Das Magazin für umgebaute Motorräder

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  • Ich hoffe, ihr habt Recht, wär sonst zu schade, ist´n schöner Stuhl!!! :(
    Rufe am Montag das FA, den Zoll und das Straßenverkehrsamt an, danach hoffe ich Klarheit zu haben... :]


    THX Jungs

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    Du bist nicht du wenn du durstig bist... :grin:

  • War´ne Woche nicht online , sorry.


    Also hab beim FA angerufen und es ist wirklich so, wie befürchtet.
    Das Fahrzeug kann hundert Jahre alt sein, solange es weniger als 6000 km zurückgelegt hat, zählt es nach deutschem Recht als Neufahrzeug!!! :(


    Also hat sich der Stuhl erledigt, bin aber schon an einem anderen dran... :D

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    Du bist nicht du wenn du durstig bist... :grin: