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Nachträglicher Bußbescheid

  • Moin !
    Als hätte ich mich ohne hin nicht schon genug drüber aufgeregt ... aber gerade kommt dann doch noch die Krönung.
    Hatte es mit nen paar übereifrigen und engagierten Blaumännern zutun, die nix besseres vorhatten als mich um 3.50 Uhr morgens ! aus dem Verkehr zuziehen.
    Abkürzung. Die haben mich angekackt weil angeblich zu laut war, falscher Kennzeichenwinkel und nen Rücklicht defekt war.
    Dabei wurde das Motorrad noch am selben Abend stillgelegt und unter der Auflage, dass ich es im Hellen abholen kann, Papiere nachzeigen / Maschine vorführen muss und nen Verwarngeld von 10 Euro zahlen musste.
    Hab ich alles gemacht. Papiere liegen bei denen vor hab meine Karte abstempeln lassen und gut, dachte damit wäre alles erledigt!
    Da kommt mir gerade nen Brief reingeflattert, wo drauf steht, dass ich wegen mangelnder Rückbeleuchtung, falscher Kennzeichenanbringung und in Betriebnahme des Fahrzeuges eine Strafe von 60 Euro + 20 Euro Gebühr zahlen habe.


    Zu den Fakten!
    Das Kennzeichen war geringfügig zu Steil, wodrüber ich mir aber nie groß Gedanken gemacht hab, weil ich ein Teilegutachten hatte, wo drin steht, das wenn alles unverändert bleibt, es der StVZO entspricht.


    Gemessen hat der nette Herr +7° zuviel !
    Dazu muss man sagen, er hat kein Winkelmesser benutzt, sondern ein Stück Papier dran gehalten und nach Augenmaß eine Linie zum Boden gezogen, wo er der Meinung war, das es einem rechten Winkel entspricht.



    Ich sehe es überhaupt nicht ein, diesen Wisch zu bezahlen, da ich alles beglichen habe und ich mich Frage wofür es dann direkt Vorort ein Verwarnungsgeld von 10 Euro gab, wenn jetzt noch ne nachträgliche Buße drauf kommt Oo.


    Die Frage ist jetzt, ob es sich lohnt da einen Anwalt einzuschalten, weil die nicht mal (Meiner Meinun nach) ordnungsgemäße Geräte zur Mägelaufnahme benutzt haben oder ob man das einfach hinnehmen und bezahlen sollte!

  • Wenn du eine Rechtschutzversicherung für Verkehrsrecht hast, würd ich für diesen Mist mit dem Kennzeichen keinen Cent bezahlen und einen Anwalt einschalten. Auf jeden Fall solltest du alle Fristen einhalten und dem Bescheid widersprechen.
    Wegen deinem defekten Rücklicht wirst du nix machen können.

    Ein Stock im Arsch ist noch lange kein Rückgrat!

  • Auf jeden Fall nen Anwalt hizu ziehen! Wenn du ein verwarngeld von 10E bezahlt hasz und den Beleg noch hast müsstest du gute Changsen haben denn für eine Sache kann man ja nicht 2x bestraft werden! Obwohl in dem Land ist alles möglich!
    Halt uns mal auf dem laufenden wies weitergeht!


    Mfg Switchback

  • Ja hab ne Rechtsschutzversicherung und werd auch sofort widersprechen!


    Musste gerade sogar noch nen bisschen schmunzeln als ich mich mal schlau gemacht hab und geschaut hab was die mir an den ³ da eigentlich vorwerfen.


    Als Erstes wird mir vorgeworfen, dass ich das Fahzeug in Betrieb genommen hab, obwoh es nicht zugelassen ist, WEIL ... Kein Kennzeichen vorhanden war ^^.


    Als Zweites, weil das nicht vorhandene Kennzeichen einen falschen Winkel betrug :rolleyes:

  • Thema Beleuchtung...die kann auch während der Fahr ausfallen und gerade hinten kann man während der Fahrt schlecht überprüfen.
    An den +7° sieht man mal wieder die Korintenkacker im Land.


