tach leute,
wie ist das eigentlich mit einer sissybar aus stahl.
eigenbau ohne irgendwelche prüfnummern.
ist die generell eintragungspflichtig und gibt es vorschriften zur maximalen höhe?
gruss
shibby
tach leute,
wie ist das eigentlich mit einer sissybar aus stahl.
eigenbau ohne irgendwelche prüfnummern.
ist die generell eintragungspflichtig und gibt es vorschriften zur maximalen höhe?
gruss
shibby
zur höhe gibbet angaben, aber soweit ich weiß musste die nicht eintragen lassen..
aber, ich kann da keine 100%tige angabe machen, kollege hat auch ne siisy die ich ihm gedängelt habe, musste nicht eingetragen werden.
Muss meines Wissens nach nur eingetragen werden wenn fest mit dem Rahmen verbunden. Wenn du einfach nur so ein Teil angeschraubt hast passt das so.
Ich hab auch ne ziemlich hohe Sissybar von Cycle Visions dran. Hat den TÜV nich die Bohne interessiert.
mensch, irgendwo hab ich gelesen, dass die Dinger ne Polsterung haben müssen.Tüvnord...suchs nochmal raus. Hatte aber auch schon eine dran die ohne Probleme beim Tüvbesuch übersehen wurde...
Hätt ich nicht so lange Haxen und wäre beim Aufsteigen immer gegengestoßen, wäre sie sicher noch drauf
[Blockierte Grafik: https://lh6.googleusercontent.com/-qbaYTJjvfAs/S8x5yC-x39I/AAAAAAAABns/9auWHA8x8Ts/s800/FILE0165neu.jpg]
haste die noch?
hätte starkes interesse
nope. Foto ist fast 3 Jahre alt. sorry
ZitatOriginal von Hellyeah
Hätt ich nicht so lange Haxen und wäre beim Aufsteigen immer gegengestoßen, wäre sie sicher noch drauf
[Blockierte Grafik: https://lh6.googleusercontent.com/-qbaYTJjvfAs/S8x5yC-x39I/AAAAAAAABns/9auWHA8x8Ts/s800/FILE0165neu.jpg]
Mein Gott, wie steigst du denn auf Moped auf
na, wie n Cowboy aufs Pferd! mit Schwuuuuuuuung
schmeiss doch's bein übern lenker, der ist flacher
ZitatOriginal von Hellyeah
na, wie n Cowboy aufs Pferd! mit Schwuuuuuuuung
Wie, ich dachte die Steigen von hinten auf wie beim Bockspringen
Die Höhe darf 4,00m (max. Fahrzeughöhe nach StVo) ab Boden nicht überschreiten - sollte aber entsprechend stabil befestigt sein, mit Spannseilen o.ä.
So wird jedes Fahrzeug incl. Beladung behandelt.
Deshalb werden Funkantennen, wenn auch flexibel, an LKW als höchste Stelle bemessen und können z.B. am Elbtunnel (Höhenmessung vor Einfahrt) als Übermaß mit Bußgeld belegt werden.