Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

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  • Hy Leute,


    habe am nächsten Freitag TÜV Termin und wollte mal nachhaken, wo der Reflektor hinten angebracht sein muß. Habe mir gedacht, das ich ihn unterhalb des seitlichen Kennzeichenhalters anbringe. Würde das gehen??


    Heiko

  • Rückstrahler ist mittig anzubringen



    ich habe bzw. hatte ihn am Kettenschutz..... gibt nur einen leichten Mangel..... der Prüfer muss ja was finden und mir ist lieber er reitet auf dem Rückstrahler rum als auf was anderem :D

    "Lass mich ich kann das!.....Oh, Kaputt."

  • habt ihr keinen TÜVler der zu euch nach Hause in die eigene Garage kommt ?(


    bei mir liegen alles sachen die ich nicht brauch im schrank,und ne AUK brauch ich auch net :D

  • Manchmal muß ich hart schmunzeln. Wer schraubt denn so ein Scheiß ans Bike. Oder wer lässt das dran ?
    Außerdem gibts Rücklichter die sowas integriert haben .

    Where you come from - Is gone. Where you thought you were going - Was never there.

  • Zitat

    Original von Sindri
    bei meinem langts auch unterm seitlichen!
    Und son dappicher Rückstrahler der nicht vorhanden ist kann bei einer Kontrolle sogar richtig Ärger einbringen!


    inzwischen 1 Punkt :D

  • Ok, schauen wir mal was das Gesetzes wirrwar dazu sagt.... damit wir auch die Ecke mal abhandeln... :D
    http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/index.html


    § 49a bezieht sich auf lichttechnische Einrichtungen und legt allgemeine Grundsätze fest. Dort heißt es, dass "rückstrahlende Mittel", also Reflektoren, dazugehören. Dort ist festgelegt, dass Reflektoren für das Motorrad keine dreieckige Form haben und parallel zur Fahrbahn angebracht werden müssen.


    1:
    Wenn Sie zwei Reflektoren am Motorrad anbringen, müssen diese symmetrisch zur Mittelachse angebracht sein und in gleicher Höhe.


    2:
    § 53 bezieht sich eindeutig auch auf die Reflektoren am Motorrad (Rückstrahler), in Absatz 4 heißt es wörtlich: "Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit zwei roten Rückstrahlern ausgerüstet sein." Auch ein Motorrad ist eindeutig ein Kraftfahrzeug, aber für diese gilt: "Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein." Sie müssen das Motorrad also mit mindestens einem, dürfen es auch mit zwei Reflektoren ausrüsten.


    3:
    Die Größe der Rückstrahler ist mit einer Seitenlänge von 150 mm angeben, wobei dreieckige Reflektoren für Fahrzeuge unzulässig sind.


    4:
    Ferner ist es Pflicht, dass der Reflektor des Motorrades sich mit der Unterkante mindestens 250 mm und der Oberkante höchstens 900 mm über der Fahrbahn befinden darf.5
    Wichtig ist, Sie dürfen nur Reflektoren verwenden, die das "E"-Zeichen haben. Sie dürfen auf den Reflektor nicht einfach verzichten, weil Sie ihn nicht schön finden. Die Pflicht einen Reflektor am Motorrad zu haben dient Ihrer Sicherheit, nicht der Freude des TÜV-Prüfers.



    Ps: zumindestens früher haben die Rücklicht rückstrahler flächenmässig nicht ausgereicht.....& LED leuchten haben heutzutage meist garkeine Reflektion mehr verbaut....

  • Rückstrahler mittig, alles andere ist ein "glückliches" Einzelschicksal. Vor zwei Jahren teilte mir mein TÜV-Vertrauter mit, dass die grünen Männchen verstärkt aufgefordert sind, dies zu prüfen. Heute haben die bestimmt was anderes auf dem Tablett.


    Gestern teilte mir die Werkstatt mit, dass das Präsidium den TÜV aufgefordert hat, genauer hinzuschauen; also ab nach Mainz oder Aschaffenburg (für die Hessen). Ein angerissener Heckscheibenwischer wäre also ein Mangel. ;) :D


    Rückstrahler in einer Einheit mit dem Rücklicht (insbesondere Cateye) sind nicht erlaubt, also fehlt der Rückstrahler. Wer´s nicht glaubt, habe noch ein Cateye aus Amiland in Vollmetall für den- oder diejenige zum erwerben ... natürlich mit integriertem Rückstrahler.

  • 150mm? die haben ja an dachschaden!


    was will ich den mit so nem schwulen reflektror an der kiste??


    gibs da ne bj grenze wo mer sowas brauch? wo mein hobel gebaut wurde war plastik noch nicht erfunden :D :D :D

    ich verlasse mich auf meine Sinne: Irrsinn, Wahnsinn, Blödsinn.


    Läuft dir das Öl direkt in Kragen hilft dir auch kein Blaumann tragen

  • Ihr habt alle Probleme. :rolleyes:
    Bevor ich mir son hässliches Teil ans Motorrad klebe, schubs ich die Karre lieber in den nächsten Graben. Interessiert im Osten bei der HU keine Sau. Und wenn doch ist es ein geringer Mangel und die Plakette wird trotzdem erteilt.

  • Hallo, wo sind die Sicherheitsfanatiker?!?!



    Na dann eben ich:


    *Zeigefinger hoch*
    Wenn ihr im Dunkeln mal auf einer Landstraße mit Batterieproblemen leigenbleibt, dann seid ihr aber gefälligst froh, einen Rückstrahler zu haben, damit Olek auf dem 40 tonner, der zu geizig war von seinem bisschen monatsgehalt ne Autobahnvignette zu kaufen und deshalb auf der Landstraße unterwegs ist und der ebenfalls zu geizig war sich Spanngurte zu kaufen und dann, nachdem er dich - obwohl ohne Rückstrahler unterwegs - trotzdem noch anhand der Reflektorstreifen auf Hose, Jacke und Helm (und Halstuch!) gerade eben so erkannt hat und ausgewichen war (natürlich war er auch zu geizig die Bremsen reparieren zu lassen) seine Holzladung verliert und nicht nur dein dunkles Moped sondern auch dich selbst darunter begräbt bis zum Tode.


    Ich hab den Sinn des Satzes unterwegs verloren, aber nachdem ich ihn nochmal gelesen habe stelle ich sinngemäß fest:
    Die 5 Öre für den Rückstrahler gebt lieber dem Olek, dann kauft er sich ne Vignette und ihr braucht auch den Rückstrahler nicht mehr.


    *zeigefinger runter + in den Po*


    Ich hab hier noch 2 Nomen, 1 Konsonanten und 3 Tu-Wörter. Sind über, wer sie haben will ruft schnell an!



    :rosa:


    Chrischan

  • Ich hab halt die arschkarte,


    will mein Heckumbau eintragen lassen, und da muß der strahler mittig angebracht sein zwecks Foto bei der eintragung, sonst keine Eintragung.


    heiko