    Wenn du das Verwarngeld bezahlt hast...sollte die Sache eigentlich gegessen sein.
    Wie schon geschrieben, Widerspruch über ein Anwalt fristgerecht einlegen.


    Der Freund und Helfer muß auch nur sein Job machen...nur muß er sich nicht als Arschloch aufführen.

  • Das schwierige in der Situation ist immer erst mal ruhig zu bleiben und denen nicht am Kopf zu knallen was man denkt. Wurde ja schon nen paar mal angehalten und bis jetzt musste ich sagen, dass die immer freundlich waren und mich evtl. mal auf das ein oder andere "hingewiesen" haben aber das waren echt Quotenjäger!

  • Wegen 60 Ecken würdet ihr echt zu nem Anwalt rennen? Ist ja krass.


    Ob der Bußgeldbescheid gerechtfertigt ist oder nicht, lässt sich aufgrund deiner Sachverhaltsschilderung keine Aussage zu treffen, das ist alles nur Rumgerate.

  • Zitat

    Original von Zed´s dead
    Wegen 60 Ecken würdet ihr echt zu nem Anwalt rennen? Ist ja krass.


    Ob der Bußgeldbescheid gerechtfertigt ist oder nicht, lässt sich aufgrund deiner Sachverhaltsschilderung keine Aussage zu treffen, das ist alles nur Rumgerate.


    Da gehts doch nicht um die 60,-Euros, sondern um`s Recht! Und bei 60,-Euros bekommste auch nen Punkt in Flensburg X(
    ich hab ja schon ein paar, und deswegen würd ich da bis aufs Blut kämpfen :]


    Wer in der Schule der Prügelknabe war, ist heute beim Trachtenverein :D
    Es gibt in dem Verein auch`n paar gute Jungs, ist aber leider die Minderheit :(

    Mit Titan im Rücken geht`s auch 8)dachte ich :cursing:
    Es ist nicht wichtig hier viel zu Posten, sondern das man sich in der realen Welt in die Augen sehen kann!
    Die Harleyschrauber in Augsburg
    www.cmsp.de
    RIP Nick 25_01_2013

  • Der Staat braucht die Kohle um das the never Ending Steuerloch zu stopfen :D
    Ich wuerde auch zum Anwalt gehen in diesem Fall ;)
    Leider werden die deutschen Gerichte mit solchen Lapalien ueberlastet ;)
    Ja,....9 von 10 Bullen sind Korintenkacker und Erbsenzaehler X(
    Sei froh das du deine Betriebserlaubnis nicht verloren hast (wegen der skandaloesen 7 Grad ) ;)

  • Anwalt dazu! Kann doch nicht sein, dass der den Winkel mit einem Papier und einer gedachten Linie prüft!! X(
    Wegen den 60 würde ich auch kein Fass aufmachen, aber irgendwann kommt dann einer und hält den Daumen in den Wind um zu prüfen, ob das Schild im richtigen Winkel ist!
    Man muss sich nicht alles gefallen lassen. Eine mündliche Verwarnung hätte da auch gereicht.

    Gruß
    Thorsten


    TRIUMPH~Die Kraft der 2 Kerzen.

  • Mann,er gibt doch zu das der Winkel"geringfügig zu groß"war. :rolleyes:Rennt ihr mal alle zum Anwalt........Wenn ich ne´n Chopper fahre,muß ich halt mit den Konsequenzen leben.Wenn sie mich wegen meinen Nummernschild drankriegen würden und ich mit den einen Mangel weiterfahren könnte-dann würde ich mit Freude die 60 Eier löhnen und erleichtert sein das die mir die anderen 96 Mängen nicht vorgeworfen haben. :D

  • Zitat

    Original von Skullpan


    Da gehts doch nicht um die 60,-Euros, sondern um`s Recht! Und bei 60,-Euros bekommste auch nen Punkt in Flensburg X(
    ich hab ja schon ein paar, und deswegen würd ich da bis aufs Blut kämpfen :]


