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Vorgehen TÜV Süd - CB Bericht

  • hey folks,


    hab da mal eine frage zum bericht in der aktuellen CB ausgabe.


    im prinzip geht es in dem bericht darum, das der tüv süd bereits genehmigte umbauten (im bsp.fall eine nachträglich auf starrahmen umgaute harley) nach einer unbestimmten zeit wieder zurückgenommen hat. dies geschah nach einer internen neuerlichen prüfung des umbaus - stichwort "10 totsünden". dadurch erlischt natürlich die erlaubis dieses fahrzeug im straßenverkehr bewegen zu dürfen....den rest kann sich jeder vorstellen (juristisch ist dieser vorgang nicht anzufechten!).


    meine frage geht jetzt dahin, ob dieses vorgehen nur vom tüv süd praktiziert wird? geht der tüv nord jetzt genau so akribisch vor? was ist mit dekra und gtü?


    habe leider keine ahnung wie sich diese ganzen prüfinstanzen zu einander verhalten? ?(


    cheers!

  • vermutlich werde wohl alle Prüfer in die selbe Richtung schwenken ..
    und wenn sich da neue ,zum damaligen Zeitpunkt nicht erkennbare ,
    Umstände ergeben ,kann auch ein (verhasster) Prüfer mal seine Aussage
    wiederrufen ..sollen ja auch nur Menschen sein .

    Wer brauch schon die Polizei ,sollange mein Moped nicht geklaut wird und mir nicht Unrecht angetan wird .

  • TKustom hat Recht, was die rechtliche Seite angeht. In dem von uns im Heft vorgestellten Fall kann allerdings durchaus gegen eine Begründung für die Stillegung vorgegangen werden. Das ist die angebliche Markenrechtsverletzung. Allerdings wird das an der Situation für den Betroffenen nichts ändern, das Bike wird sicherlich so nicht mehr auf die Straße kommen.


    Und Ratte: Die neue CB ist erst ab morgen am Kiosk:-)

  • ist echt lesenswert der bericht! besonders diese "10 todsünden" die da aufgeführt werden. da steht z.b. - NIEMALS EINE SPORTSTER MIT STARRAHMEN! oder NIEMALS EINEN OFFENEN PRIMÄRANTRIEB NACHRÜSTEN!
    das ist kein schrieb den sich die cb redaktion aus den fingern gesogen hat. das ist ein schriftstück das von der verwaltung des tüv süd in alle prüfstellen gegangen sein soll...habe nicht schlecht gestaunt!


    darüber hinaus geht das ganze ja noch weiter: in dem beispielfall, in dem ein (namenhafter)customizer seinem kunden die harley auf starrahmen umgebaut hat, hätte das gesamte fahrzeug nach §21 einzelabgenommen werden müssen. das heisst hersteller ist nichtmehr harley, sondern der customizer / besitzer. das hätte dann aber nach eg verordnung und den damit verbundenen auflagen passieren müssen. is bekannterweise mit einem alten motor aber unmöglich wg. der abgaswerte etc.
    hat auchnoch was mit markenrecht zu tun...total irre!
    harley sagt, das z.b. für sportster nie ein starrahmen werksseitig verbaut wurde und somit nicht vom konzern vorgesehen war. (ich hoffe ich hab das von der sachlage jetzt richtig zusammen bekommen - hab das mag gerade nicht hier).

  • Darum einfach umtypen und den eigenen Namen als Hersteller eintragen lassen.
    Oder vorher ne Fantasiebude mit coolem Namen gründen. Und das am besten 1990.
    Hab nie wert drauf gelegt noch ne " Harley" zu haben.
    Anfragen der Bullen an den Hersteller ob dies Teil original sei kann man getrost mit ja beantworten.
    Diese jetzt revidierten Grauzonen sind seit der 80er Jahre bekannt, da braucht keiner heulen wenn ihn die Realität einholt. Evos im Starrahmen wurden auch (fast) alle wieder eingesammelt. Sad but True.

    Where you come from - Is gone. Where you thought you were going - Was never there.

  • Mich wundert es nur, das im Moment ein "szenebekannter Customizer" seit einger Zeit fröhlich Starrahmen mit Sportster-Motoren Evo und Eisenkopp auf den Markt wirft und das noch in allen Medien präsentiert.
    Die Teile fahren auch mit normalen Kennzeichen herum.


    Begibt der Schrauber sich hier auf "Glatteis" oder tragen die Halter das Risiko ?


    Es sind klasse Moppeds, ohne Frage.


    Wie gesagt wundert mich nur, das das auch noch in allen möglichen Medien präsentiert wird.
    Teilweise sind auch die Nummernschilder erkennbar.


