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Garage leer machen

  • Ich bin vor 3 Monaten umgezogen und kann gleich neben dem Haus ne schön große Garage vom Nachbarn für kleines Geld mieten.Leider ist die Garage aber noch mit Müll(ein alter Bauernschrank und ein paar brauchbare Sachen aber 90% Müll) vollgestopft.Der Vormieter hat seit 2 Jahren keine Miete gezahlt und ist auch nicht auffindbar.Gibt es da ausser ne Räumungsklage die sich dann ewig hinzieht noch andere Möglichkeiten?Ich weiß auch nicht ob es nen Mietvertrag gibt(denk mal nur Mündlich)-der Vermieter ist auch LKW Fahrer und so gut wie nie heim.Wenn jetzt kein Vertrag besteht kann ich den scheiß dann entsorgen?

  • Ein Mietvertrag besteht. Unwichtig ist, ob schriftlich oder mündlich ein Vertrag zustande gekommen ist.


    Auch nach einer fristgemäßen Kündigung darf die GArage nicht geöffnet und geräumt werden. Hier könnte sogar der alte Mieter SChadenersatz fordern.


    Der reguläre WEg geht nur über eine Räumungsklage.



    aber:


    Mietvertrag bestand nur mündlich!


    Wie wurde der Mietzins bezahlt?
    a)Bar,
    b)bar mit Quittung
    c)oder per Überweisung auf das Konto des Vermieters?


    bei "a" sehe ich kein Problem.... den SCheiss entsorgen und dann einziehen
    bei "b" kann der "derzeitige NOchmieter ja nachweisen das ein Mietvertrag besteht... dann siehts scheisse aus, bei "c" genauso....

    "Lass mich ich kann das!.....Oh, Kaputt."

  • Wenn der Mietvertrag nur mündlich war, dann waren die restlichen Absprachen auch mündlich......Es wurde sicher schon lange mündlich gekündigt und der Mieter hat sicher schon lange die Garage geräumt und in echt steht da garnix drin, weil da wahrscheinlich noch nie was drin stand und darum braucht der alte Mieter die Garage doch nichtmehr..........
    Anders gesagt: Wer viel fragt bekommt viele Antworten.


    Grüße


    Martin

  • Zitat

    Original von Nightster
    Ja ne is klar. Tür auf, Kacke raus, fertig. Klamotten an die Strasse stellen und den Sperrmüll rufen.


    Ja würde ich auch machen erstmal kümmert der sich wohl eh nicht mehr drum sonst wäre er doch schon längst wieder da gewesen und der mündliche Mietvertrag kann so nicht nachgewiesen werden wenn keine miete gezahlt wurde oder sie nur bar bezahlt wurde dann gillt der ehemalige Mieter quasi nur als Haus- oder in dem fall Garagenbesetzer.
    Das selbe haben die leiben Ordnungshüter auch mit unserem Clubhaus gemacht. Es bestand nur ein mündlicher Mietvertrag und die Miete wurde bar bezahlt! Also haben die den Vermieter so lange unter Druck gesetzt, bis der eingewilligt hat mit denen da mal reinzugehen. Die klage dagegen beim Anwalt hat nix gebracht weil eben alles nur mündliche absprachen waren und von daher nicht nachweißbar vor Gericht.

  • Ich würde in Absprache mit dem Vermieter an der Garage einen großen Warnhinweis anbringen, dass die Garage bis zu einer festgelegten Frist geräumt werden muss, sonst werde der Inhalt entsorgt.


    Das ganze Fotografieren und sorgfältig sichern.


    Danach dann den Container bestellen. :D

  • Zitat

    Original von Pwnzer
    Ich würde in Absprache mit dem Vermieter an der Garage einen großen Warnhinweis anbringen, dass die Garage bis zu einer festgelegten Frist geräumt werden muss, sonst werde der Inhalt entsorgt.


    Das ganze Fotografieren und sorgfältig sichern.


    Danach dann den Container bestellen. :D



    Die Vorschläge sind schon mal gut.
    Ich würde auf's Amtsgericht pilgern und den/die Rechtspfleger/in dazu befragen. Wahrscheinlich musst Du dem Vormieter eine Frist setzen (geht m.W. auch über's Amtsgericht), das wird dann aufgeboten (= mit einer festgelegten Frist ans schwarze Brett gehängt). Wenn die Frist verstrichen ist und der Knabe hat sich nicht gemeldet, kann der Kram entsorgt werden.



    Grüße,
    Jan

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    Ride on. Carpe noctem.


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    Apehanger-, Thermoband- und Sissybar- freie Zone!

  • ...ob allerdings dazu meine Geduld reichen würde, wüsste ich nicht!



    J.

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  • Zitat

    Original von schmoelzer
    Wenn der Mietvertrag nur mündlich war, dann waren die restlichen Absprachen auch mündlich......Es wurde sicher schon lange mündlich gekündigt und der Mieter hat sicher schon lange die Garage geräumt und in echt steht da garnix drin, weil da wahrscheinlich noch nie was drin stand und darum braucht der alte Mieter die Garage doch nichtmehr..........
    Anders gesagt: Wer viel fragt bekommt viele Antworten.


    Grüße


    Martin


    Jungs.... so einfach ist das alles nicht...


    Kündigung des mündlichen Mietvertrages


    Da ein mündlicher Mietvertrag auf unbestimmte Zeit läuft, endet dieses Mietverhältnis erst mit Kündigung durch den Vermieter oder Mieter.


    Voraussetzung ist gemäß § 542 BGB die Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Kündigungsfristen. Darüber hinaus hat die Kündigung in Schriftform (§ 568 BGB) zu erfolgen. Dadurch soll Klarstellung und Rechtssicherheit für den Gekündigten geschaffen werden.


    Wenn der Junge bös will reist der dem Vermieter den Arsch auf.....


    Wie ich eingangs schon geschrieben habe: Wenn nicht nachzuweisen ist das ein Mietzins bezahlt wurde und auch keine Zeugen da sind die bestätigen das ein mündlicher Mietvertrag bestand.... dann raus mit dem Plunder!


    Alles andere nur über den rechtlichen Weg....

    "Lass mich ich kann das!.....Oh, Kaputt."

  • Wow.....bis auf ganz wenige hier, schert sich der Rest keinen Deut ums BGB. Da steht alles bis aufs Kleinste zum Thema Mietvertrag und Kündigung drin. Genau wie Menzi geschrieben hat.
    Fremdes Eigentum bewegen und in Besitz nehmen oder entsorgen.....ja, das hat schon was. Nur zu. Und bitte haltet uns auf dem Laufenden, falls es Konsequenzen hat. :D :P

  • Du hast doch die Garage gemietet, der Rotz da drinne is doch net Dein Problem !!!


    Leermachen LASSEN, fertig. ;) 8)

  • aber es besteht immer noch ein mietvertrag mit dem vormieter....


    wie soll auch eine fristlose Kündigung der Sache erfolgen wenn die neue Adresse des Mieters nicht bekannt ist?


    In diesem Fall hat der Vermieter einfach geschludert und sollte jetzt das Prozedere schnellstens nachholen.


    Feststellung der neuen Adresse (Einwohnermeldeamt, wenn die keine Auskunft geben über einen REchtsanwalt oder den Haus- und Grunbesitzerverein).


    Es wäre alles kein Ding wenn in der GArage nicht noch Eigentum des Mieters vorhanden wäre.

    "Lass mich ich kann das!.....Oh, Kaputt."

  • du hast geschrieben, das du die garage mieten KANNST. also gehe ich davon aus, dass du die garage noch nicht angemietet hast.
    also hast du schon mal nichts mit dem ganzen mist der dort drin steht zu tun. das hat auch zur folge, dass DU das zeug auch nicht entsorgen oder wegräumen darfst.
    das ist einzig und allein sache des vermieters.


    wenn du die garage anmieten möchtest, dann mach mit dem eigentümer/vermieter einen schriftlichen vertrag. bevor du aber unterschreibst, weise den eigentümer/vermieter darauf hin, dass du die garage nur leer anmietest. sollten sich noch dinge des vormieters darin befinden, nicht unterschreiben und die dinge auch nicht entsorgen.
    der vormieter, der auch eigentümer dieser dinge ist, kann dafür schadenersatz verlangen.
    zudem würde ich als neu-mieter niemals auf die idee kommen, dinge anderer für teuer geld zu entsorgen oder durch die gegend zu schleppen.
    egal ob die leute auffindbar sind oder nicht. das ist nicht sache des mieters.


    was aber ganz wichtig ist, garagenschloss instandsetzen lassen bzw sofort ein neues einbauen lassen.


    vom persönlichen standtpunkt her würde ich auch den ganzen scheiß sofort und radikal entsorgen. aber das geld und die zeit, nööööööööö.


    und wer jetzt sagt, das zahlt derjenige, dem das zeug gehört.
    das stimmt das er es zahlt, aber vorauszahlung leistet der, der die musik bestellt. und man selber hat wieder die rennerei um an die kohle zu kommen, sprich, man muss es zwangsläufig einklagen.

    Honda VT 1300 CX - Glint Blue Wave Metallic - Bj 2010
    Yamaha XVS 950 A Midnight Star - Midnight Black - Bj 2012

  • bonepeeler


    mal unabhängig davon das hier mal wieder einfachstes verkompliziert wird und ich mich immer mehr frage wie schmal hier einige gebaut sein müssen, ein paar gedanken zum rechtlichen.


    vertragsverhältnis 1 : vermieter - vormieter
    vertragsverhältnis 2 : vermieter - neuer mieter


    der neue mieter hat mit dem alten mieter NICHTS zu tun.


    wenn der vermieter mit dem (neuen) mieter einen Miet/pachtvertrag über die garage abschließt (ob mit müll oder ohne) - hat der neue mieter mit dem rechtsverhältnis 1 NICHTS zu tun.


    am a..h ist im falle des falles immer der vermieter! punkt