutung, genau wie in den Staaten. Es ist und bleibt wie Zed geschrieben hat. Der Schwager muss überhaupt nichts beweisen. Sonst wären ja der Denunzierung Tür und Tor geöffnet.


    Also ich trau mich jetzt nicht konkret etwas dazu sagen, da ich eigentlich nur mit der österreichischen Rechtslage vertraut bin. Allerdings wäre ich mit der oben zitierten Aussage etwas vorsichtig. Es gibt zwar natürlich den Grundsatz der Unschuldvermutung bzw in dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten), aber es gibt zum Beispiel die "Beweislastumkehr". Zumeist gesetzlich geregelt, aber dennoch möglich, dass wirklich der Beschuldigte das Gegenteil des ihm Vorgeworfene beweisen muss.


    Für Österreich gilt:


    Auzupassen ist auch im Bereich der Zivilprozessordnung. Hier besteht die Möglichkeit, dass man jederzeit über das Gericht eine Klage bis zu einem Streitwert von einigen Tausend Euro einbringen kann. Diese wird vom Gericht nur auf die Prozessvoraussetzungen geprüft, allerdings nicht auf deren inhaltliche Richtigkeit. Erst wenn der Angeklagte hier einen Einspruch erhebe, muss der Kläger die Beweise für die Anklage erbringen. - Das heißt auf jeden Fall aufpassen! Falls ein offizielles Schreiben/Klage/etc. von einem Amt oder Gericht kommt, unbedingt beeinspruchen. Falls dies nicht passiert, kann es sein, dass die Klage nach Ablauf einer bestimmten Frist (2-4 Wochen) ohne weitere Beweise rechtswirksam wird, und diese nur mittels einer aufwändigen Berufung (falls überhaupt) angefochten werden kann!


    Wie das bei Fällen im Anwendungsbereich der StVo oder StPo etc vorallem in Deutschland genau ausschaut, kann ich nicht sagen. Aber ich kann nur raten, das wirklich genau zu studieren und sich zu erkundigen, um mögliche (kostenspielige) Umfaller zu vermeiden.



    Soweit meine 2 Groschen dazu.


    Gruß

    nothing and everything is possimpible - free your mind

    Einmal editiert, zuletzt von Dranes ()

  • Anderum stellt sich dann die Frage ..... ist der Typ, denn vieleicht in Deinen Schwager Wagen gefahren ???
    Hat nicht sogar Dein Schwager die Möglichkeit, einen Strafanzeige zu stellen Starfanzeige ..... denn als ich Deinen text das erstmal so laß, schoß mir sofort in den Kopf, das da jemand Deinen Schwager linken (abkassieren will), und das auf die Masche versucht mal druck zu machen .... denn wenn das so schlimm wäre, hätte ja dieser Gegner, auch die Polizei holhen können für einen Unfallaufnahme, anstatt sich mit einen kleinen zetel aus dem Satub zu machen, was dann schon wie Fahrerflucht gedeute werden kann.
    Ich mchte nicht wissen, wieviele Fälle dieser Art, ein eingendlicher Betrugsfall sind und in der Dunkelzone verschwinden, weil viele aus Angst mit der Polizei und Gericht ... lieber zahlen.


    Denn mir wurde und wird was schön regelmässig mein vorders Nummerschild verbeult ... und man sieht die Abdrücke einer Anhängerkugel ganz deutlich ... aber da macht niemand dann sich mal die Mühe und einen Zettel dran .. und verpisst sich lieber ...


    Ich würde ma den Speiß umdrehen .... nicht das dieser freundliche Herr / Dame gegen Deinen Schwager gerumst ist :rolleyes:


    Dito ! Genau das wuerde ich auch vorschlagen und sag deinem Schwager er soll sich Zeugen besorgen der beim Einparken dabei war und eben das bezeugt,das dein Schwager nich die Beule reingefahren hat ! ;)

  • Der Typ der Deinen Schwager anschuldigt müsste mir auf jeden Fall noch die Uhrzeit nennen wann das passiert ist,und wenn's geht nen Zeugen.Dann wüsste ich dass ich genau zu dieser Uhrzeit garnich vor Ort war sondern ganz woanders.Und das könnte mein Zeuge beschwören. :D :D :D
    Ausdiemausbumsfallera :)

    was ähnliches habe ich mir auch schon gedacht, ist auf jeden Fall hilfreich


    ... Eine Strafanzeige wegen Verleumdung ist absoluter Schwachsinn.

    gut zu wissen!


    danke für die Erklärung :)




    Dito ! Genau das wuerde ich auch vorschlagen und sag deinem Schwager er soll sich Zeugen besorgen der beim Einparken dabei war und eben das bezeugt,das dein Schwager nich die Beule reingefahren hat ! ;)

    ai ai!




    Danke nochmal für die Tipps, Hilfe und Belehrung! :)

  • In Germany heist es: "In dubio pro reo" Im Zweifel für den Angeklagten ;)


    Dat heist, der kann dir nicht ans Bein Pissen!


    Wenn das nicht so wäre, gäbe es in Deutschland keine MC`s mehr - sie müssen dir deine Schuld Beweisen 8o

    Mit Titan im Rücken geht`s auch 8)dachte ich :cursing:
    Es ist nicht wichtig hier viel zu Posten, sondern das man sich in der realen Welt in die Augen sehen kann!
    Die Harleyschrauber in Augsburg
    www.cmsp.de
    RIP Nick 25_01_2013