    Wer in der Schule der Prügelknabe war, ist heute beim Trachtenverein :D
    Es gibt in dem Verein auch`n paar gute Jungs, ist aber leider die Minderheit :(


    Nene Du , da gibt es weder gute Jungs noch Mädels, und für alle Cops die das hier mitlesen:Ich stehe zu meinen Aussagen und ihr könnt mir mal im Mondschein begegnen. :evil:

  • Mir gehts in dem Fall auch weniger um die 60 Piepe, sondern viel mehr um die Tatsache das die mich um 3.50 Uhr morgens ne Stunde lang aufgehalten haben und dann nachedem ich alles so wie gefordert bezahlt und erledigt habe die noch sonn Akt draus machen!
    Btw die haben mir ja im Bußgeldbescheid vorgeworfen, dass ich ohne ABE gefahren wäre auf Grund des Winkels ...
    und zudem wollen die mir sogar 3 Punkte !!! anhängen.


    Mich regen halt die Umstände allgemein auf, was die sich da gerade rausnehmen und nachdem ich nen bisschen mal gegoogelt habe, ist hier auch keine Verhältnismäßigkeit gegeben.


    Naja ich hab erst mal Widerspruch eingelegt und sollten se immer noch der Meinung sein, wird halt der Anwalt hinzugezogen.

  • Wenn ich in der Situation wäre würde es mir auch nicht um 60 Eulen gehen sondern ums Prinzip der Verhältnismäßigkeit und des Rechtes wegen! Und man kann sich doch erstmal beim Anwalt erkundigen ob was bringt!
    Weil wie gesagt es gibt solche und solche! Aber einige denken nur weil se ne Knache tragen sind sie übermenschen und können sich alles erlauben!!!


    Mfg Switchback :tuev:

  • zieh gleich den anwalt hinzu. das ist eindeutig nen verfahrensfehler wenn das so wie du sagst mit dem kennzeichen war. alleine schon das nicht richtige messen und dann noch das du ja eigentlich laut vorwurf gar kein kennzeichen dran hattest.
    glaub mir nach ein zwei briefen vom anwalt bist du raus.
    und 3 punkte sind das alle mal wert das man den anwalt einschaltet.



    Gruß Jan

  • wenn Dir die an Ort und Stelle schon ein Verwarngeld aufgedrückt haben ist die Sache normal durch....wenn jetzt ein Bescheid kommt würde ich auf jeden Fall dagegen vorgehen.....die Quittung für das Verwarngeld hast ja noch oder???
    ist nämlich wichtig....wil in D darf man für ein und die selbe TAT nicht 2 mal bestraft werden....

    Wer für alles offen ist kann nicht ganz dicht sein8o

  • Glücklicherweise darf man ja nur noch mit EC-Bezahlen und da steht ja noch ein mal auf nem Kontoauszug. Denke auch das ich doch erst zum Anwalt gehen werde bevor ich da irgendwas auf eigene Gefahr schreibe und evtl. mich da doch noch misslich einbringe.


    Danke für die vielen Meinungen
    Halte euch weiter auf dem Laufenden

  • Zitat

    Original von Zed´s dead


    Wie kommst du denn darauf?


    sind bei mir Erfahrungswerte, jede Verkehrsrechtliche Strafe über 50,- Euros die ich bekommen habe, hatte auch zur folge, das ich Punkte bekam ;)
    Und bei nicht sachgerechter einstellung des seitlichen Kennzeichenhalters erlischt die Betriebserlaubnis, und das gibt sicherlich Punkte X(

    Mit Titan im Rücken geht`s auch 8)dachte ich :cursing:
    Es ist nicht wichtig hier viel zu Posten, sondern das man sich in der realen Welt in die Augen sehen kann!
    Die Harleyschrauber in Augsburg
    www.cmsp.de
    RIP Nick 25_01_2013