    Da ist es ja ein leichtes fü die Mehlmützen den Halter mal zu kontaktieren.....


  • In dem Artikel ging es ja um eine starrgelegte Sporty.


    Ich denke bei Zubehörrahmen sieht das schon wieder anders aus. Wenn die ganz regulär für nen Sporty Motor geprüft wurden und dann damit ein Fahrzeit neu aufgebaut wird sollte das kein Thema sein. Das wird dann nach §21 begutachtet (Vollabnahme) und dann ist auch der Erbauer als Hertsteller eingetragen.


    Unzulässig ist laut Artikel das nachträgliche starrlegen eines Harley Sportster Rahmen oder der Einbau eines Sportster oder Evo Motors in einen alten Harley Starrrahmen.

  • Also wenn ich das so lese, bin ich froh das ich Ösi bin.


    Bei uns gilt "was seinerzeit genehmigt wurde gilt" auch wenn es heutzutage nicht mehr neu genehmigt wird.
    Seit 2011 ist es sogar so, dass Fahrzeuge die in der EU zugelassen sind oder waren (Typengenehmigt - Brief) auch in Ö zugelassen werden können (Oldtimer, Sonderumbauten).


    Hatte das neulich bei einem Auto mit Sportlenkrad und Alufelgen waren in der alten CH-Zulassung eingetragen, ich hatte aber keine Papiere dafür - die wurden anstandslos übernommen.


    Bei Neuaufbauten ist es auch bei uns sehr schwierig, da die für jedes Teil ein Gutachten eines Technischen Sachverständigen verlangen.


    Gruß
    Merlin


  • Grundsätzlich ja, aber ein Neufahrzeug muss auch den aktuellen Emissionen entsprechen.
    Das gelingt bei eine Vergasersporty nicht und bei einem ollen Eisenkopp schonmal überhaupt nicht.


    Für die Sportsters gibt es starre Hecks zum Verschweissen und Anschrauben.
    Es fahren einge Sportys mit verschraubten und TÜV-eingetragenem Heck herum.


    Das mit den verschraubten Heck soll aktuell auch noch funktionieren.


    Freehawk
    das war auch nicht der spannende Teil und nicht meine Frage.
    ;-)

  • Im CB-Artikel äussert sich ja auch ein Anwalt dazu.
    Mit `ner Rechtsschutz-Versicherung im Rücken würde ich mir auf jeden Fall mal professionellen Rat einholen.
    Es scheint ja einige Möglichkeiten zu geben, zumindest einen finanziellen Ausgleich zu bekommen.


    Bin gespannt, ob noch ein Folgebericht kommt, wie die Sache ausgegangen ist.

  • Zitat

    Original von Sporty_69


    Begibt der Schrauber sich hier auf "Glatteis" oder tragen die Halter das Risiko ?


    Kann man pauschal nicht beantworten. Du müsstest sagen, welchen Fall du konkret meinst.


    Hat aber mit dem Thema des Artikels wenig zu tun.

  • Zitat

    Original von zaza
    das interview mit dem anwalt hab ich mir noch nicht durchgelesen.


    ging mir ja auch primär um die frage ob die anderen prüfgesellschaften bei so einem verhalten des tüv süd gleich mitziehen und auf den zug aufspringen...?


    Bis jetzt ist noch kein Fall bekannt. Offenbar ist es nur der TÜV Süd, der sich hier besonders hervortut.

  • Zitat

    Original von Freehawk


    Bis jetzt ist noch kein Fall bekannt. Offenbar ist es nur der TÜV Süd, der sich hier besonders hervortut.


    Das wundert mich nich. TÜV Süd und TÜV Hessen sind so wie ich das gelesen hab ja mehr oder weniger eine Anstalt und was sie hier in Hessen veranstalten ist zum Teil schon echt krank.
    Da musste ich z.B. die Einzelabnahme meines seitlichen KzH an der VN nachdem der TÜV das abgenommen hatte noch mal nach Fulda schicken damit die mir für 50 nen Wisch ausstellen dass das auch wirklich so sein kann und ichs eingetragen bekomm. Abnahme ging natürlich nich beim TÜV Hessen weil von der Landeshauptstelle untersagt und nur mit Teststrecke etc. machbar also musste ich die vorher auch erst mal beim TÜV Süd machen lassen (wobei die beiden hier offenbar dann doch zwei eigenständige Organe waren). Jedenfalls alles grober Unfug. Ein Prüfer in Hessen meinte zu mir er würde mir den liebend gerne abnehmen, dürfte es aber nicht und wenn er es doch machen würde bekäme er einen aufn Deckel und die Abnahme würde zurückgezogen. Er hat mir dann geraten entweder zum TÜV Süd oder West zu fahren. :rolleyes: