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Moped abgedeckt

  • Mal eine Frage an die Rechtsexperten. Darf ich ein zugelassenes und Mopped zugedeckt mit einer Plane auf der Straße/Parkplatz abstellen?


    Habe im Netz nicht so richtig was gefunden. Manchen sagen ja, aber nur wenn es angemeldet/zugelassen ist. Andere sagen nein, Kennzeichen darf nicht verdeckt sein, Beleuchtung nicht zu sehen im Dunkeln.


    Wäre schön, wenn einer von euch Näheres dazu sagen kann.


    Gruß
    F.D.

    Denke immer daran, dass es nur eine Zeit gibt: heute, hier, jetzt

  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)


    I. Allgemeine Verkehrsregeln


    §17 Beleuchtung



    (4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandten Seite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.



    Wegen dem abgedeckten Kennzeichen würde ich mir keine Kopf machen da ja jederzeit die Möglichkeit besteht durch anheben der Plane die Zulassung des Fahrzeugs prüfen zu können.

    "Lass mich ich kann das!.....Oh, Kaputt."

    Einmal editiert, zuletzt von Menzi58 ()

  • Es gibt Abdeckungen, bei denen is auf Kennzeichenhöhe die Abdeckung durchsichtig. so eine hatte ich fürher auf der Bandit. Evtl. wär das ne Lösung.
    In Verbindung mit ner Zulassung und der von Menzi zitierten "Beleuchtungsklausel" sollte es also eigentlich keine Probleme geben.

    Everything will be ok in the end. If it's not ok, it's not the end.

  • Thanks für die schnellen Antworten. Denke §17 Abs. 4 letzter Satz sagt wesentliches aus. Wer das Kennzeichen sehen will, muss sich halt bücken und die Pläne anheben.

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