Naja, wenn bei mir einer auf den Hof getrampelt kommt, den ich nicht kenne. Der mir dann erzählt, dass eine Bremspumpe nicht eintragungsplichtig ist, dann wäre ich auch skeptisch. Außerdem ist es in dem Zusammenhang schon wichtig, wieviel Volumen so ein Ausgleichsbehälter hat. Man kann als TÜVer nicht jedem Dahergelaufenen (bitte nicht persönlich nehmen) zutrauen, dass er die Beläge nicht bis zur Grundplatte runterschruppt. Wenns dann mal soweit ist und du Luft ins System ziehst, dann ist schnell Essig. Also lieber kurz drüber nachdenken.
Aber davon abgesehen, habe ich die auch eingetragen bekommen. Allerdings mit 14mm bei Doppelscheiben.
PS: Thorsten, ich hab mal gelernt, dass man Bremsflüssigkeitsbehälter nicht nachfüllt. Gibt unter anderem auch eine schöne Sauerrei, wenn man die Kolben zurückdrückt ohne vorher abzusaugen.