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Ochsenaugen-Blinker

  • Zitat

    Original von Phill
    enn du sie für vorn und hinten benutzen willst müssen die an der breitesten schelle des moppeds sichtbar montiert sein(das is nur der lenker) ansonsten kannst du die auch als blinker für vorn ODER hinten benutzen... beides geht nicht an andern stellen



    genau das wollte ich wissen, danke phill

    freiheit ist, die freiheit zu haben, sich frei zu nehmen!

  • Servus,


    das Tema ist jetzt nicht das neueste aber ich wollt meine Erfahrung zu dem Thema mitteilen.


    Ich wollte an meiner VT 500 Baujahr 1983 auch nur Lenkerendbliker sogenannte "Ochsenaugen" montieren. Als ich dann beim TÜV vorgefahren bin und ihm meinen Umbau gezeigt hab hat der mir ziemlich schnell gesagt das das nicht geht. Ich sprach ihn darauf an das doch auf dem Blinker die Zulassung für vorne und hinten (also die 11 und 12 und das e zeichen) aufgebracht ist und das Motorrad auch entsprächend Alt ist. Der TÜVler meinte "Da Orginal an dieser Maschine Blinker vorne und Hinten montiert sind ist dies nicht machbar. Außerdem ist die Abnahme ja im Jahr 2012 und somit wird diese mit denn Vorschrieften von Heute vorgenommen".


    Dann bin ich wieder vom Hof gefahren hab hinten noch zwei Blinker rangeschraubt und dann war der TÜVler auch zufrieden.

  • Das wär ja was für mich gewesen...bei so nem Korinthenkacker würd ich ja mal richtig ausm Anzug knallen...und ihm die Blinker hinten reinschrauben!!
    Du brauchst die Blinker hinten nicht, die Gesetzeslage kennste ja aber anscheinend...das er dann trotzdem die hinteren Blinker verlangt...fahr wo anders hin! :tüv:

    "Die Leute denken, ich sei ein sehr merkwürdiger Mensch. Das ist aber nicht korrekt. Ich habe das Herz eines kleinen Jungen. Es steht in einem Glas auf meinem Schreibtisch."

  • Mach Dir mal den Spaß und lese das hier:
    §54 StVo (klick mich)
    und
    §72 StVo in Verbindung mit §54 StVo (klick mich)


    Besonders bei dem §72 ist es interressant, weil Beni schrieb, das die Abnahme schon 2012 gemacht wurde ... und wenn das auch noch vor Mai. 2012 war ... hat der Prüfer, dieses als OKAY zu befinden ... Punkt, tut der Prüfer es nicht, ist seine Entscheidung gemäss §72, Absatz 1.

  • Mach Dir mal den Spaß und lese das hier:
    §54 StVo (klick mich)
    und
    §72 StVo in Verbindung mit §54 StVo (klick mich)


    Ich hab mir die beiden § durchgelesen.


    §54 ist soweit klar der regelt Vorm, Abstand ,Farbe oder Anzahl der Blinker.


    §72 ist mir jetzt nicht so klar:


    Auszug


    "


    § 72 Übergangsbestimmungen









    (1) Für Fahrzeuge sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge, die vor dem 5. Mai 2012 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften fort.
    "


    Ich war letztes Jahr im August damit beim TüV.


    Somit hätte der TÜVler:


    a) ja Recht gehabt da ja die in Verkehrbringung also die Abnahme der Blinker zusammen mit meinem Motorrad ja nach dem 5.Mai 2012 erfolgte.


    Oder


    b) hatte er kein Recht da ja sowohl Motorrad als auch Blinker bereits vor dem 5.Mai 2012 in denn Handel bzw. in den Verkehr gekommen sind.


    Ich will jetzt nicht wie ein Depp klingen aber ich komm mit der Definition auf keinen Grünen Zweig.

  • Eigendlich nicht schwer .... diese Defination sagt:
    Da ja Deinfahrzeug vor den 5. Mai 2012 ind den Verkehr kam ( Bj 1983) somit die geltenden Regeln von 1983 anzu ziehen sind ...
    Umkehrschluß : Der Prüfer hätte sie Dir erlauben müssen :D :tüv:
    Nur leider sind Prüfer auch nur Menschn, und viele von denen bekomen Schulungen und glauben danach alles anwenden zu könen was sie gehört ahebn, vergessen aber dabei die weiterhin gelten Regeln.
    Das ist menschlich ... :whistling: .... also ... ab zum anderen Prüfer, der noch etwas mehr Ahnung hat.

  • So ..... hier noch mal die Aussage des TüV-Hanse ( was die gesammt Vereinigung TüV gillt)


    Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):

    - vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
    - Anzahl: 4<img title="Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)" alt="Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)" src="http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1200324186009677590224/Blinker.jpg" align="right" />
    - Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
    - Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
    - in der Breite (min.):
    nach
    EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm
    Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
    - in der Höhe: 350 - 1200 mm
    - Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
    - “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig



    Quelle: http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer


    Tante Edit sagt:
    ich habe mal für Beni das relevant in fett und rot gesetzt

  • Eigendlich nicht schwer .... diese Defination sagt:
    Da ja Deinfahrzeug vor den 5. Mai 2012 ind den Verkehr kam ( Bj 1983) somit die geltenden Regeln von 1983 anzu ziehen sind ...
    Umkehrschluß : Der Prüfer hätte sie Dir erlauben müssen
    Nur leider sind Prüfer auch nur Menschn, und viele von denen bekomen Schulungen und glauben danach alles anwenden zu könen was sie gehört ahebn, vergessen aber dabei die weiterhin gelten Regeln.
    Das ist menschlich ... .... also ... ab zum anderen Prüfer, der noch etwas mehr Ahnung hat.


    Hallo Odin,


    Danke für deine Erleuterung.


    Dann werd ich zur nächsten Prüfstelle fahren und mir die hinteren Blinker wieder aus meinen Papieren wieder streichen lassen.


  • Mit dem Ausdruck der PDF vom TüV-Hanse bin ich damals zu meinem TüVler. Aber wie ich schon geschrieben hab hat ihn das nicht viel interesiert da er ja "die Abnahme im Jahr 2012 macht und somit die Vorschriften von Heute gelten".


    Naja beim nächsten mal Fahr ich zu ner anderen Prüfstelle mit hoffentlich fachkundigem Personal. :tüv:

  • Yepp .... mache das .... 8)


    ich bin nochmal die ganze StZVO ( Strassen Verkehr Zulassungs Verordnung) nicht verwechseln mit der StVo ... durchgegangen
    Also ... das was der Typ Dir erzählen wollte ist noch gar nicht voll in Kraft, das gild wenn erst ab dem 01.April 2013 :tüv: :tüv:
    Aber auchdamit kommt er nicht wirklich durch, weil für UNS Alteisentreiber (EZ vor 1.1.1987 / 1.4.1987) immer noch diese Regeln gelten, ds wir mit nur zwei Blinker vorne fahren dürfen !
    Und dies dürfen auch für nach hinten an beweglichen Teilen ( Lencker ) verbaut sein.


    Am besten ist natürlich, wenn man dann auch noch einen breiten Lencker hat, sodaß das rückwertige Blinklicht, an dem Fahrzeugführer vorbei leuchten kann.


    [Blockierte Grafik: http://up.picr.de/13471153xq.jpg]

  • Irgendwie nerven mich die vorderen weit mehr als die hinteren Blinker-


    im Heck kann man sowas doch gut verstecken, ohne dass man die Kabel sieht.



    Jan

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    Ride on. Carpe noctem.


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    Apehanger-, Thermoband- und Sissybar- freie Zone!