Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

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Lange Winter...

  • nix da wenn eine Abnhame nach TP21 erfolgt muss der Erbauer als Halter im Brief stehen wegen der Produkthaftung,die von Walz vergebene Rahmennummer z.b. WALZ R20060017 ist eine reine Fertigungsnummer kann auch nicht als Fahrgestnr. gelten da nicht 17stellig und Walz ist nicht als Fahrzeughersteller eingetragen beim KBA,also abnahme nach Paragraph 21,und das heisst TP Eigenbau,und hersteller muss der sein der das ding zusammen gesteckt hat,und auch der ist verantwortlich wenn die fuhre auseinanderbricht auf der bahn,viele haben aber sehr viel Vitamin B und lassen einen anderen Hersteller im Brief eintragen um so die Produkthaftung weiterzugeben,problem kanns aber beim zulassen geben da zu einer TP immer eine freigabe des Herstellers von nöten ist,und wenn der nix davon weiss gibts ein problem,nähmlich keine zulassung