Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

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Stau umfahren...

  • Zitat

    Original von Panzer
    wenn in einen Stau wirklich mal ein Rettungsfahrzeug von hinten kommt wie dann das Chaos beim rumrangieren losgeht..........


    Das verstehst du net. Die müssen doch alle Gaffen was denn da passiert ist. Da bleibt zum rangieren keine Zeit. :rolleyes:

  • Zitat

    Original von ms-graphixx
    Gibgs da kein App für????


    Klar, heißt für Android "Stau Mobil" und vom ADAC gibts auch sowas.

  • Wer als Moppedfahrer im Stau steht, ist selbst schuld.


    Auf meiner täglichen Fahrt zur Arbeit, habe ich praktisch nur 80Km/h und Überholverbot, also das normale für zweispurige Fahrzeuge untereinander.
    Manchmal ist ein LKW dabei, der nur 65 fährt und ein Moppedfahrer reiht sich brav ein, in der Schlange.
    Dabei kann er völlig legel die Kolonne überholen, solange er die Höchstgeschwindigkeit nicht überschreitet.
    Wird das heute in der Fahrschule nicht gelehrt?

  • Zitat

    Original von bed


    Wird das heute in der Fahrschule nicht gelehrt?


    Ca 90 % der Verkehrsteilnehmer fahren so wie sie wollen, was nützt es was jemand in der FS gelernt hat. ;)

  • Vor 2 Wochen hät ich fast nen Rentner auf seinem Roller in die Leitplanke getreten. X( Fährt auf der BAB in einer Baustelle stur auf der linken Spur und lässt mich trotz hupen nicht vorbei. Musste dann rechts überholen. Dumme Sau elende. X(
    In der Fahrschule lernen die ja nicht mal mehr was Rechtsfahrgebot bedeutet. Fahrschulauto auf der Mittelspur, rechts alles frei ... :evil:

  • des machen se aber machmal auch wegen den spurrinnen da die fahranfänger da bissle schiss bekommen.. wenn sich des arg komisch lenkt...^^



    ich habs mopped extra schmal gebaut 80-90 cm breite... in allem... da wo ich mitn lenker vorbei komm kommen die rasten und des nummernschild auch vorbei... also is des schon schick...^^

    Das Leben ist nicht immer einfach, ist aber auch nicht immer leicht...


  • Zitat

    Original von Phill
    ich habs mopped extra schmal gebaut 80-90 cm breite... in allem... da wo ich mitn lenker vorbei komm kommen die rasten und des nummernschild auch vorbei... also is des schon schick...^^


    Deshalb bei mir der Ape und kein seitliches Kennzeichen. :D


    Die Griffe liegen höhenmäßig schon über den Autodächern - also no problem. 8)

  • stimmt.


    darüber hatte ich mir noch keine gedanken gemacht.


    mit dem dragbar und kellermännern war nix mit zwischendurch schlängeln.


    das letzte mal wollt ich unter 2 abstützungen von nem lkw, der die komplette straße blockierte, durchcruisen.


    die erste ging sich grade (keine handbreit mehr platz) noch aus, aber die hintere war niedriger... :rolleyes: :D

  • Zitat

    Original von Greg
    Wenn mir heiss ist, fahr ich da vorbei, wo Platz ist.


    Meine Fresse, muss man alles geregelt haben in Deutschland ?
    Dass es verboten ist, weiss ich selbst - und wenn se mich erwischen, hab ich halt Pech gehabt.


    Das Leben is kein Ponyhof.....



    Boah Greg!!! 8o
    Du böser, böser Outlaw du!!!! 8o


    :D :P

    "Sarkasmus und Ironie erleichtern es mir mit all den Idioten zu leben!"

  • ich glaube nicht das das ein problem ist in den reihen vorbei zu fahren, habe ich auch schon gemacht und sogar an der rennleitung vorbei, hat die ne feuchten furz gekümmert. 8)



  • Tja, so bin ich halt..... :D

  • Ich fahre auch immer auf der Standspur langsam vorbei.
    Die BU kämpft seit Jahren für langsames vorbeifahren am Stau.
    Leider wurde der letzte Verkehrskanister ausgewechselt,der war nämlich dafür.
    Jetzt sind wieder mehrere Länderverkehrsminister dagegen.Das wäre zu gefährlich.
    Die gehören alle mit ner ollen Harley in Stau gestellt,bis se umfallen die Spinner.
    Die mich hier kennen,wissen das ich auch Stauhopping mache,wenn die Standspur
    fehlt :D


    Gruß Bomi

  • Grundsätzlich ist vorbeifahren, durchschlängeln, falsch Abbiegen usw. erlaubt, nur das erwischt werden ist teuer :D :D :D

  • Zitat

    Original von bed
    Wer als Moppedfahrer im Stau steht, ist selbst schuld.


    Auf meiner täglichen Fahrt zur Arbeit, habe ich praktisch nur 80Km/h und Überholverbot, also das normale für zweispurige Fahrzeuge untereinander.
    Manchmal ist ein LKW dabei, der nur 65 fährt und ein Moppedfahrer reiht sich brav ein, in der Schlange.
    Dabei kann er völlig legel die Kolonne überholen, solange er die Höchstgeschwindigkeit nicht überschreitet.
    Wird das heute in der Fahrschule nicht gelehrt?


    Moin, also wenn Du dieses hier meinst:
    [Blockierte Grafik: http://www.buddelbini.de/gfx/blechschilder/K2760020.jpg]


    Dann schau mal in die STVO, und in die Interpretation einiger Gerichte, das Verbot bezieht sich auf den Überholten: Mehrspurige Fahrzeuge dürfen nicht überholt werden, egal von wem...
    Ham sie extra so gemacht, als die Moppeds noch langsamer waren als die Dosen und die Straßen noch schlechter als jetzt hier im Westen.
    *kopfpatsch*
    Würde gehen mit Zusatzschild: "Moppeds frei" oder so...


    Leider...


    Gruß
    JJ

  • Axso ja: Ich muß jeden Tach zur 4ma durch den Elbtunnel. Da ist immer Stau.
    In den alten Röhren ists eng mitm durchquetschen, da können die Tonner auch Null Platz machen, selbst wenn sie wollten, die fahren so ja schon fast mit'm rechten Spiegel an der Tunnelwand.
    Die PKW gehn, Probleme macht nur die Sprinter-Klasse, die sind echt gallig und machen JEDES Loch zu.


    In der neuen 4.Röhre ist ein Standstreifen, da rücken dann die Laster ein Stück bei Seite und schon passts.


    Sonst immer schön in der Mitte durch, immer da, wo eigentlich die Rettungsgasse sein sollte :-).


    Richtig aufpassen muß man nur, wenn wirklich mal ein RTW von hinten kommt, da kann man sich nicht einfach hinterklemmen, da immer ein ganzer Rattenschwanz Moppeds da dran klemmt :-)


    Gruß
    JJ

  • rechtlich ist das im prinzip alles gaaaaanz einfach...


    zuerst muss man mal unterscheiden zw. vorbeifahren und überholen unterscheiden ( nicht umgangssprachlich !)
    überholt wird der fließende verkehr - also fahrende und wartende (verkehrsbedingt anhaltende fz)
    vorbeigefahren wird an parkenden fz


    bei mehreren markierten fahrstreifen z.b. 3 auf autobahn wäre ein überholen zwischen 1/2 oder 2/3 fstr ein verbotenes rechtsüberholen, einzig links vom 3. fstr wäre es, bei genügendem sicherheitsabstand erlaubt ( was meisst nicht der fall ist )


    ist zusätzlich ein überholverbot angezeigt, wäre das auch verboten !


    ist stockender und langsamer verkehrsfluss, darf rechts auf den fahrstreifen schneller gefahren werden, aber nur mit max mehrgeschwindigkeit von 20 km/h und linker verkehr max 60 km/h schnell


    Dann gibts noch ein paar Ausnahmen :


    Wenn innerhalb geschlossener Ortschaften mehrere Fahrstreifen für eine Richtung markiert sind, dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t rechts schneller fahren ohne die Markierungen nicht.


    § 7 Abs. 3

    Lichtzeichenanlagen Im Bereich von Ampeln, oder, wie der Gesetzgeber sie nennt, »Lichtzeichen«, darf rechts schneller gefahren werden als links. Hier kommt es nicht darauf an, ob Fahrstreifenmarkierungen vorhanden sind.


    § 37 Abs. 4

    Pfeile in verschiedene Richtungen Wenn Pfeile, die nebeneinander angebracht sind, in verschiedene Richtungen weisen, ist das Rechtsüberholen gestattet. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Fahrstreifen markiert sind.


    § 41 Abs. 3 Nr. 5

    eingeordneter Linksabbieger Wenn ein Fahrzeug das Linksabbiegen ankündigt und sich eingeordnet hat, auch wenn keine Fahrbahnmarkierungen vorhanden sind, darf man rechts überholen. Selbstverständlich nur mit der nötigen Aufmerksamkeit und Vorsicht.


    § 5 Abs. 7

    Straßenbahn Um eine Straßenbahn zu überholen. Straßenbahnen dürfen sogar nur rechts überholt werden, außer in Einbahnstraßen oder wenn die Schienen ganz rechts verlegt sind.


    § 5 Abs. 7

    Fahrzeugschlangen Bei Fahrzeugschlangen auf mehreren Fahrstreifen für eine Richtung; bei Stau oder zäh fließendem Verkehr. Konkret: Wenn links höchstens Tempo 60 gefahren wird, dann ist maximal 20 km/h schnelleres Überholen erlaubt.


    § 7 Abs. 2, 2a, die Geschwindigkeiten stammen aus der Rechtsprechung

    Auf dem Beschleunigungsstreifen (z.B. Autobahn), aber nicht auf dem Verzögerungsstreifen, ist rechts überholen erlaubt.


    § 42 Abs. 6 Buchst. e

    Autobahnkreuz Im Bereich eines Autobahnkreuzes, wenn Breitstrich und Richtungstafeln vorhanden sind, ist das Überholen der Fahrzeuge auf der durchgehenden Fahrbahn erlaubt.


    § 42 Abs. 6 Buchst. f


    Also im Stau geht rechtlich gar nix....vom Bußgeld her wäre billiger und günstiger wenn man dann am Stau rechts auf dem STandstreifen fährt...das Bußgeld ist geringer als das des Rechtsüberholen...


    :D


    "In God We Trust, Vengeance is Mine, Sayeth the Lord, No fear."


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