ZitatOriginal von shovelhead
a: der Seitenständer nicht einklappbar sein muss.
Also dürfen die Harleys auch mit festen Stützrädern fahren?
ZitatOriginal von shovelhead
a: der Seitenständer nicht einklappbar sein muss.
Also dürfen die Harleys auch mit festen Stützrädern fahren?
ZitatOriginal von shovelhead
Für Harley gibt es eine Ausnahme Genehmigung das
a: der Seitenständer nicht einklappbar sein muss.
b: kein Seitenständer Schalter angebaut werden muss
bei jedem anderen Modell muß was dran sein, ansonsten gilt das gute Verständniss des TÜV'ers.
Dieses Schriftstück würde ich gerne mal einsehen....
ZitatOriginal von horsepower
Dieses Schriftstück würde ich gerne mal einsehen....
TÜV Station Lingen/ EMS dort nachfragen .
@ Shovelhead:
Soll diese "Ausnahmegenehmigung" für ALLE HD gelten?
Mir ist lediglich bekannt, dass es ein Schriftstück aus Mörfelden geben soll, das bestätigt, dass der Seitenständer bei (einigen) HD-Modellen ab 1997 und Buell-Modellen ab 200x so konstruiert ist, dass er zwar zunächst ausgeklappt bleibt, aber bei einer Berührung durch Vorwärtsbewegung doch sofort selbsttätig einklappt und somit der entsprechenden Richtlinie EWG 93/31 entspricht.
Darin sehe ich keine Grundlage für die verallgemeinernde Aussage:
>"Für Harley gibt es eine Ausnahme Genehmigung das
a: der Seitenständer nicht einklappbar sein muss.
b: kein Seitenständer Schalter angebaut werden muss"<
ZitatAlles anzeigenOriginal von horsepower
@ Shovelhead:
Soll diese "Ausnahmegenehmigung" für ALLE HD gelten?
Mir ist lediglich bekannt, dass es ein Schriftstück aus Mörfelden geben soll, das bestätigt, dass der Seitenständer bei (einigen) HD-Modellen ab 1997 und Buell-Modellen ab 200x so konstruiert ist, dass er zwar zunächst ausgeklappt bleibt, aber bei einer Berührung durch Vorwärtsbewegung doch sofort selbsttätig einklappt und somit der entsprechenden Richtlinie EWG 93/31 entspricht.
Darin sehe ich keine Grundlage für die verallgemeinernde Aussage:
>"Für Harley gibt es eine Ausnahme Genehmigung das
a: der Seitenständer nicht einklappbar sein muss.
b: kein Seitenständer Schalter angebaut werden muss"<
außerdem kommt noch hinzu das bei Harley ohne Lenkradschloss die Diebstahlsicherung als loses Zubehör mitgeführt werden darf.
Gerade noch mal mit TUEV er gesprochen, die Regel gilt für alle harleys aber nur wenn es ein orginal Seitenständer von Harley ist.
.
ZitatOriginal von aappeell
Nicht darf, mußt ! (§38A)
Steht bei mir im FS
stimmt! man darf es als loses Zubehör mitführen weil man ein Lenkradschloss haben muss
greetz herrweller
Nicht nur bei den HD, .... sondern bei allen Bik´s die kein lenkschloß mehr haben :D, oder noch nie hatten
ZitatAlles anzeigenOriginal von MIKE1100R
Der Kupplungsunterbrecher kann raus da der Bock noch anderweitig gesichert ist.
An den Lenker muss Blinker Hupe und Fernlicht fertig.
Lichthupe ist kein muss, Kill auch nicht, Starter auch nicht, aber... Alles was da ist muss funktionieren.
Also lieber gleich konsequent weglassen.
Die Mär von 'das muss erkennbar beschriftet sein' ist auch nur eine Mär.
Meine Rau hatte unbeschriftete Microtaster und stressfrei TÜV bekommen...hochoffiziellen TÜV, keinen Schmuh
Äh...-
what the f..k is "Rau"?
Danke für Aufklärung,
Jan
ZitatAlles anzeigenOriginal von Flatbobber
Äh...-
what the f..k is "Rau"?
Danke für Aufklärung,
Jan
Ein Hersteller von Rahmen für edle, fahrdynamisch optimierte Zweiräder...., gern geschehen
ZitatOriginal von Odin 666
Nicht nur bei den HD, .... sondern bei allen Bik´s die kein lenkschloß mehr haben :D, oder noch nie hatten
Sir korrekt Sir, ist so u.a.bei meinen triumph der fall.
Seitenständer klappen stebstständig ein. Spätestens in der Kurve bei Bodenkontakt. Genau so bei der trude. Zu viele Schalter können nur Defekt gehen.
Flatbobber.... Das ist RAU
[Blockierte Grafik: http://img293.imageshack.us/img293/4889/rau019rv0.jpg]