Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

Werbebanner

Keine Garantie auf Elektronikteile?

  • Hallo zusammen,


    ich bräuchte mal die Meinung der Rechtsexperten hier im Forum. Folgende Situation. Ich hab mir im November letzten Jahres meine Softail zugelegt. Der Tacho war von der Reise über den Teich ebenfalls diesen Weg gegangen und beim Abschluss des Kaufvertrags wurde vereinbart das der noch getauscht bzw. repariert wird. Bei der Abholung im Dezember war er immer noch kaputt und es wurde nochmals vereinbart das der Tacho in Ordnung gebracht wird sobald ich die Karre einmotte und denen das Teil zuschickt. So geschehen kurz vor Weihnachten. Mitte April! bekam ich dann endlich nen neuen Tacho (KEIN Original HD Ersatzteil) und es gab noch mal einiges hin und her weil die Frequenz vom Geber nicht zum Tacho passte etc. Ist jetzt auch nicht so wichtig.
    Ich konnte das Teil dann wenigstens bis vor ein paar Wochen fahren. Im Laufe des Sommers aber hat das Display immer mehr Ausfallerscheinungen gezeigt soweit das man jetzt nur noch ca. ein drittel das Displays überhaupt erkennen kann.


    Ich hab das Teil letzte Woche an den Händler zurück geschickt mit der Bitte das die das Teil auf Garantie tauschen bzw. reparieren lassen sollen. War ja schließlich ein Neuteil.


    Jetzt bekomm ich das Teil heute zurück mit nem Brief dabei Zitat "auf elektronische Teile gibt es keine Garantieansprüche, weder von HD noch von XXX. Ein Tausch oder eine Garantieabwicklung ist daher leider nicht möglich". Ich bin fast an die Decke gegangen als ich das gelesen hab. Erst ist der Laden zu geizig mir nen Original HD Tacho als Ersatz zu besorgen und jetzt weigern sie sich auch noch den Scheiß den sie mir angedreht haben wieder in Ordnung zu bringen X(


    Ist das denn Rechtens? Kann man einfach so die Garantie auf bestimmte Teile verweigern?


    Grüße,
    TK

  • Normal gibts keine Rücknahme /keinen Umtausch von Elektroteilen weil an der Theke meist nicht schnell überprüft werden kann ob das Teil noch geht. speziell bei Reglern oder so.


    Ne Garantie auf sowas wien Tacho müsste der normal geben, zudem man den Schaden auch direkt sieht, außerdem hast du keine AGBs von Ihm gesehen oder hat er dich drauf aufmerksam gemacht das er sowas nicht umtauschen kann ?


    Ich würds weiter probieren und ggf. das Wort "Anwalt" beiläufig in ein Gespräch mit einfließen lassen und Ihn drauf aufmerktsam machen das du keine AGBs gesehen hast und dir keiner was gesagt hat.


    "Kein Umtausch von elek. Teilen" MUSS sichtbar an der Kasse stehen oder du musst vorm Kauf auf die AGBs aufmerksam gemacht werden.

  • Garantie ist eine Freiwillige Leistung.


    Du solltest deinen Händler mal auf seine Gewährleistungspflichten aufmerksam machen.


    Beachten solltest du das es eine Beweislastumkehr nach 1/2 Jahr gibt.


    Wobei wenn du eig. einen Originalen HD-Tacho am Motorrad hattest als du es gekauft hast und es dann gegen einen nicht HD-Tacho getauscht wurde ist es eine Wertminderung. Du hast ein Motorrad mit xxx Eigenschaften gekauft aber mit xy Eigenschaften erhalten. Im Prinzip könntest du eine Nachbesserung oder bzw. Wertminderung einfordern.


  • AGB's kann jeder gestalten wie er will. Ob sie nachher noch den Rechtsnormen entsprechen und juristisch korrekt sind, muss immer geprüft werden. Mit der Nummer der AGB's kann sich kein Händler so einfach rausstehlen. Hier zählen einzig und allein die Rechtsnormen. In dem entsprechenden Fall, wie schon geschrieben wurde, unter anderem die Gewährleistung. Diese ist zu prüfen und kann auch nicht mit einem Vermerk außer Kraft gesetzt werden.

