Belgien - Per königlichem Erlass habem Motorradfahrer ab dem 1. September in Belgien folgendes zu beachten:
Aus Sicherheitsgründen hat man eine lange Hose,eine Jacke,Handschuhe sowie feste Schuhe,welche über die Knöchel reichen ,zu tragen.
War bisher keine Pflicht.
Weiterhin erlaubt ist,bei Stau oder zähfliessendem Verkehr mit dem Krad zu überholen,allerdings nur mit einer Höchstgeschwindigkeitn von 50 Km/h,bezw. maximal 20 Km/h schneller als der übrige Verkehr.
Ausserdem dürfen Kinder dann bereits ab einem Alter von acht Jahren auf dem Krad mitfahren,bisher galt eine Altersgrenze von 12 Jahren.