Ja, die erste Frage wäre, ob dein Freund den Unfall denn tatsächlich arglistig verschwiegen hat. Sofern er als Privatperson unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft hat, wird es für den Käufer schwer..
Händler verschwieg Unfallschaden
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Zitat
Original von Zed´s dead
Ja, die erste Frage wäre, ob dein Freund den Unfall denn tatsächlich arglistig verschwiegen hat. Sofern er als Privatperson unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft hat, wird es für den Käufer schwer..Weder ich beim Verkauf an ihn, noch er bei seinem kürzlichen Weiterverkauf wußten überhaupt von dem Unfall, da der ja erst diese Woche vom Gutachter "entdeckt" wurde.
Das arglistige Verschweigen hoffe ich dann, wenn erforderlich, dem Händler, bei dem ich damals gekauft habe nachweisen zu können.
Wird nicht einfach werdenBin jetzt erstmal auf das Gutachten gespannt!
achso, das hat 300Eu gekostet, ist das nicht bißchen wenig für ein Gutachten??? -
...mein Kenntnisstand ... Gutachtenpreis richtet sich nach Schadenshöhe ... so war es jedenfalls bei meinem Gutachter immer
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Hab heute nen Teil des "Gutachtens" lesen können, also ist schon mal nix wie man es von Dekra etc. gewohnt ist.
Naja, er stellt darin fest, dass das 10 Jahre alte Mopped ordentlich Verschleiß aufweist und die ein oder andere Macke hat:
-Standholme an Verschleißgrenze
-Kratzer am Motordeckel
-Halter Heckrahmen verbogen
-Kühler verbogenNaja alles nix soooo gravierendes denke ich. Ist kein Neuwagen
Am Schluß steht dann, das der Bock entweder sehr stark beansprucht wurde, bzw. einen linksseitigen Unfall hatte. Also nix von definitiv Unfallschaden
Und das son Möpp (GSXR1000) durchaus hart rangenommen wurde, will ich nicht ausschließen.
So wie es aussieht, wird mein Kumpel erstmal alles an Forderungen abblocken.Mal sehen, wie es weitergeht
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für den jetzigen Eigentümer dürfte da nicht viel zu holen sein. Weder Du, noch Dein Kumpel haben was von dem Schaden gewußt, bzw. konnten davon wissen.
Ihr habt beide nach bestem Wissen und Gewissen ge- und verkauft. Von Euch kann niemand verlangen, daß Ihr das Fahrzug vor dem Verkauf begutachten laßt oder selber die Schäden hättet erkennen können. Der Händler hat Dir auch erzählt, das wäre ein "Umfaller", Du hast seiner Sachkenntnis vertraut.
Wenn Euch der jetzige Eigentümer probiert an die Karre zu pissen, würde ich es drauf ankommen lassen. Da schmeißt er sein gutes Geld dem Schlechten hinterher.Grüße
Martin
P.S.: Erzähle bitte, wie´s weitergeht.
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gibt es dean händler noch
war die schadens beschreibung korrekt oder falsch oder teilrichtig
die jeweile weitergabe der erstschadensmeldung war ja wohl richtig da die zwischenbesitzen keine anderen erkenntnisse hatten.
wieweit kan ein Sachverständigengutachten klärung schaffen, wann und wie der schaden eizustufen und zu benennen ist
ja jenachdem können viele leute unterschiedlicher Meinung sein - je mehr leute je länger je komplizierter desto mehr Kohle .
Mein Tipp: Schadensbeschreibung prüfen und dann sich schnell einigen. -
Zitat
Original von HansSchwetzingen
gibt es dean händler noch
ja, der ist noch am StartZitat
war die schadens beschreibung korrekt oder falsch oder teilrichtig
Falls die ursprüngliche Schadensbeschreibung des Händlers gemeint ist, dann falsch.Zitat
die jeweile weitergabe der erstschadensmeldung war ja wohl richtig da die zwischenbesitzen keine anderen erkenntnisse hatten.
RichtigZitat
Mein Tipp: Schadensbeschreibung prüfen und dann sich schnell einigen.Letzte Aktion vor 3 Wo. war, dass die jetzige Besitzerin (wegen angeblich angeschlagenes Lenkkopflager) die HU anzweifelte, die mein Kumpel zum Verkauf frisch machen lassen hat und fragte ob er den Prüfer bestochen hat. Er hat ihr dann nur noch gesagt, sie soll mal am besten direkt den Prüfer bei der TÜV Nord Hauptstelle anrufen und den mal fragen, ob er bestechlich ist
Seit 3 Wo ist jetzt Ruhe. Hoffentlich bleibts dabei
Ich glaub ja bald, der Schrauber ihres Vertrauens nimmt die Tante aus wie eine Weihnachtsgans und will aus dem 10 Jahre alten Hobel ein NEUES machen!!
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Ich beurteile das -bei der dürftigen Kenntniss der Details- sehr ähnlich wie Schmoelzer.
Ich würde es als Verkäufer darauf ankommen lassen. Bringt nicht zu viele Info's über die Vorgeschichte rein...