  • Die Karte Wertminderung werde ich auf jeden Fall mal ausspielen und auf die Gewährleistung werde ich auch mal eingehen. Denke das ich da morgen mal ein erstes Gespräch führen muss.


    So langsam bringt mich das Ganze echt auf die Palme X(

  • Ähm, Fzg gekauft mit nicht funktionierendem Tacho, wobei die Nachbesserungsversuche offenbar bisher fehlgeschlagen sind....


    Nach meiner Meinung sind wir immer noch ganz gemütlich in der gesetzlichen Gewährleistung....


    Investiere 80 Euro in einen von einem Anwalt verfassten Brief und fertig...


    Jegliche Diskussionen über AGBs oder Garantie oder "Elektroteile" sind den Sauerstoff nicht wert, den ihr dabei verbraucht....

  • Der Händler ist offenbar so blöd , das er Gewährleistung und Garantie nicht trennen kann.
    Bei GARANTIE bekommst du eine "Urkunde" in der Verhaftet ist was der Verkäufer dir beim Kauf als Sicherheit und Kaufargument abietet.
    Wenn du die ein Fahrzeug , techn. Gerät etc kauft.
    kein Mensch gibt aber auf Ersatzteile "Garantie" ( wüsst ich jedenfalls nicht )
    Die GEWÄHRLEISTUNG ist ein Gesetz , vor dem sich kein Händler ducken kann , damit ist der klar dran.
    Aber siehe oben , der hat halt keine Ahnung.
    Ausserdem ist bekannt das die Taiwan Nachbaudinger der HD Instrumente kacke sind , bestehe auf das Originalteil ( Beste japanische Qualität von Nippondenso 8o :D)

    Gott schütze mich vor meinen Freunden , mit meinen Feinden werde ich alleine fertig

  • Zitat

    Original von TKustom
    Der Tacho war von der Reise über den Teich ebenfalls diesen Weg gegangen und beim Abschluss des Kaufvertrags wurde vereinbart das der noch getauscht bzw. repariert wird. Bei der Abholung im Dezember war er immer noch kaputt und es wurde nochmals vereinbart das der Tacho in Ordnung gebracht wird sobald ich die Karre einmotte und denen das Teil zuschickt.


    Sind diese Vereinbarungen schrftlich erfolgt? Wenn ja und wenn du da nicht direkt oder indirekt einem nicht originalen Ersatzteil zugestimmt hast, ist schon der erste Mängelbeseitigungsversuch unzulässig gewesen. Du musst ihm noch einen zweiten Versuch gestatten und kannst dann im schlimmsten Fall sogar vom Kaufvertrag zurücktreten (was du wahrscheinlich aber gar nicht willst, oder?).. Kannst du aber ggf. Mal mündl. Fallen lassen wenn du nochmal mit ihm sprechen musst.


    Ich würde ihm an deiner Stelle schriftlich und (WICHTIG!) mit Fristsetzung, also einem definiertem Datum (z.B. "spätestens bis zum 30.09.2012....") auffordern den Kaufvertrag zunächst einmal zu erfüllen und einen orignalen, neuen HD Tacho zu liefern da du andernfalls genötigt bist die Angelegenheit deinem Anwalt zu übergeben, der dir bereits zur Klageerhebung geraten hat.


    Wenn er darauf nicht (oder nicht positiv) reagiert, dann gib die Angelegenheit auch wirklich deinem Anwalt, ohne weitere Fristverlängerungen oder weitere Anschreiben. Die rechtliche Situation ist (sofern eure Vereinbarung schriftlich niedergelegt wurde) eindeutig. Den Eiertanz mit der Gewährleistung brauchst du eigentlich gar nicht tanzen, da der Verkäufer ja bis heute den Kaufvertrag noch nicht mal erfüllt hat. Die Kosten für die Einschaltung deines Anwaltes darf die Gegenseite dann gleich mit tragen, da du ihm ja ausreichend Gelegenheit eingeräumt hast die Sache ohne Anwalt zu klären und es nur seinem Widerstand zu schulden ist, dass du überhaupt einen Anwalt einschalten musst.


    Gruss,
    Yoschi

    Never argue with idiots. They drag you down to their level and then beat you with experience.

    Einmal editiert, zuletzt von yoschi69 ()


  • Die Kosten für einen eingeschalteten Anwalt trägt er zuallererst selbst und sonst niemand, außer einer RV vielleicht, falls sie eine Aussicht auf Erfolg sieht und es in den Versicherungsbestimmungen gedeckelt ist.
    Wenn die Gegenseite die Kosten für seinen Anwalt zu tragen hat, dann nur nach einem rechtskräftigen Urteil vor einem ordentlichen Gericht. Bis dahin ist es ein sehr langer Weg und die Kohle für den juristischen Beistand darf er schön aus eigener Tasche vorstrecken, um sie hinterher miteinzuklagen.

  • Zitat

    Original von schrauber
    Der Händler ist offenbar so blöd , das er Gewährleistung und Garantie nicht trennen kann.


    Ich unterstelle mal ganz dreist, dass die "ehrenwerten Gewerbetreibenden" ganz bewußt die Gewährleistungspflicht aus ihrem Wortschatz verbannt haben :D


    Ehrlich, dieses Gewährleistungsrecht gibt's jetzt seit gut 10 Jahren. Bei der Einführung hat die komplette Handelswelt, allen voran das laut jammernde KFZ-Gewerbe den Untergang der Marktwirtschaft prophezeit. Gerade die KFZ-Branche hat die zu erwartenden Haftungsrisiken SOFORT mit üppigen "Sicherheitszuschlägen" in ihre Preisgestaltung übernommen. Sprich, die Gebrauchtpreise haben stark angezogen und ein gewisses, günstiges Fahrzeugsegment (die günstigsten Krücken unter 3000 ) war plötzlich ganz verschwunden - da hat man lieber Fähren nach Afrika damit befüllt.


    Und plötzlich gab's bei den Gebrauchtfahrzeughändlern praktisch nur noch "Fahrzeug im Kundenauftrag" oder "von privat vermittelt"...
    Oder die Höfe standen eben voll von "Export- oder Bastlerfahrzeugen"...
    Was früher "High-Quality-Premium-Teile" mit lebenslanger Haltbarkeit waren, wurde plötzlich zu "Verschleißteile, die nicht der Gewährleistung unterliegen". Klar, vor dem Verkauf "frisch gemachte" Radlager sind nun mal nach 10.000 km verschlissen.... :rolleyes:


    Und da der Brüller von "elektrischen Bauteilen, für die ein Rückgaberecht ausgeschlossen ist".... klar, wenn der neue Kühlschrank das Bier nicht kühlt, hat der Kunde halt Pech gehabt, oder was???


    Ne Leutz, lasst Euch nicht veräppeln...


    Wer die Rechtsgrundlagen für sein Handelsgewerbe scheinbar nicht kennt oder nicht kennen will, dem fehlt meiner Meinung nach die vom Ordnungsamt ggf. zu prüfende "persönliche Eignung und Zuverlässigkeit"...

  • Bei vielen Anwälten gibt es die Möglichkeit einer kostenlosen juristischen Beratung. TKUSTOM, schnapp dir einfach alle Unterlagen (Verträge, Emails, ausgedruckte SMS) und geh zum Anwalt deines Vertrauens und frag ihn, wie er nach Durchsicht deiner Unterlagen die rechtliche Situation bewertet. Wenn er dein Vertrauen zu recht genießt, wird er dir schon sagen welche Optionen du hast und was, welche Aussicht auf Erfolg hat.


    Wenn du keinen Rechtsberater hast, dem du vertraust bzw. vertauen kannst, schick ne PN. Ein Freund von mir ist Anwalt und der wird dir sicher unverbindlich und ehrlich sagen was geht und was nicht.

    Never argue with idiots. They drag you down to their level and then beat you with experience.

    Einmal editiert, zuletzt von yoschi69 ()

  • Ach ja, scheiße, wollte ich gestern schon schreiben und habs vergessen. Nachdem ich dem Händler mal sehr deutlich gemacht das wir uns in der Gewährleistungspflicht befinden und ich auch durchaus anders kann hat er (zähneknirschend) eringelenkt. Ich bekomme bis nächste Woche nen neuen Tacho. Ich bin gespannt. Noch glaub ich es nicht wirklich.

  • dann lass dich aber nicht wieder mit nem nachgemachten abspeisen.
    original harley gekauft heisst für mich auch, original tacho.

    Honda VT 1300 CX - Glint Blue Wave Metallic - Bj 2010
    Yamaha XVS 950 A Midnight Star - Midnight Black - Bj 2012

  • Ist ja schon ein Armutszeugnis, wenn man sogar Händler aus unserer Zunft schon massiv auf die Gewährleistungsbestimmungen hinweisen muss.


    Wenn das so'n arroganter Schicki-Micki-Laden ist- naja, aber unter Bikern? Eine Schande.




    Jan

    -------------------------


    Ride on. Carpe noctem.


    -------------------------------------------
    Apehanger-, Thermoband- und Sissybar- freie Zone!

  • Zum einen das uns zum anderen finde ich es viel erbärmlicher das ich als vergleichsweise Neuling was Harley angeht innerhalb von wenigen Stunden alle Teilenummern rausgefunden hatte und genau wusste was ich wie wo bekäme wenn ich mich selbst drum kümmern müsste.
    Die haben dafür mehr als 4 Monate gebraucht und dann noch nicht mehr das richtige hinbekommen. Für jemandem vom Fach ist das wirklich schwach.


    Ein arroganter Schicki-Micki Laden ist das eigentlich nicht. Ganz im Gegenteil. Ein bodenständiger Händler und Customizer den es seit etlichen Jahren gibt und über den ich bisher nichts schlechtes gehört hab. Um so mehr hat es mich überrascht wie scheiße die sich im nachhinein verhalten.


    Naja, mal sehen was es jetzt gibt. Ich weiß nur das ich mit denen keine Geschäfte mehr machen werde.

  • Eben,


    von so einem Laden "auf Augenhöhe" erwartet man doch auch besseren Service- schon im Sinne der Kundenbindung.


    Um so schlimmer, wenn auch solch unarrogante Shops sich nicht besser verhalten als die Schickmicks...


    Ärgerlich auf jeden Fall.




    Jan

    -------------------------


    Ride on. Carpe noctem.


    -------------------------------------------
    Apehanger-, Thermoband- und Sissybar- freie Zone!

  • Fordere Ihn auf bis zum so und sovielten den vorhandenen Mangel zu beseitigen. Falls er nicht reagiert setzte eine Nachfrist. Wenn er dann immer noch nicht reagiert gehe zu Anwalt.


    Weise darauf hin das Du, wenn er den Mangel nicht behebt, das von einer Fachwerkstatt erledigen lässt und Ihm die Kosten hierfür weitergibst.


    Streitwert ist sehr gering, aus diesem Grund sind auch keine hohen Anwaltskosten zu erwarten.


    Der Händler wenn er ein guter ist - sollte das schon im Kundeninteresse beseitigen.


    Aber meist sind das so dubiose Typen denen das vollkommen am Arsch vorbei geht.


    Wenn er nicht zahlen oder nachbessern mag - hilft der Anwalt auch nicht viel. Da musste dann schon vor Gericht und ggfs. per Gerichtsvollzieher eintreiben. Vorher noch klären ob er überhaupt zahlungsfähig ist...


    Riesenaufwand für ein paar Euros und das weis der Typ auch...


    Das musst Du Dir selbst überlegen ob du das alles durchziehen willst - am besten hinfahren und im das Dings um die Ohren hauen!

  • Aber er schneidet sich ja ins eigene Fleisch-


    er kann sich doch denken, das sein Gebahren in der Szene ruchbar wird und keiner mehr kommt!


    Aber vielleicht hat er schon "umgemacht" (Pleite) und rechnet schon, was der Ausverkauf bringt...



    Jan

    -------------------------


    Ride on. Carpe noctem.


    -------------------------------------------
    Apehanger-, Thermoband- und Sissybar- freie Zone!