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Neuer Bußgeldkatalog 2013

  • Nach dem neuen Punktesystem, soll es keine Punkte mehr für zu lauter Auspuffanlage geben, wer weiß mehr ??
    Ich suche auch noch demnächst mal die entschiedenen Absätze aus den neuen Gesetzen raus. :D

    :P Schleift die Hand auf dem Asphalt, wird der Fahrer meist nicht alt! :P

  • Nach dem neuen Punktesystem, soll es keine Punkte mehr für zu lauter Auspuffanlage geben, wer weiß mehr ??
    Ich suche auch noch demnächst mal die entschiedenen Absätze aus den neuen Gesetzen raus. :D



    Wahrscheinlich droht jetzt direkter Freiheitsentzug...



    Jan

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    Ride on. Carpe noctem.


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    Apehanger-, Thermoband- und Sissybar- freie Zone!

  • nix freiheitsentzug:
    je nach höhe der überschrittenen DB werden finger abgeschnitten, hände abgehackt oder bei zu hohen verstoß direkt die exekution vorgenommen.


    :danke:


    und:
    ich glaub kaum dass der gesetzgeber die überschreitung der vorgeschriebenen lautstärke von fahrzeugen nur noch mit geldstrafe ahndet.
    nicht bei dem derzeitigen scheinheiligen umweltbewustsein der regierung.


    spass bei seite:
    das einzige was ich grad gefunden hab:


    Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen 20,- EUR
    auszug aus: http://www.bussgeldkataloge.de/

  • Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen 20,- EUR

    @topper


    Das ist schon älter, letzte Bestrafung wegen lautem Auspuff war 135 Euro + 3 Punkte . (erloschene Betriebserlaubnis)

    :P Schleift die Hand auf dem Asphalt, wird der Fahrer meist nicht alt! :P

    Einmal editiert, zuletzt von Franky64 ()

  • Hallo zusammen habt ihr aktuelle Informationen zum Thema? Wir haben vor über Pfingsten eine Tour quer durch good old Germany zu machen, zu der Zeit wird es bestimmt einige Kontrollen geben und ehrlich gesagt würde ich gern die aktuellen Sanktionen für "veränderte Abgasanlagen" erfahren.
    Für Antworten wäre ich euch echt dankbar...

  • Zitat

    und ehrlich gesagt würde ich gern die aktuellen Sanktionen für "veränderte Abgasanlagen" erfahren.

    Die wirst du bei einer evtl.Kontrolle schon erfahren.........oder meinst du das du den Bullen irgendwas erzählen kannst weil du denen einen Ausdruck aus dem Chopperforum unter die Nase hälst?.

  • Die wirst du bei einer evtl.Kontrolle schon erfahren.........oder meinst du das du den Bullen irgendwas erzählen kannst weil du denen einen Ausdruck aus dem Chopperforum unter die Nase hälst?.

    Er könnt's ja mal probieren, und uns dann berichten wie's gelaufen is

    Mit Titan im Rücken geht`s auch 8)dachte ich :cursing:
    Es ist nicht wichtig hier viel zu Posten, sondern das man sich in der realen Welt in die Augen sehen kann!
    Die Harleyschrauber in Augsburg
    www.cmsp.de
    RIP Nick 25_01_2013

  • Nach dem neuen Punktesystem, soll es keine Punkte mehr für zu lauter Auspuffanlage geben, wer weiß mehr ??

    Das wäre schön gewesen, wird aber leider nicht so kommen....


    Der Ordnungswidirigkeitstatbestand 214a.1 BKat


    "Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit oder die Umwelt waren dadurch wesentlich beeinträchtigt *). § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG"


    wird in dem neuen Fahreignungsregister mit 1 Punkt (bisher 3 Punkte) bewertet. Das Bussgeld beträgt weiter 90,- Euro.


    Die Tilgungsfrist für 1 Punkt wird 2,5 Jahre (bisher 1 Jahr) betragen. Ein neuer Verstoß innerhalb dieser Zeit löst einen neuen Punktestand aus.


    Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur:


    http://www.bmvi.de/SharedDocs/…ngsregister.html?nn=79532




    Gruß Brus

  • Jo, hab ich schon mitbekommen :dagegen: , wird nichts helfen. Ist wahrscheinlich besser ein modifizierten DB-Killer zu verwenden, als datt Dingens ganz wechzulassen. Braucht die Rennleitung dann eigentlich nen Messgerät, oder können Die einfach sagen zu laut, Mofa bleibt stehen ( ich fürchte Letzteres. ( wie gesacht bei montiertem DB-Killer und EU-Prüfnummer ).

    :P Schleift die Hand auf dem Asphalt, wird der Fahrer meist nicht alt! :P

  • Die dürfen einen einfach anhalten. Und wenn mans nicht macht, muss man sogar Strafe zahlen X(


    "Kommt der Fahrzeugführer verkehrsregelnden Weisungen oder Anweisungen
    der Polizei zur Durchführung einer Verkehrskontrolle nicht nach, droht
    ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld von 20 Euro. Was passiert aber, wenn ein
    Autofahrer die Kelle des Beamten einfach ignoriert und weiterfährt? Um
    eine strafbare Fahrerflucht handelt es sich hier nicht. Vielmehr wird
    das mit einem Bußgeld von 50 Euro und drei Punkten in Flensburg geahndet."


    Quelle: http://www.bussgeldrechner.org/polizei.html


  • Wie kommste jetzt dadrauf ?? Thema völlig verfehlt, das war nicht die Fragestellung. Welches Gras hast Du geraucht ??

    :P Schleift die Hand auf dem Asphalt, wird der Fahrer meist nicht alt! :P