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Was muss in ein Materialgutachten für Vorverlegte?

  • Hi,


    kann mir jemand sagen, was in einem Materialgutachten (für ne vorverlegte Rastenanlage ohne ABE/E-Nummer) alles drinstehen muss, damit man eine Eintragung beim TÜV bekommt? Kann mir vielleicht jemand ein Beispiel für ein Gutachten (am besten Stahl) zukommen lassen?


    Grüße
    Lokiy

  • Na ja, mein TÜV`ler meinte, dass es ihm reichen würde, wenn ich ihm ein Materialgutachten beibringen würde. Zeichnungen wären ihm wurscht, es wäre ja nicht die erste Anlage, die er abnimmt. Wenn ich im Rahmen des Üblichen bauen würde wär es kein Problem.
    Allerdings sollte das verwendete Material mindestens die Güte haben, wie das der ursprünglichen Halterungen. Ihm würde es schon reichen, wenn ich ihm nachweisen könnte, dass ich das gleiche Material verwendet habe, wie Honda. Allerdings meinte er, dass man bei seinem verein auch Materialgutachten in Auftrag geben könnte. Wär halt nur teuer. Das Material kaufe ich beim Metallbauer (der mir die Dinger auch fertigt) und der meinte wär kein Problem, Gutachten kriegt er vom Lieferanten.
    Ach ja und ich sollte die Anlage mit Nummern versehen, damit sie indentifizierbar seinen.


    Gruß Uwe

  • Zitat

    Original von kyffoetzi
    Na ja, mein TÜV`ler meinte, dass es ihm reichen würde, wenn ich ihm ein Materialgutachten beibringen würde. Zeichnungen wären ihm wurscht, es wäre ja nicht die erste Anlage, die er abnimmt. Wenn ich im Rahmen des Üblichen bauen würde wär es kein Problem.
    Allerdings sollte das verwendete Material mindestens die Güte haben, wie das der ursprünglichen Halterungen. Ihm würde es schon reichen, wenn ich ihm nachweisen könnte, dass ich das gleiche Material verwendet habe, wie Honda. Allerdings meinte er, dass man bei seinem verein auch Materialgutachten in Auftrag geben könnte. Wär halt nur teuer. Das Material kaufe ich beim Metallbauer (der mir die Dinger auch fertigt) und der meinte wär kein Problem, Gutachten kriegt er vom Lieferanten.
    Ach ja und ich sollte die Anlage mit Nummern versehen, damit sie indentifizierbar seinen.


    Gruß Uwe


    Und das kennst du ?(

    Gott schütze mich vor meinen Freunden , mit meinen Feinden werde ich alleine fertig

  • Nein, ab ich mich auch noch nicht drum gekümmert.
    Ob man es rauskriegt weiss ich nicht, allerdings ist der Hondaschrauber hier in der Nähe ziemlich auf Zack.
    Alternativ schau ich mal, aus welchen Material andere die Anlagen gebaut haben. Muss ich dann halt nochmal nachm TÜV hin und fragen, ob das reicht.


    Ausserdem wollte ich nur die Aussage des TÜV`lers wiedergeben und die von mir aufgetane Möglichkeit ein Materialgutachten zu bekommen.


    Gruß Uwe

    Der die Leute grade macht!

    Einmal editiert, zuletzt von kyffoetzi ()

  • Also ich will für nen Kollegen nen Vorverlegungs-Kit aus den USA organisieren. Der hätte diese natürlich gerne vom TÜV abgenommen (auch als Einzelabnahme). Ich habe den Verkäufer kontaktiert und dieser meinte ich soll ihm sagen was für Dokumente ich brauche und er würde dann schauen ob er die liefern kann. Wenn ich nun ein Materialgutachten, eine Montageanleitung und so ein Unbedenklichkeitsgutachten für die Verwendung der Vorverlegung an dem entsprechenden Motorrad bekommen könnte (keine Ahnung wie des richtig heißt) , hätte er doch beim TÜV ganz gute Karten oder gäbs sonst noch irgendwas, was man vom Hersteller anfordern könnte?


    Grüße
    Lokiy

  • Ich bin verwirrt. Meine selbstgebaute Anlage ist eingetragen, einfach so, da hat keine Sau nach Material oder Hebelkräften gefragt. ?(

  • Zitat

    Wenn ich nun ein Materialgutachten, eine Montageanleitung und so ein Unbedenklichkeitsgutachten für die Verwendung der Vorverlegung an dem entsprechenden Motorrad bekommen könnte


    Das reicht nie.Du brauchst noch ein Polizeiliches Führungszeugniss,eine Verdienstbescheinigung und einen Nachweiss das du keine Erbkrankheiten hast........... :rolleyes:

  • Zitat

    Original von CBC
    Ich bin verwirrt. Meine selbstgebaute Anlage ist eingetragen, einfach so, da hat keine Sau nach Material oder Hebelkräften gefragt. ?(


    Jo, dann hats der TÜVer auf seine Kappe genommen.
    Müsste er aber nicht.


    Zitat

    Original von horsepower
    Einen vernünftigen Prüfer haben auch die physikalischen Hebelarme zu interessieren...


    so isses.
    Nur weil die Stahlplatte, aus der man die Anlage rausgeflext hat von der Qualität her passt,
    heißt das ja nicht, dass die Anlage auch gscheid zusammengebaut wurde und die Hebel- und Umlenkkräfte aufnehmen kann, die auftreten.


    Klar - wennde jetz nen TÜVer hast, der das nicht zum ersten Mal macht, kann er das durch nen scharfen Blick auch mit seiner Erfahrung beurteilen und so absegnen.