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  • Ich erinnere mich, dass ich mal zu Studienzeiten zu faul oder zu geizig war, mir nen neuen Gesetzestext zu kaufen und mit der Vorauflage in eine Klausur ging. Mein Professor schrieb mir unter mein Gutachten als Bewertung: " Dies ist nicht der Kurs Rechtsgeschichte!" und gab mir 0 Punkte. Gleiches gilt hier. Veraltetes Zeug gegoogelt. Alles Rechtsgeschichte und nicht mehr aktuell. Darüber hinaus inhaltlich größtenteils falsch, besonders der Part mit der eigenen Bezahlung der Behandlungskosten. 0 Punkte.

  • Zitat

    Original von Zed´s dead


    Ich erinnere mich, dass ich mal zu Studienzeiten zu faul oder zu geizig war, mir nen neuen Gesetzestext zu kaufen und mit der Vorauflage in eine Klausur ging. Mein Professor schrieb mir unter mein Gutachten als Bewertung: " Dies ist nicht der Kurs Rechtsgeschichte!" und gab mir 0 Punkte. Gleiches gilt hier. Veraltetes Zeug gegoogelt. Alles Rechtsgeschichte und nicht mehr aktuell. Darüber hinaus inhaltlich größtenteils falsch, besonders der Part mit der eigenen Bezahlung der Behandlungskosten. 0 Punkte.



    Leider stimmt Deine Behauptung nicht .
    Der Text ist aktuell .
    Siehe BN ( mußt eben auch Googeln ) .
    Du mußt die Strafe nicht bezahlen , sondern kannst dagegen klagen .
    Klagen sind bis jetzt alle durchgegangen .
    Wenn Du einen Unfall machst mit einem laut Gesetz ungeeigneten Helm ( der aber paradoxerweise nicht bestraft wird ) nimmt dich deine Versicherung in Kongress .
    Ich weis nicht was Du vor Jahren gemacht hast , aber ich gebe Dir ne 00 :D


    Und wenn jemand mit so ner Mütze rumfährt muß er sich eben selber wehren aber soll nicht jammern .
    Hab manchmal auch ne Braincap auf ist mir aber Scheißegal was die Cops sagen .


    Gruß
    Klaus

  • Wenn ich wählen muss, wem ich glaube, oder Frage was Sache ist, fällt die Wahl aufgrund gegebener Tatsachen auf Zed.

  • Zitat

    Original von Freehawk
    Und die Versicherung, die mich in Kongress nimmt, möchte ich erstmal sehen.....:kicher:


    8o Shit, glatt das beste überlesen. :D :D :D

  • Ich weiß ja nicht ob es alle mitbekommen haben aber der Kollege wohnt in Spanien und dort hat er auch die Probleme mit seinem Helm, ich weiß nicht ob die spanischen Behörden das genauso sehen wie die deutschen ;)

    Klagt nicht, kämpft.



    Forumsquotentürke und Ex-jugendlicher-Ausländer :allesgut:




    Gucci

  • Zitat

    Original von fschjggucci
    Ich weiß ja nicht ob es alle mitbekommen haben aber der Kollege wohnt in Spanien und dort hat er auch die Probleme mit seinem Helm, ich weiß nicht ob die spanischen Behörden das genauso sehen wie die deutschen ;)


    Ich meine in der BN gelesen zu haben dass zumindest die Italiener bei Braincap & Co keine Gnade kennen.Kann mir vorstellen dass die Spanier das nich viel anders handhaben.

    Achtung !!! Arbeitsschutzhandschuhe schützen nicht vor Arbeit

  • Ach was solls.


    Höllemaler hat recht, man kann sicher straffrei mit ner Kloschüssel aufm Kopf zum Versicherungskongress fahren. Jedenfalls zu Ergo-Versicherungskongressen...;-)


    Im Grunde ist ds Thema durch, die meisten hier kennen die Rechtslage dazu in Deutschland, deshalb nur kurz:


    Rechtsgrundlage ist § 21a Abs.2 StVZO, wonach ein geeigneter Schutzhelm erforderlich ist. Der Begriff "geeignet" ist gegenwärtig noch nicht legaldefiniert und es bleibt zu hoffen, dass das auch noch lange so bleibt, weil die Definition höchstwahrscheinlich an eine Normung anknüpfen wird. Der Begriff "geeignet" wird gegenwärtig durch die Rechtsprechung unterer Gerichtsinstanzen näher definiert. Hiernach hat sich eine Kasuistik herausgebildet, dass Stahlhelme, Bauhelme, Braincaps und Vergleichbares als ungeeignet gelten. Bei einer Polizeikontrolle kann bei Verstößen ein Verwarnungsgeld von 15 Euro verhängt werden, hiergegen kann man nach erfolglosem Widerspruchverfahren Klage einreichen. Den Stress sollte man sich nur geben, wenn man idealistische Motive hat oder Rechtssicherheit haben möchte, dass der eigene Helm tatsächlich "geeignet" i.S.d. Norm ist. Zuletzt unklar war das leider bei Halbschalenhelmen von Davida und co. Hier würde mich die Sache auch mal interessieren.


    Das im Falle eines Unfalles die eigene Krankenversicherung Behandlungskosten von dir verlangt, weil du einen ungeeigneten Helm getragen hast, ist natürlich Unsinn. Im Falle eines ansonsten unverschuldeten Unfalles kann dir die gegnerische Versicherung allerdings einen Mitverschuldensanteil schadensmindernd anrechnen. Jedenfalls theoretisch, die Fälle gab es bisher nur beim Fehlen geeigneter Schutzkleidung. Zu Helmen gibt es im Zusammenhang mit Versicherungleistungen nach meinem Kenntnisstand noch gar keine Rechtsprechung.


    Im Ausland sieht die Sache bekanntermaßen anders aus. Italien verlangt ECE und die Strafen bei Verstößen sind sehr teuer. Wie es in Spanien aussieht, weiß ich nicht.

  • Kongress , Regress ist doch scheiß egal , hab mich auf die schnelle vertan aber ich überlebe es .
    Zed hat recht was das Ausland angeht , da sind sie nicht so gnädig wie hier .
    In Italien können Sie dir sogar das Moped einziehen .
    Ansonst ist doch alles gesagt .
    Jeder muß wissen was er macht .
    Ich fahre weiter wie ich will und werde sehen was passiert .
    Also in Deutschland wurde ich noch nie angehalten .


    Gruß
    Klaus