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EU Gebrauchtkauf von Privatperson

  • Moin Gemeinde,


    habe vor, mir nen Stuhl in Luxemburg von Privat zu kaufen.
    Jetzt habe ich beim Straßenverkehrsamt gelesen, daß KfZ unter einem halben Jahr oder unterhalb 6000 km Laufleistung auch als Neufahrzeug gelten, und somit die Umsatzsteuer zu entrichten ist.


    Der Stuhl ist von 2008 und hat aber erst 487 km auf der Uhr!!! 8o :D
    Aber ich denke, daß der jetzige Besitzer doch schon einmal die Mehrwertsteuer in Luxemburg (EU) entrichtet hat, also müsste ich doch dafür keine Umsatzsteuer mehr entrichten, oder? ?(


    Goggle hilft nicht wirklich weiter, da alles sehr verklausuliert... ;(


    Kann mir hier jemand eine belastbare Aussage zum Thema machen?
    (Quelle wär auch nicht schlecht!)


    THX
    Torsten

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    Du bist nicht du wenn du durstig bist... :grin:

  • Moin Torsten,


    freut mich das aus meinem Tipp vielleicht was wird [Blockierte Grafik: http://smiles.kolobok.us/artists/snoozer/moto.gif].
    Noch n Tipp: Schreib doch in den Kaufvertrag (zweifache Ausführung :D) einfach das das Fahrzeug 6487km auf dem Tacho hat. :D


    Micha


    PS: Bitte niemals nicht so machen, das ist an der Grenze der Legalität [Blockierte Grafik: http://smiles.kolobok.us/artists/vishenka/d_good_luck.gif] [Blockierte Grafik: http://smiles.kolobok.us/artists/viannen/viannen_102.gif]


    „Das beste Essen ist immer noch das Trinken.“

  • Moin Micha: das Blöde ist nur,daß der Hobel vorher zum Graukittel muss und der natürlich den km- Stand aufs Zettelsche schreibt... ;)
    Außerdem bin ich doch´ne ehrliche Haut! :]


    @ Freehawk: das dachte ich auch zuerst, Karre dreienhalb Jahre alt, Neufahrzeug- na klaaar.
    Da steht aber explizid 6 Monate oder 6000 km, dann zählt das KfZ als Neufahrzeug - total bekloppt, oder!


    Wenn das wahr ist, müsste ich den Stuhl als Neufahrzeug einführen?
    Dazu kommt, daß es ein Privatverkauf ist, hat das keinen Einfluss?

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    Du bist nicht du wenn du durstig bist... :grin:

  • Zitat

    Original von Ratze
    Moin Micha: das Blöde ist nur,daß der Hobel vorher zum Graukittel muss und der natürlich den km- Stand aufs Zettelsche schreibt... ;)


    Das würde ich riskieren.
    Die Damen auf dem Amt schauen doch eh nur auf den Datumsstempel des TÜV-Berichts. Außerdem gibt es immer mal paar Abtippfehler 8o.


    Micha


    „Das beste Essen ist immer noch das Trinken.“

  • Aber wenn die Kilometer aufgrund eines getauschten Tachos nicht eindeutig klärbar wären, oder die Tachowelle defekt gewesen wäre? Ich würde bei DAT.de einmal schauen was als Strecke bei dem Baujahr angeben wird, also als bezug für eine Schätzung des Fahrzeugswertes. Ein Fahrzeug aus 2008 sollte z.B 20tsd Kilometer haben(nur ein Beispiel) und somit nicht als Neufahrzeug gelten.

  • Zitat

    Original von Micha-CGN


    Das würde ich riskieren.
    Die Damen auf dem Amt schauen doch eh nur auf den Datumsstempel des TÜV-Berichts. Außerdem gibt es immer mal paar Abtippfehler 8o.


    Micha


    Nö. So blöd sind die auf dem Finanzamt auch nicht. Erstens schicken sie ihm noch mal gesonderte Unterlagen, die er wahrheitsgemäß auszufüllen hat, zweitens Not prüfen sie das dann bei Bedarf auch noch nach. Hinterzieh in Deutschland Steuern und Du hast richtig Ärger an der Hacke.
    Don't mess with the Finanzamt. :P

  • Zitat

    Original von Ratze
    @ Freehawk: das dachte ich auch zuerst, Karre dreienhalb Jahre alt, Neufahrzeug- na klaaar.
    Da steht aber explizid 6 Monate oder 6000 km, dann zählt das KfZ als Neufahrzeug - total bekloppt, oder!


    Wenn das wahr ist, müsste ich den Stuhl als Neufahrzeug einführen?
    Dazu kommt, daß es ein Privatverkauf ist, hat das keinen Einfluss?


    Ein Anruf beim Finanzamt klärt das sofort.

  • Zitat

    Original von Freehawk


    Don't mess with the Finanzamt. :P


    Schon klar! :]
    Aber auf dem Papieren stimmt ja auch alles ;),
    die werden wohl kau die HD dann vorführen lassen.
    Es sei denn dieser Thread wird vom FA entdeckt :D.


    Micha


    „Das beste Essen ist immer noch das Trinken.“

  • Alles Blödsinn. Selbst wenn der Ofen 0 km hätte dann wäre es trotzdem ein gebrauchter Artikel.


    Es zählt einzig und allein, dass eine Sache mind. 6 Monate beim Vorbesitzer im Ausland war oder eine Fahrleistung von 6000 km erreicht hat. Fertig.


    Es zählt demnach die Erstzulassung bzw. der Kaufvertrag des Vorbesitzers. Wenn weniger als 6 Monate und weniger als 6000 km ist es auch nicht so tragisch weil der Vorbesitzer dann die bereits in L gezahlte Steuer zurück bekommt.


    Neue bzw. neuwertige Ware, im vorliegenden Fall ein Kfz muß dort versteuert werden wo es erstgenutzt wird. Dabei mußt Du nicht in beiden Ländern die Steuer zahlen. Wenn das Kfz ausgeführt wird bevor die 6 Monate verstrichen sind, gibts die Luxemburgische Steuer zurück und die deutsche muß gezahlt werden. Wenn die Sache älter als 6 Monate ist dann verbleibt die Steuer im Ursprungsland.




    Diesen Link hier solltest Du auch mal lesen bevor Du Stress kriegst bei der Zulassung. Speziell Luxemburg hat da so manchmal seine eigenen Vorschriften.

  • THX erstmal für die raschen Antworten.


    Ich denke, hoffe, daß ein Anruf beim FA Licht ins Dunkel bringt.


    Da das ja´n Privatverkauf ist, kam mir noch´ne Idee.


    Was würde passieren, wenn mir der Verkäufer die Maschine überspitzt gesagt, für´n obligatorischen Euro überläßt?
    Da man die erhobene Steuer ja nur auf den Kaufpreis zahlen muss (wenn überhaupt), müsste ich dann ja 19 Cent Steuer zahlen...
    Wie verhält es sich denn damit?!?

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    Du bist nicht du wenn du durstig bist... :grin:


  • Ratze, wenn Du meinen Eintrag vorher gelesen hättest dann könntest Du Dir Deine wilden Spekulationen sparen. Ich verstehe nicht warum man hier alles 10 mal erklären muss.

  • Moin Nightster, das was du geschrieben hast, hab ich bei der Goggle- Quälerei Gestern 100 mal gelesen, sowie 100 mal das Gegenteil.
    Das macht nicht unbedingt sicherer.
    Im Übrigen hab ich dich gar nicht darum gebeten mir alles 10mal zu erklären,
    einmal reicht völlig. ;)


    Das Beste wird wohl echt sein, am Montag das FA anzurufen, dann weiß ich´s ganz genau.


    Wie es sich im Falle meiner "wilden Spekulation" rechtlich verhält wär trotzdem interessant...

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    Du bist nicht du wenn du durstig bist... :grin:

  • Das mit nen Euro hatte ich vor 2 Jahren mal beim Zoll in Frankfurt nachgefragt....


    1. Zoll und Steuer zahlst du beim Zoll und nicht beim Finanzamt....das sind Fachleute!
    2. Wenn der Preis im Kaufvertrag nicht gerechtfertigt ist wird dein Fahrzeug geschätzt anhand der Marklage!!!


    Das müssen die Zöllner täglich machen, wenn die Polen mit einen aus den Staaten eingeführten Neuwagen für 1500,-$ ankommen. Das war die klare Aussage beim Zoll.


    Einen Finazbeamten wirst du nicht zu gesicht bekommen, dafür ist der Zoll zuständig und die machen das echt täglich :D

    Einmal editiert, zuletzt von piston ()


  • Mal den Thread komplett lesen. Innerhalb der EU wird er mit dem Zoll nichts zu tun haben, da er das Fahrzeug aus Luxembourg einführen will und nicht aus den USA. Somit wird er nur mit dem Finanzamt zu tun haben, das unter Umständen eine anfallende Mehrwertsteuer erheben wird.

  • " Der Stuhl ist von 2008 und hat aber erst 487 km auf der Uhr!!! "


    Ja, is klar, der wurde nur um drunter ma durch zu wischen bei seite geschoben. :rolleyes:;)

  • au ja sorry, dafür gibt es ja Formulare bei der Zulassung....ich zieh mich jetzt mal lieber hier zurück, nicht mein Gebiet!

  • keine Umsatzsteuer in diesem Fall. Ansonsten einfach beim Zoll anrufen, die geben gerne und freundlich Auskunft, denn das ist für die weniger Arbeit, als hinterher Dir nachzulaufen.


    Grüße


    Martin

  • Nightster hat recht


    selbst ,wenn man im ersten Monat 6000 km fahren würde und es dann verkaufen würde,
    gilt es nicht mehr als Neufahrzeug.
    was zuerst eintrifft ,gilt bei dieser Reglung

    Wer brauch schon die Polizei ,sollange mein Moped nicht geklaut wird und mir nicht Unrecht angetan wird .