Moin Gemeinde,
habe vor, mir nen Stuhl in Luxemburg von Privat zu kaufen.
Jetzt habe ich beim Straßenverkehrsamt gelesen, daß KfZ unter einem halben Jahr oder unterhalb 6000 km Laufleistung auch als Neufahrzeug gelten, und somit die Umsatzsteuer zu entrichten ist.
Der Stuhl ist von 2008 und hat aber erst 487 km auf der Uhr!!!
Aber ich denke, daß der jetzige Besitzer doch schon einmal die Mehrwertsteuer in Luxemburg (EU) entrichtet hat, also müsste ich doch dafür keine Umsatzsteuer mehr entrichten, oder?
Goggle hilft nicht wirklich weiter, da alles sehr verklausuliert...
Kann mir hier jemand eine belastbare Aussage zum Thema machen?
(Quelle wär auch nicht schlecht!)
THX
Torsten